Einzelhandel Linke schlägt Mietendeckel für Gewerbeflächen vor

Die Linke sieht besonders kleine Geschäfte durch steigende Ladenmieten in ihrer Existenz bedroht. Mit einem Gesetz will sie Mietzuwächsen Grenzen setzen.

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Die Linke fordert, dass Gewerbe-Mietverträge künftig nur noch mit besonderem Grund gekündigt werden dürfen. Quelle: imago images/Jürgen Schwarz

Die Linksfraktion im Bundestag schlägt vor, Ladenmieten in Innenstädten und zentralen Lagen zu begrenzen. Mit einer Mietpreisbremse für Gewerbe sollten Betreiber kleinerer Geschäfte besser vor „Verdrängung“ geschützt werden, heißt es in einem Entwurf für einen Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Diesen will die Fraktion am Donnerstag im Bundestag zur Debatte stellen.

Die Linke fordert, dass Gewerbe-Mietverträge künftig nur noch mit besonderem Grund gekündigt werden dürfen. Mietverträge für Gewerbe sollen zudem eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit bekommen sowie ein Mietspiegel für Ladenflächen eingeführt werden, an dem sich der Mietpreis bei Vertragsabschluss zu orientieren hätte.

Besonders kleine Betriebe wie Bäcker, Blumenläden, Schuster oder Fahrradwerkstätten litten unter hohen Mieten und einem lockeren Kündigungsschutz, sagte ein Fraktionssprecher. Solche Geschäfte würden zusehends aus ihren Stadtvierteln verdrängt, schreibt die Linke im Papier. An anderen Orten, wie etwa dem Stadtrand, könnten diese Läden wegen fehlender Laufkundschaft jedoch kein Geld verdienen. „Bei kleinen Gewerbetreibenden geht deshalb zunehmend die Angst um, durch Kündigung oder drastische Mieterhöhungen die Existenzgrundlage zu verlieren“, heißt es in dem Entwurf.

Die Mieten für große Ladenflächen in zentralen Lagen hätten sich zwischen 2009 und 2018 in Berlin fast verdreifacht. Auch in kleineren Städten wie Chemnitz oder Krefeld seien die Preise für kleine Flächen um mehr als 100 Prozent gestiegen. „Gewerbemieter dürfen nicht länger der Willkür ihrer Vermieter ausgesetzt bleiben“, sagte der dienstleistungspolitische Sprecher der Linken, Pascal Meiser.

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