Energiewende: Koalition einigt sich auf Regelungen für kommunale Wärmeplanung
Pumpenhalle für Fernwärme im neuen Heizkraftwerk Leipzig Süd.
Foto: dpaDie Ampelkoalition hat sich nach dem Heizungsgesetz nun auch auf Regelungen für die kommunale Wärmeplanung verständigt. Das entsprechende Gesetz ist eine Grundlage für klimafreundlicheres Heizen und soll noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden, wie die Fraktionen am Dienstagabend mitteilten.
Städte und Gemeinden sollen eine Wärmeplanung vorlegen, damit Hauseigentümer wissen, ob sie an eine klimafreundliche Versorgung etwa mit Fern- oder Nahwärme angeschlossen werden können. In großen Städten soll dies bis Mitte 2026 der Fall sein, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.
Erst dann müssen Eigentümer ohne einen solchen Anschluss dafür sorgen, dass sie die im Heizungsgesetz (Gebäudeenergie-Gesetz) vorgeschriebenen 65 Prozent erneuerbare Energie etwa über eine Wärmepumpe selbst einsetzen.
Die FDP betont, dass die Kommunen bei ihrer Wärmeplanung sowohl Biomasse, Wasserstoff oder Wärmepumpen in großem Maßstab einsetzen können. „Den Kommunen bieten sich jetzt sehr viel größere Spielräume, um beispielsweise Biogas und Wasserstoff für die Wärmeversorgung zu nutzen“, sagte Vize-Fraktionschef Lukas Köhler. Auch habe man die Kosteneffizienz als Kriterium bei der Wärmeplanung gestärkt.