Löhne Tarifverdienste steigen langsamer als Verbraucherpreise

Die Verdienste der Tarifbeschäftigten haben im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,9 Prozent zugelegt. Die Inflationsrate lag bei 2,4 Prozent.

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Im Verarbeitenden Gewerbe sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistern lag das Tarifplus mit 2,8 Prozent über der Inflationsrate. Quelle: dpa

Die Verdienste der Millionen Tarifbeschäftigten in Deutschland sind im zweiten Quartal langsamer gestiegen als die Verbraucherpreise. Sie erhöhten sich von April bis Juni um durchschnittlich 1,9 Prozent zum Vorjahresquartal, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte.

Werden Sonderzahlungen wie Corona-Boni ausgeklammert, lag das Plus sogar nur bei 1,4 Prozent. Deutlich schneller legten die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum zu, nämlich um 2,4 Prozent.

In den einzelnen Wirtschaftsbereichen war das Gefälle allerdings groß. Im Verarbeitenden Gewerbe sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistern lag das Tarifplus mit 2,8 Prozent über der Inflationsrate. „Der Anstieg im Verarbeitenden Gewerbe lässt sich vor allem auf die in der Metall- und Elektroindustrie im Juni 2021 gezahlte Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro zurückführen“, erklärten die Statistiker. Bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistern machte sich vor allem die Angleichung der Entgelte im Osten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bemerkbar. Auch im Baugewerbe (+2,5 Prozent), im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (jeweils +2,4 Prozent) stiegen die Tarifverdienste schneller als die Preise.

Anders sieht es in der Land- und Forstwirtschaft aus. Hier gab es lediglich ein Plus von 1,0 Prozent. Bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistern fiel der Zuwachs mit 1,1 Prozent einen Tick höher aus, ebenso im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung mit 1,2 Prozent.

Der verbreitete Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie hat den Angaben nach keinen Einfluss auf die Tarifbilanz, da sie die durchschnittliche Veränderung der durch Tarifabschlüsse vereinbarten Monats- und Stundenverdienste misst. Änderungen der tatsächlich bezahlten Arbeitszeit fließen nicht in die Berechnungen ein.

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