Eckpunkte für Grundsteuer-Reform stehen Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt

Grundsteuer-Reform Quelle: dpa

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte einer neuen Grundsteuer geeinigt. Der Kompromiss sieht auch die Option für die Kommunen vor, eine Art Spekulationssteuer auf baureife aber unbebaute Grundstücke zu erheben.

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Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge eines Modells bei der Grundsteuer geeinigt. Man strebe ein Modell an, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Freitag in Berlin nach einem Spitzentreffen mit den Finanzministern der Bundesländer. Konkrete Zahlen und Gewichtungen der einzelnen Komponenten stehen jedoch noch nicht fest. Daher ist eine genaue Abschätzung, für wen die Reform letztlich teurer wird, momentan auch noch nicht möglich.

„Alles in allem ist das eine gute Lösung“, sagte Scholz. „Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund- und Boden sind die Bodenrichtwerte“, heißt es in einem Eckpunktepapier, aus dem die Deutschen Presse-Agentur zitiert. „Die Reform wird aufkommensneutral gestaltet“ – das bedeutet, das wie bisher im Jahr rund 14 Milliarden Euro an die Kommunen fließen sollen.

Regionale Mehrbelastungen sollen vermieden werden. Damit soll es vor allem ein am Wert von Grundstücken und Gebäuden orientiertes Modell geben – und nicht das von Bayern und zum Beispiel der FDP gewünschte Modell, bei dem die Steuerhöhe sich pauschal an der Fläche orientiert. „Das Baujahr ist für die Ermittlung des Grundstückswerts ein notwendiger Bewertungsparameter“, heißt es in dem Papier, hinzukommen neben dem regionalen Bodenwert noch die in der Region geltenden Durchschnittsmieten.

„Ich bin dankbar, dass es gelungen ist, ein sehr gutes Zwischenergebnis zu erzielen“, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) für die Unionsseite. Es sei wichtig gewesen, zu deutlichen Vereinfachungen zu kommen.

Option auf Grundsteuer C

Die baden-württembergische Finanzministerien Edith Sietzmann (Grüne) begrüßte grundsätzlich die Einigung. „Wir haben heute wichtige Fortschritte erreicht, aber auch noch viel Arbeit zur Umsetzung vor uns.“ Sietzmann hob vor allem hervor, dass auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte die Kommunen die Option erhalten sollen, eine Extra-Steuer (Grundsteuer C) auf baureife Grundstücke zu erheben. Mit ihr sollen Spekulationen eingedämmt und Eigentümer animiert werden, ihre Grundstücke zu bebauen oder zu verkaufen. Denn, so die Annahme: Manche Eigentümer bebauen ihre Grundstücke nicht, weil sie in Zukunft auf höhere Preise hoffen. Mit einer Grundsteuer C „können wertvolle Impulse für die Innenentwicklung unserer Städte und Gemeinden gesetzt werden“, heißt es in einer Stellungnahme von Finanzministerin Sietzmann.

Auch die Finanzministerin Schleswig Holsteins, Monika Heinold, ebenfalls von den Grünen, zeigte sich zufrieden: „Es gibt die Chance auf einen Gesetzentwurf noch vor Ostern, der von einer breiten Mehrheit getragen wird.“

Ihr CDU-Kollege Lutz Linienkämper aus Nordrhein-Westfalen zeigte sich hingegen weniger euphorisch. „Das Ergebnis der Besprechung sind Eckpunkte für die weitere Arbeit, kein Gesetzentwurf“, so Linienkämper. Allerdings sei auch er zuversichtlich, dass fristgerecht eine mehrheitsfähige Grundlage geschaffen werden könne, wenn alle Beteiligten bei ihrer kompromissorientierten Linie blieben.

Kritik aus Bayern

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte die verhandelten Eckpunkte zu einer „ersten vorsichtige Annäherung und Gesprächsgrundlage für ein neues Modell“. „Von einer Einigung sind wir aber noch ziemlich weit entfernt“, sagte Füracker der Deutschen Presse-Agentur.

Auch DIHK-Präsident Eric Schweitzer reagierte mit Kritik: „Eine Orientierung an Bodenrichtwerten und Mietkosten führt zu hohen bürokratischen Belastungen bei den Unternehmen, aber auch bei der Finanzverwaltung.“ Alle Beteiligten sollten in den weiteren Verhandlungen die Praxistauglichkeit stärker berücksichtigen. Ein einfaches Modell, das sich nur an den Flächen von Grundstücken und Gebäuden orientiert, sei der bessere Weg, betonte Schweitzer.

Das ursprüngliche Grundsteuer-Modell von Vizekanzler Scholz war wegen Sorge vor zu viel Bürokratie und Klagefluten auf Ablehnung gestoßen. Vor allem eine individuelle Besteuerung von rund 36 Millionen Grundstücken und Gebäuden, was in gefragten Gegenden auch für Mieter zu spürbaren Mehrbelastungen führen würde, wurde beanstandet.

Scholz wollte zunächst unter anderem auch jede einzelne Netto-Kaltmiete einbeziehen, für Eigentümer sollten zur Steuerberechnung fiktive Mieten festgelegt werden. Unabhängig vom Modell rechnet das Finanzministerium mit mindestens 2200 Stellen, die bundesweit für die neue Steuererhebung notwendig seien könnten.

Die Neuregelung der Grundsteuer war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bisherige Erhebung für verfassungswidrig erklärt hat. Bis Ende des Jahres muss nach dem Urteil des Verfassungsgerichts eine Reform stehen, sonst kann die Steuer, die Städten und Gemeinden 14 Milliarden Euro im Jahr bringt, nicht mehr erhoben werden. Das Gericht hatte völlig veraltete Bemessungsgrundlagen kritisiert.

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