Insolvenzantragspflicht Ausnahmeregelungen halten Zahl der Firmenpleiten im Februar gering

Im Februar ist die Anzahl der Firmenpleiten wegen der ausgesetzten Insolvenzantragspflichten vergleichsweise niedrig geblieben.

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Die Corona-Ausnahme wirkt - die Firmenpleiten im Februar sind gering. Quelle: dpa

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist dank weitreichender Ausnahmeregelungen auch im Februar vergleichsweise gering geblieben. 1195 Fälle erfassten die Amtsgerichte in dem Monat und damit 21,8 Prozent weniger als vor Jahresfrist, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte. Zumeist waren Baugewerbe und Handel betroffen, außerdem stark das Gastgewerbe.

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Um eine Pleitewelle in der Coronakrise zu verhindern, hatte der Staat diese Pflicht zum Insolvenzantrag zeitweise ausgesetzt.

Zahlungsunfähige Unternehmen müssen seit Oktober 2020 wieder Insolvenz beantragen. Für überschuldete Firmen war diese Pflicht noch bis Ende Dezember ausgesetzt. Bei Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warten, gilt im Falle einer Schieflage die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Coronakrise spiegele sich somit noch nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider, bekräftigten die Wiesbadener Statistiker frühere Einschätzungen. Viele Experten gehen davon aus, dass die Zahl der Firmenpleiten im Laufe des Jahres steigen wird.

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