Hamburg Diesel-Fahrverbote kommen Ende Mai

Dieselfahrverbote in Hamburg Quelle: dpa

Die Urteilsbegründung zum Diesel-Fahrverbotsurteil hat die Städte erreicht. In Hamburg stehen die Verbotsschilder schon bereit. Sie werden voraussichtlich in der 22. Kalenderwoche „scharf gestellt“.

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Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten unter bestimmten Voraussetzungen auch jetzt schon für rechtmäßig. Verbote könnten von den Kommunen auch ohne bundesweite Verbotsschilder an besonders von Stickoxiden belasteten Straßen verhängt werden, heißt es in der am Freitag veröffentlichten ausführlichen Urteilsbegründung. Das mündliche Urteil war in Leipzig im Februar verkündet worden.

Die Fahrverbote könnten für alle Fahrzeuge der Schadstoffklassen unterhalb der neuesten Stufe Euro-6 gelten, sofern sie einzelne Straßen beträfen. Sie müssten jedoch das letzte Mittel sein und so kurz wie möglich gelten. Die Verhältnismäßigkeit sei wichtig: Mithin muss die nähere Ausgestaltung des in Betracht zu ziehenden Verkehrsverbots angemessen und für die vom Verbot Betroffenen zumutbar sein.

Zu unterscheiden seien so Verbote an einzelnen Straßen oder für gesamte Umweltzonen oder Innenstädte. Zonale Einschränkungen dürften nur für ältere Diesel bis Euro-4 gelten. Für Euro-5 Diesel und noch neuere Motoren kämen Verbote nicht vor September 2019 in Betracht.

Hamburg will als erste Großstadt mit Durchfahrtsverboten für Diesel-Fahrzeuge die hohe Stickoxidbelastung in den Griff bekommen. Seit einigen Tagen würden an zwei besonders belasteten Straßenabschnitten Verbotsschilder montiert, sagte ein Sprecher der Umweltbehörde am Mittwoch. Ab wann die Einschränkungen gelten, sei noch offen. Die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liege seit diesem Freitag zwar vor, jedoch müsse diese noch von der Behörde für Umwelt und Energie der Stadt Hamburg geprüft werden. Wir werden die Schilder auf jeden Fall noch in diesem Monat scharf schalten, kündigte der Behördensprecher an. Voraussichtlich werden die Plastiklatten bei einer offiziellen Veranstaltung in der letzten Maiwoche entfernt und die Verbotsschilder somit gültig.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Klagen auf Fahrverbote vorangetrieben hatte, sah sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Man wolle mit Klagen in 28 Städten sauberere Luft durchsetzen, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. Das Grundsatzurteil von Leipzig ist Aufforderung und Chance zugleich, die notwendige Verkehrswende in unseren Städten voranzubringen. Wir brauchen weniger Autos und dafür mehr Busse und Bahnen in den Städten, sagte er. Zudem müsse die Nachrüstung mit Katalysatoren für ältere Diesel kommen.

Dies fordert auch das Bundesumweltministerium. Verkehrsressort und Kanzleramt sind jedoch dagegen und halten die Investition in alte Autos für unverhältnismäßig. Der Druck zur Luftreinhaltung wurde von Seiten der EU-Kommission am Donnerstag mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof noch einmal erhöht.

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