Jahresbericht Eco-Beschwerdestelle 80 Tage fürs Löschen – Warum der Kampf gegen Hass im Netz so schwierig ist

Soziale Netzwerke müssen strafbare Hasskommentare schnell löschen. Die Praxis zeigt: Probleminhalte bleiben deutlich länger im Netz stehen.

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NetzDG: Behörde registriert kaum noch Beschwerden über Facebook Quelle: dpa

Berlin Die Vorgaben sind ambitioniert. Das seit Jahresbeginn geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verlangt von sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook und Youtube, „offensichtlich strafbare“ Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Über andere strafbare Inhalte müssen sie innerhalb von sieben Tagen entscheiden. Wenn sie kein wirksames Beschwerdemanagement einrichten oder ihrer Berichtspflicht nicht genügen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro.

Kritiker befürchten deswegen schon länger, dass die Betreiber in vorauseilendem Gehorsam in Zweifelsfällen lieber löschen oder sperren. Und tatsächlich war die Aufregung groß, als vor wenigen Wochen mehrere Twitter-Accounts blockiert und Tweets gelöscht wurden. Für FDP, Grüne und Linke war die Ursache seinerzeit schnell ausgemacht: das NetzDG sei schuld. Dass die Kritiker mit ihrer Einschätzung offenbar nicht ganz falsch gelegenen haben, zeigt nun der Jahresbericht der Beschwerdestelle des Internetverbands Eco, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.

Auch die Eco-Experten sehen das Risiko, dass die im Gesetz vorgesehenen Löschfristen im Ergebnis zum sogenannten Overblocking von Inhalten durch die Plattform-Betreiber führen können. Dies kann an den teils juristisch schwierig zu beurteilenden Fällen liegen. Eco geht vor allem gegen Kinderpornografie, aber auch gegen Hass und Hetze vor.

Die Beschwerdestelle selbst hat die Erfahrung gemacht, dass das mitunter aufwendige Prüfen von Inhalten im Bereich Rassismus deren Löschung zum Teil erheblich verzögert. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen können dann oft nicht eingehalten werden. Auch deshalb, weil die Provider oft erst nach einigen Tagen über zu löschende Inhalte informiert werden, um eine Strafverfolgung nicht zu gefährden.

Im Jahr 2017 gingen bei der Eco-Beschwerdestelle 157 berechtigte Fälle ein – die in Deutschland gehosteten beanstandeten Inhalte waren jedoch erst nach durchschnittlich 80 Tagen ab Meldung nicht mehr verfügbar. Weltweit dauerte es durchschnittlich 32,11 Tage ab Meldung bei der Beschwerdestelle, bis die monierten Fälle nicht mehr verfügbar waren.

Auch das Beschwerdeaufkommen macht den Prüfern zu schaffen. „2017 war für uns ein absolutes Rekordjahr“, sagte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Eco-Beschwerdestelle. Die Zahl der insgesamt gemeldeten Beschwerden im Netz ist demnach im vergangenen Jahr um 11,2 Prozent gestiegen. Insgesamt seien 27.660 Beschwerden - beispielsweise zu rassistischen Äußerungen - eingegangen. Davon seien 4063 Fälle einschlägig gewesen. Das umstrittene NetzDG habe zudem Phänomene wie Hassrede stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt.

„Wir haben hohe Zuwachsraten bei Beschwerden aus dem Bereich Rassismus festgestellt – im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der erhaltenen Beschwerden um über 120 Prozent angestiegen“, sagte Koch-Skiba. Doch gerade Beschwerden aus diesem Deliktsbereich bewiesen immer wieder, wie wichtig eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist. „76 Prozent der gemeldeten Inhalte waren letztlich nach deutschem Recht nicht zu beanstanden und zulässig.“

Nicht selten würden juristische Grenzfälle gemeldet. Es sei daher immer ein „Balanceakt mit demokratischen Grundprinzipien“, so Koch-Skiba.

