Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Union und SPD einigen sich auf Gesetz gegen Abmahnungsmissbrauch

Nach Monaten soll nun das Gesetzesvorhaben zur Eindämmung von Abmahnungsmissbrauch auf den Weg gebracht werden. Das Gesetz soll vorrangig kleine und mittlere Unternehmen schützen.

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Das Justizministerium hatte bereits 2018 ein „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ auf den Weg gebracht. Quelle: dpa

Union und SPD haben sich nach monatelangen Gesprächen auf ein Gesetz zur Eindämmung von Abmahnungsmissbrauch verständigt. Fachpolitiker beider Fraktionen teilten am Montag mit, das seit einem Dreivierteljahr im Bundestag auf Eis liegende Gesetzesvorhaben aus dem Justizministerium könne nun unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet werden.

Damit werden vor allem professionelle Abmahner ins Visier genommen, die Kleinstunternehmer wegen wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Verstöße zur Kasse bitten. „Wir stärken den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor Auswüchsen des Abmahnmissbrauchs“, erklärten die Unions-Politiker Thorsten Frei, Marco Luczak und Ingmar Jung. Der SPD-Politiker Dirk Wiese sagte, missbräuchliche Abmahnungen würden deutlich erschwert.

Das Justizministerium hatte bereits 2018 ein „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ auf den Weg gebracht. Es sollte dafür sorgen, dass Abmahnungen nicht dazu missbraucht werden, vorrangig Gebühren und Vertragsstrafen einzunehmen. Seit einer Anhörung im Bundestag im Herbst 2019 lag das Vorhaben auf Eis.

„Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief“, erklärte Wiese. „Diese Masche wird sich künftig nicht mehr lohnen.“

Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten

Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten könnten zwar noch abgemahnt werden. Für Mitbewerber bestehe aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten. Die Möglichkeiten für Vertragsstrafen würden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt.

Die Union hob hervor, auch der Sorge vor kostenpflichtigen Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung werde Rechnung getragen. Abmahner könnten keinen Kostenersatz verlangen, wenn etwa Angaben im Impressum falsch seien.

Die SPD nahm für sich in Anspruch, dass bestimmte Autoersatzteile nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter würden. „Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen“, erklärte Wiese. Die Union habe durchgesetzt, dass dies nicht für ältere Fahrzeuge greife, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung eingetragen worden seien.

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