Haushalt: Das Staatsdefizit schrumpft – doch es gibt einen Haken
Christian Lindner muss sparen, seit das Urteil aus Karlsruhe den umfangreichen Klima- und Transformationsfonds gekippt hat. Ein Blick auf die neuesten Zahlen zu den Staatsfinanzen legt nahe, dass ihm das 2023 bereits ein Stück weit gelungen ist. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts betrug das Finanzierungsdefizit des Deutschen Staates voriges Jahr 82,7 Milliarden Euro und damit 14 Milliarden weniger als im Jahr davor.
Haben Lindners Sparmaßnahmen also bereits Wirkung gezeigt? Mitnichten. Zum einen wurde der neue (Spar-)Haushalt erst kurz vor Jahresende beschlossen und hatte so kaum Auswirkungen auf die Finanzen des gesamten Jahres. Zum anderen profitiert die 2023er-Statistik schlicht von der Ausnahmesituation der Vorjahre.
Die Entlastungspakete zur Abmilderung der Energiekrise und zur Stabilisierung der Wirtschaft hatten 2022 zu extrem hohen Ausgaben geführt.
Die finanzielle Lage fällt dabei je nach politischer Ebene sehr unterschiedlich aus. So konnte der Bund sein Defizit im Vergleich zum Vorjahr erheblich verringern, von gut 124 auf nur noch gut 72 Milliarden Euro.
Zum einen musste er wegen des Endes der Entlastungspakete weniger ausgeben. Zusätzlich verminderte der Bund die Transferleistungen an Länder und Sozialversicherungen. Das hatte zur Folge, dass sich die Finanzsalden bei den Ländern verschlechterten. Während sie 2022 einen Überschuss von 14,4 Milliarden Euro verzeichneten, machten sie im vergangenen Jahr ein Minus von 6,8 Milliarden Euro.
Ein ähnliches Bild zeigen die Kommunen. Während sie in den Jahren 2020 bis 2022 durchweg einen Überschuss erzielten, waren die Ausgaben im vergangenen Jahr größer als die Einnahmen. Das Resultat: ein Defizit von 8,52 Milliarden Euro. Die hohen Ausgaben führt das Statistische Bundesamt auf die anhaltende finanzielle Belastung durch die hohe Anzahl an Geflüchteten zurück.
Doch der Bund gab nicht nur weniger aus, er nahm auch mehr ein. Wegen der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und den vielen Tarifabschlüssen konnte er etwa mehr Steuereinnahmen verzeichnen.
Insgesamt ergab sich mit Blick auf das Bruttoinlandsprodukt für den Staat eine Defizitquote von 2 Prozent. Die liegt deutlich unter der im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes festgelegten Referenzwert von 3 Prozent.
Defizit über die vergangenen Jahre aufgebläht
Doch nicht nur die ungewöhnlich hohen Schulden der Vorjahre lassen das aktuelle Defizit schmal erscheinen. Der Staat profitierte trotz des Karlsruher Urteils von zahlreichen Sondervermögen, die am Haushalt vorbeilaufen.
Ein Blick auf die Gesamtverschuldung zeigt: Deutschlands Defizit liegt viel höher als das jährliche Finanzierungsdefizit. Laut Bundesbank häufte die Bundesrepublik im Jahr 2022 einen Schuldenberg von stattlichen 2,56 Billionen Euro an, ein vielfaches der offiziellen Zahl. Für 2023 gibt es noch keinen Wert, doch klar ist: Auch er dürfte wenig mit der offiziellen Statistik zu tun haben.
Mithilfe dieser Nebenhaushalte konnte die Ampelkoalition zusätzliches Geld ausgeben und gleichzeitig die Schuldenbremse einhalten. Grundsätzlich sind Sondervermögen kein Problem: Auf der einen Seite könnten sie in das Grundgesetz verankert werden, wie das Sondervermögen für die Bundeswehr. In diesem Fall ist fest definiert, wofür das Geld ausgegeben werden darf. Auf der anderen Seite gibt es Nebenhaushalte, die sich aus eigenen Einnahmen finanzieren, wie das sogenannte ERP-Sondervermögen. Dieses entstand auf Grundlage des Marshall-Plans und diente zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft. Finanziert wird das Sondervermögen über Kreditvergaben.
Insgesamt unterhält der Bund derzeit 29 Sondervermögen. Darunter fallen Hilfen zu Bewältigung der Corona-Krise und Ausbauhilfen für die Flutopfer im Ahrtal. Mit dem Geld aus den jüngsten Nebenhaushalten fing die Bundesregierung demnach überwiegend Krisen ab.
Doch Mitte November kippte das Bundesverfassungsgericht als das höchste Gericht eben den Sonderhaushalt, die Gelder, die erst zur Bekämpfung der Corona-Krise gedacht waren, und die der Bund für Klimaschutzmaßnahmen nutzen wollte. Doch diese Änderung sei verfassungswidrig, urteilte das Gericht.
Denn die Nebenhaushalte sind dann problematisch, wenn sie durch Kredite finanziert werden – wie der Corona-Fond. Der Grund: Der Haushalt der kommenden Jahre wird vorbelastet. Das trifft jedoch auf einen Großteil zu. So muss der Bund in den kommenden Jahren bereits mit Ausgaben rechnen, die dann bereits in der Vergangenheit liegen.
Aus diesem Grund hat Bundesfinanzminister Christian Lindner die Haushaltssperre Ende 2023 erweitert. Damit untersagt er den Ministerien künftige Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Bereits zugesagte Verpflichtungen bleiben erhalten. Eine Belastung für die kommenden Jahre besteht also bereits. Die Bundesregierung startet zwar ihre Sparmaßnahmen. Doch mit der wirklichen Anzahl der Ausgaben rechnet sie nicht.
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