Der Befund wirft ein Schlaglicht auf die Wirksamkeit der geltenden Lösch-Vorschriften. „Grundsätzlich ist nichts in Stein gemeißelt“, sagte die Vize-Chefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), dem Handelsblatt. Auch die 24-Stunden-Frist nicht. „Man muss sich aber vor Augen halten, dass davon nur die ganz offensichtlichen Fälle erfasst sind“, fügte die CDU-Politikerin hinzu. Und bei offensichtlichen Straftaten wie Volksverhetzung oder Morddrohungen gebe es doch unbestritten ein allgemeines Interesse daran, dass diese Inhalte schnell wieder verschwinden und sich nicht viral weiterverbreiten. „Da zählt jede Stunde.“ Bei allen anderen, strittigen Fällen lasse das NetzDG schon jetzt mehr Zeit.

„Das Gesetz wurde in einem Hauruck-Verfahren durch das Parlament gepeitscht“, bemängelt dagegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast im Gespräch mit dem Handelsblatt. Alle Vorschriften müssten daher „evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden“. Künast sieht mit dem Eco-belegt, dass es „kaum offensichtliche Fälle“ gebe, bei denen sofort gelöscht werden müsste.

Künast setzt auf eine Evaluierung des NetzDG bis zum Sommer. Laut Justizministerium müssen bis dahin Betreiber sozialer Netzwerke Berichte vorlegen, was auf welcher Grundlage gelöscht wurde. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse könnte dann die Tauglichkeit des NetzDG überprüft werden. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es dazu: „Die Berichte, zu denen die Plattformbetreiber verpflichtet sind, werden wir sorgfältig auswerten und zum Anlass nehmen, um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiter zu entwickeln.“

In der Union wird schon länger diskutiert, von Plattformanbietern wie Facebook und Twitter zu verlangen, ihre Löschentscheidungen in einem transparenten Verfahren offenzulegen. „So bin ich der Ansicht, dass die Netzwerkanbieter verpflichtend mit einer freiwilligen Selbstkontrolle zusammenarbeiten sollen“, sagte die CDU-Politikerin Schön.

Laut dem Gesetz besteht für die Unternehmen schon heute die Möglichkeit, die juristische Beurteilung besonders komplizierter Löschentscheidungen an eine unabhängige Einrichtung der regulierten Selbstregulierung zu übertragen. Das NetzDG erlaubt den Netzwerkbetreibern den Aufbau einer solchen vom Bundesamt für Justiz anerkannten Einrichtung. Eine gesetzliche Pflicht besteht aber nicht. „Bisher ist dies fakultativ – ein Zugeständnis an den Koalitionspartner“, sagte Schön mit Blick auf die SPD.

Gleichwohl wundere sie, dass die Plattformen das Angebot des Gesetzgebers nicht nutzen. „Denn durch die Zusammenarbeit mit einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle könnten sie leicht dem Vorwurf begegnen, zu früh und zu viel zu löschen. Außerdem können keine Sanktionen mehr verhängt werden“, sagte die CDU-Politikerin.

Das sieht auch der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek so. Die gesetzlichen Löschfristen gelten nur, wenn hausintern bei Facebook und Co. gelöscht werde. „Durch das Anschließen an eine anerkannte Beschwerdestelle werden diese Fristen außer Kraft gesetzt“, sagte Jarzombek dem Handelsblatt. „Warum Facebook und Twitter das nicht tun, ist mir rätselhaft.“

Allerdings sind aktuell die Beschwerden über die Plattformanbieter wegen mangelhafter Löschungen überschaubar. Beim Bundesamt für Justiz in Bonn seien deswegen erst 205 Anzeigen eingegangen, berichtete der „Spiegel“. „Das ist deutlich weniger als ein Prozent der Prognose“, sagte einen Behördensprecher. Ursprünglich sei die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden ausgegangen, die von Hassbotschaften betroffene Internetnutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke auf ihre Hinweise nicht schnell genug reagierten.

Das Amt in Bonn ist für die Umsetzung des seit 1. Januar geltenden NetzDG zuständig. Über ein Online-Formular können dort Internet-Nutzer Verstöße gegen das Gesetz melden. Die Behörde prüft dann, ob es gegen das Unternehmen ein Bußgeldverfahren wegen Mängeln im Beschwerdemanagement einleitet. Das scheint offenkundig bisher nicht der Fall. Womöglich wirkt das Gesetz also doch und Facebook, Twitter & Co. lösen die Probleme mit Hasskommentaren selbst.

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