Hasskriminalität im Internet "Erst ein erster Schritt" – Verfassungsrichter für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Verfassungsrichter Huber sieht Verbesserungsbedarf beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz – unter anderem beim Schutz von Meinungsfreiheit sowie dem Zensurverbot.

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„Mein Eindruck ist, dass es erst ein erster Schritt ist, und dass es in seinen Regelungen nicht durchweg hilft oder jedenfalls noch nicht ausreichend funktioniert“, sagte der Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Quelle: dpa

Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von strafbaren Inhalten wie Hasskriminalität im Internet muss nach Auffassung des Verfassungsrichters Peter Michael Huber nachgeschärft werden. „Mein Eindruck ist, dass es erst ein erster Schritt ist, und dass es in seinen Regelungen nicht durchweg hilft oder jedenfalls noch nicht ausreichend funktioniert“, sagte der Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstagabend in Berlin.

Das betreffe zum einen den Schutz der Meinungsfreiheit und das Zensurverbot bei der Löschung durch die Betreiber von sozialen Plattformen. So habe Facebook zum Beispiel eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD vor der Europawahl nach seinen Richtlinien gelöscht, obwohl die Werbung vermutlich strafrechtlich nicht relevant gewesen sei. „Es kann nicht sein, dass Facebook, Google, Youtube oder wer auch immer die Standards bestimmen, auf deren Grundlage wir unsere gesellschaftliche, unsere politische Auseinandersetzung führen. Das muss schon der Staat und der Gesetzgeber machen“, sagte Huber in einer Diskussionsrunde in der Vertretung des Landes Bayern in Berlin.

Außerdem sehe das NetzDG vor, dass die Betreiber von sozialen Plattformen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben, um zum Beispiel Unterlassungsansprüche durchzusetzen. „Das funktioniert bisher kaum. Da gibt es einen erheblichen Nachsteuerungsbedarf.“

Der Journalist Richard Gutjahr, der für den Bayerischen Rundfunk arbeitet und selbst Opfer massiver Attacken im Internet geworden war, warf dem Google-Konzern vor, nicht genügend gegen Hasskriminalität zu tun, zum Beispiel auf seiner Video-Plattform Youtube: „Ihr zündelt hier mit unserer Demokratie“, sagte er zu dem Sprecher von Google in Deutschland, Ralf Bremer.

„Das, was da im Netz geschieht, das ist gefährlich, das ist verdammt gefährlich“, führte er fort und zog einen Vergleich zu einem Krebsgeschwür. „Das fängt mit einer kleinen Zelle an, das bildet Metastasen und irgendwann sickert das Gift in alle Ecken und Enden unserer Gesellschaft, und dann kannst Du diesen Körper, diese Demokratie nicht mehr retten.“

Bremer betonte, der Anteil problematischer Inhalte auf Youtube betrage nur ein Prozent. Sein Konzern habe allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres weltweit vier Millionen Kanäle komplett entfernt. „Dahinter lagen 80 Millionen Videos.“ Entfernt worden seien auch 540 Millionen Kommentare. „Das zeigt, dass wir diesen Kampf gegen den Hass extremst ernst nehmen und auch gewillt sind, unsere Maßnahmen dazu weiter auszubauen.“

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