Eilantrag der DUH abgelehnt Vorerst keine Diesel-Fahrverbote in Frankfurt

Frankfurt: Vorerst keine Diesel-Fahrverbote Quelle: dpa

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat Zweifel an der Notwendigkeit von Dieselfahrverboten in Frankfurt. Die ursprünglich ab Februar 2019 angeordneten Verbote bleiben bis zur Prüfung des Urteils ausgesetzt.

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In Frankfurt wird es vorerst keine Fahrverbote für ältere Dieselautos geben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof ließ am Dienstag die vom Land Hessen eingereichte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu, das Fahrverbote für Dieselautos mit älteren Euro-4-Motoren ab Februar 2019 angeordnet hatte. Es gebe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung, teilte das Gericht mit. Deshalb wird das Urteil nun in der nächsten Instanz überprüft. Das werde aber wohl nicht vor Februar geschehen, damit träten die Fahrverbote zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft, erläuterte ein Sprecher. Das Gericht lehnte gleichzeitig einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf eine Anordnung von Fahrverboten auch ohne endgültiges Urteil ab.

In Frankfurt liegen wie bei vielen anderen Städten die Werte für den in Dieselabgasen enthaltenen Schadstoff Stickoxid über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Deshalb hat die DUH in Deutschland 34 Städte auf die Einhaltung der Luftgrenzwerte verklagt und prüft Klagen gegen weitere Kommunen. Die Überschreitung der Grenzwerte allein genüge aber nicht für eine Verhängung von zonenbezogenen Fahrverboten, begründete das Kasseler Gericht seine Zulassung der Berufung. Sie kämen nur als letztes Mittel in Betracht. Im Einzelfall müsse festgestellt werden, ob die schon vorgesehenen Maßnahmen ausreichten, um die Grenzwerte zu erfüllen. „Diesen Anforderungen genügt das erstinstanzliche Urteil nicht“, erklärte das Gericht. Viele Städte wollen die Luftverschmutzung verringern etwa durch den Einsatz von Elektrobussen, eine Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und den Ausbau von Radwegen.

Die Haltung des Verwaltungsgerichts Kassel ist ein Rückschlag für die Befürworter von Fahrverboten, denn zuletzt hatten Gerichte in einer ganzen Reihe von Städten Fahrverbote entweder angeordnet oder als mögliches Mittel in den Raum gestellt – etwa in Aachen, Berlin, Köln, Stuttgart, Düsseldorf und Mainz. Den Eilantrag der DUH wies das Gericht mit der Begründung ab, eine Dringlichkeit von Fahrverboten wegen der Auswirkungen auf die Gesundheit der Einwohner sei nicht glaubhaft gemacht worden. Über die gesundheitlichen Auswirkungen von Stickoxid gebe es nur eine unsichere Datengrundlage.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar in einem Grundsatzurteil zu Düsseldorf und Stuttgart entschieden, dass Fahrverbote für Diesel-Pkw in Großstädten zur Luftreinhaltung zulässig sind, aber Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Unter dem Druck der Urteile hatte die Bundesregierung kürzlich ein Maßnahmenpaket mit der Autoindustrie ausgehandelt, wonach die Hersteller Dieselbesitzern Umtauschprämien in 14 besonders belasteten Regionen gewähren, wenn sie schadstoffärmere Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen. Die Regierung beschloss zudem im November eine Gesetzesregelung, wonach Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von unter 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als unverhältnismäßig gelten.

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