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Energiepreis-AbwehrschirmRechnungshof: Dreifach-Klatsche für den Doppel-Wumms

Beim 200 Milliarden Euro schweren Rettungsplan der Bundesregierung sieht der Rechnungshof gleich mehrere Verfassungsverstöße. Die Regierung zeigt sich unbeeindruckt.Christian Ramthun 18.10.2022 - 18:08 Uhr
Foto: imago images, Collage: WirtschaftsWoche

Es ist eine Dreifachklatsche für Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP), die der Bundesrechnungshof verteilt. Anlass ist der Abwehrschirm von bis zu 200 Milliarden Euro gegen die explodierenden Gas- und Strompreise, den die Koalition in einem Sondervermögen am regulären Bundeshaushalt vorbei einrichten will.

Die Etatisierung der Mittel in einem Sondervermögen „verstärkt die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans“. Auch verstoße die vorgesehene Kreditaufnahme „auf Vorrat“ bis zum Jahr 2024 „gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit“. Drittens stehe der vorgesehene Notlagen-Beschluss „zumindest teilweise außerhalb des nach Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz zwingend erforderlichen zeitlichen Veranlassungszusammenhangs“. 

Dramatische Neuverschuldung 2023

Der Bundesrechnungshof hält den Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Energiepreiskrise daher für „verfassungs- und haushaltsrechtlich problematisch“. Das geht aus dem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor, der sich an diesem Mittwoch mit dem „Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ befassen will.

Laut Bericht, der der WirtschaftsWoche vorliegt, werden die Ausgaben des Bundes 2023 weit über die regulären 445 Milliarden Euro im offiziellen Haushalt hinausgehen und diese um schätzungsweise 167 Milliarden Euro übertreffen. Bei Gesamtausgaben des Bundes von 612 Milliarden Euro würde im nächsten Jahr die Neuverschuldung 184 Milliarden Euro betragen, obwohl im Haushaltsentwurf nur 17 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme ausgewiesen werden.

Funktionsverlust

Der Abwehrschirm ist laut Rechnungshof nicht der erste Sündenfall, wo die Bundesregierung Aufgaben außerhalb des Kernhaushalts finanziert. Die Prüfer listen dazu insbesondere auf: Klima- und Transformationsfonds, Sondervermögen Digitale Infrastruktur, Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 (Ahrflut) und Sondervermögen Bundeswehr. Schon aus den bestehenden Sondervermögen sollen 2023 insgesamt 47,4 Milliarden Euro fließen. Dazu würden dann weitere 120 Milliarden Euro aus dem Abwehrschirm allein 2023 fließen. Der Hof: „Damit verliert der Bundeshaushaltplan weiter signifikant an Aussagekraft und Steuerungsfunktion.“

Regierung weist Kritik zurück

In einer Stellungnahme zum Bericht erklärt das Bundesfinanzministerium, die Position des Rechnungshofes nicht zu teilen. Die Bundesregierung halte den Weg über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds für rechtlich zulässig und fachlich zutreffend. Mit dem Abwehrschirm, der noch vom Bundestag bestätigt werden muss, will die Regierung Preissteigerungen beim Bezug  und der Nutzung von Gas und Fernwärme abfedern. Dies betrifft sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen. Die Maßnahmen sollen in den nächsten anderthalb Jahren für Stabilität sorgen.

Lesen Sie auch: Ökonom Gabriel Felbermayr kritisiert Strategie des Finanzministers: „Christian Lindner errichtet ein potemkinsches Dorf“

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