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KabinettDigitalministerium erhält Vetorecht für IT-Projekte im Bund

Mehr Kontrolle, weniger Chaos: Bei teuren Digitalprojekten hat künftig das Digitalministerium das letzte Wort. Welche Ausnahmen es gibt. 03.12.2025 - 12:18 Uhr
Karsten Wildberger und Bundeskanzler Friedrich Merz. Foto: Michael Kappeler/dpa

Das Bundesdigitalministerium hat umfassende Rechte erhalten, um IT-Projekte aus anderen Ministerien zu steuern. Darauf haben sich das Bundeskanzleramt und das Bundesfinanzministerium geeinigt.

Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) sagte, der IT-Zustimmungsvorbehalt sei ein starkes Instrument für eine effiziente Steuerung der Bundes-IT. „Wir stellen sicher, dass Investitionen mit übergreifenden Strategien, Standards und Architekturen abgestimmt sind.“ Ziel sei es, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhöhen. 

Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen nach Wildbergers Worten zusammengeführt oder auf gemeinsame Plattformen gesetzt werden. „Mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt setzen wir eine Maßnahme der Modernisierungsagenda um und machen die Bundesverwaltung effizienter.“

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Der Zustimmungsvorbehalt sieht vor, dass das Digitalministerium über „alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“ entscheiden soll. Nur wenn das Haus von Digitalminister Wildberger zustimmt, darf das jeweilige Ressort das Geld ausgeben. Es gibt aber Ausnahmen: Der Zustimmungsvorbehalt gilt nicht für bestimmte Bereiche – insbesondere sind das Militär, Sicherheits- und Polizeiaufgaben, Geheimdienste und die Steuerverwaltung.

Die schwarz-rote Bundesregierung orientiert sich beim Zustimmungsvorbehalt für IT-Projekte an einer Regelung in Großbritannien. Die „Spend Controls“ der britischen Regierung gelten international als eines der strengsten und effektivsten Systeme zur Kontrolle öffentlicher IT-Ausgaben. Das System wurde eingeführt, um das historisch häufige Scheitern von staatlichen Großprojekten zu verhindern, Kosten zu senken und einheitliche technologische Standards durchzusetzen.

In diesen Fällen gilt der Zustimmungsvorbehalt

Die neue Regelung in Deutschland gilt für „wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“. Darunter fallen zum einen Vorhaben zu Informations- und Digitalisierungstechnologien, die ein Volumen in Höhe von mindestens 500.000 Euro im Haushaltsjahr oder mindestens drei Millionen Euro je Projekt insgesamt aufweisen. 

Außerdem gelten die Mitbestimmungsrechte bei strategischen Aufgaben wie der Stärkung der Cybersicherheit. Ein Vetorecht hat das Digitalministerium auch „bei der Einführung beziehungsweise Nutzung von Technologien von erheblicher Tragweite wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierungsprogramme der Bundesverwaltung sowie IT-Projektvorhaben des Koalitionsvertrags.“

dpa
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