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Erneuerbare EnergieSo will die Bundesregierung den Bau von Solaranlagen vereinfachen

Balkonkraftwerke werden immer beliebter – doch die bürokratischen Hürden sind für viele noch immer zu hoch. Das soll sich nun ändern. Das Bundeskabinett will am Mittwoch ein Solarpaket auf den Weg bringen. 15.08.2023 - 14:37 Uhr

Die Bundesregierung will den Bau und Betrieb von Solaranlagen vereinfachen.

Foto: dpa

Strom vom eigenen Balkon boomt: Die Zahl der sogenannten Balkonkraftwerke hat sich seit Jahresbeginn verdoppelt, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervorgeht. Doch für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Bürokratie weiterhin ein Hindernis beim Bau solcher Anlagen.

So hat nun das Bundeswirtschaftsministerium über 50 bürokratische Hemmnisse beim Bau und Betrieb von Solaranlagen identifiziert – doch die sollen nun abgeschafft werden, und zwar sowohl für Privatleute als auch gewerbliche Betreiber. Das Thema könnte so einen weiteren Schub erhalten.

Dazu will das Bundeskabinett am Mittwoch ein sogenanntes Solarpaket beschließen, wie am Dienstag aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verlautete. Die Reform soll Bürokratie abbauen und den zuletzt anziehenden Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter beschleunigen. In Kraft treten könnte das entsprechende Gesetz womöglich Anfang 2024.

Robert Habeck: Bürokratie ist „Investitionshemmnis“

Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach zuletzt von einem bürokratischen Dschungel, der über die Jahrzehnte entstanden sei. „Mittlerweile ist das ein echtes Investitionshemmnis.“ Dies müsse angegangen werden. Sein Ministerium habe deswegen im Austausch mit der Wirtschaft und Betroffenen einen Praxis-Check entwickelt. Im Referentenentwurf des Ministeriums heißt es, es werde trotz Bürokratieabbau mit jährlichen Mehrkosten bis 2027 von knapp 25 Millionen Euro gerechnet. Diese geht vor allem auf zusätzliche Förderungen zurück.

Konkret soll mit dem Solarpaket der Betrieb von Balkonkraftwerken einfacher werden oder die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern. Die Anmeldung der Balkon-PV-Anlagen beim Netzbetreiber soll entfallen. Notwendig ist dann nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister mit wenigen und einfachen Angaben.

Aktuell zeigt das Register der Bundesnetzagentur rund 230.000 Steckerfertige Erzeugungsanlagen – so der offizielle Name. Für knapp 137.000 davon – also mehr als die Hälfte – liegt das Inbetriebnahmedatum im laufenden Jahr.

Die Zahl der Anlagen dürfte sogar noch höher sein. Laut Bundesnetzagentur gibt es im Register noch etwa 30.000 weitere Anlagen mit einer Leistung unter 1 Kilowatt, von denen nicht klar ist, ob sie ebenfalls Balkonkraftwerke sind. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl an – entgegen der gesetzlichen Vorgaben – nicht registrierten und nicht beim Stromanbieter angemeldeten Anlagen.

Die Bundesregierung möchte noch ein weiteres Problem der Direktvermarktungspflicht durch Änderungen im Solarpaket lösen: Anlagenbetreiber waren verpflichtet überschüssig gewonnenen Strom an Netzbetreiber zu verkaufen. Zum Teil überstiegen die Direktvermarktungskosten aber die Erlöse. Durch das neue Solarpaket können Anlagenbetreiber, die von dieser Regelung betroffen sind nun ohne Direktvermarktungskosten und Vergütung ihre Überschussmengen an Netzbetreiber weitergeben.

Auch die Möglichkeiten für Solaranlagen auf Äckern und Feldern sollen erweitert werden.

Ziel der Regierung aus SPD, Grünen und FDP ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Der Zubau an Photovoltaik lag laut Ministerium im vergangenen Jahr bei rund 7,5 Gigawatt. Im laufenden Jahr sind demnach allein bis Juli erneut mehr als 7,5 Gigawatt hinzugekommen, erwartet werden ein Zubau im zweistelligen Bereich.

Lesen Sie auch: „Im Markt für Balkonkraftwerke sind viele Glücksritter unterwegs, die das schnelle Geld suchen“

dpa, rtr
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