Leibwächter Bin Ladens NRW-Minister stellt sich hinter Abschiebung von Sami A.

NRW-Integrationsminister Stamp hält die Abschiebung von Sami A. trotz eines konträren Gerichtsurteils für legal – bedauert aber die Umstände.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
NRW-Minister stellt sich hinter Abschiebung von Sami A. Quelle: dpa

Düsseldorf Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp hat die Abschiebung des mutmaßlichen Leibwächters Osama bin Ladens als rechtmäßig verteidigt. Die rechtlichen Voraussetzung für die Maßnahme im Fall des Tunesiers Sami A. hätten am vergangenen Freitag vorgelegen, sagte Stamp am Freitag während einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtags.

Eine die Abschiebung untersagende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen habe seinem Ministerium am frühen Freitag nicht vorgelegen. „Hätte zum Zeitpunkt der Maßnahme ein Hinweis auf eine gerichtliche Entscheidung vorgelegen, wäre es nicht zur Abschiebung gekommen“, betonte der FDP-Politiker: „Auch ein Gefährder kann den Rechtsstaat für sich in Anspruch nehmen.“

Seinem Ministerium hätten auch keine Anhaltspunkte für eine anstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen über einen Eilantrag Sami A.s vorgelegen, sagte Stamp: „Es ist unglücklich gelaufen, dass wir diese Information nicht hatten.“

Der Tunesier war am vergangenen Freitag von Düsseldorf aus in sein Heimatland abgeschoben worden. Allerdings hatte am Donnerstagabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe.

Der Beschluss ging erst am Freitagmorgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein, als sich Sami A. auf dem Weg nach Tunesien befand. Das Gericht beklagt, es sei von den Behörden über den Termin im Unklaren gelassen worden. Es hat die Rückholung des Mannes angeordnet, dagegen wurde beim OVG Münster Beschwerde eingereicht.

Die Innenbehörden sehen sich dem Verdacht der Missachtung von Gerichtsurteilen ausgesetzt. Die Grünen in NRW kritisieren etwa, bei der Abschiebung seien „konstitutive rechtsstaatliche Prinzipien offensichtlich grob missachtet worden“.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte sich ebenso wie NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hinter die Abschiebung gestellt.

Der 1976 geborene Sami A. war dem Gericht zufolge 1997 eingereist. Ihm wurde vorgeworfen, im Jahr 2000 eine Ausbildung in einem Ausbildungslager der Al Kaida in Afghanistan absolviert und zeitweise zur Leibgarde Osama bin Ladens gehört zu haben. Von Sami A. sei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgegangen, bekräftigte Stamp.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%