Medienbericht Fortschritte bei Reform der Grundsteuer

Am 1. Februar soll über die Grundsteuer beraten werden. Laut einem Medienbericht werde ein Modell diskutiert, das die wertabhängige Besteuerung vorsieht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Finanzministerium hat einen Durchbruch verkündet. Quelle: dpa

Berlin Bund und Länder kommen bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform der Grundsteuer dem „Spiegel“ zufolge gut voran. Auf Fachebene habe es deutliche Fortschritte gegeben, berichtete das Magazin am Freitag vorab. Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) favorisierte Modell für eine wertabhängige Besteuerung wurde demnach vereinfacht.

Bestimmungsgrößen für den Wert einer Immobilie sollen neben dem Bodenrichtwert nur noch die Flächen des Grundstücks und des Gebäudes sein. Nettokaltmiete und Baujahr spielen dem Bericht zufolge anders als von Scholz geplant bei der Wertermittlung keine Rolle mehr.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wollte zu Details nichts sagen. „Die Gespräche zur Reform der Grundsteuer laufen, und zu Ergebnissen äußern wir uns, wenn sie vorliegen“, sagte ein Sprecher. In einem Landesfinanzministerium wurden die Erwartungen an eine rasche Einigung gedämpft. Bei einem Treffen der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern seien nur Kompromissmöglichkeiten erörtert, aber keine Entscheidungen getroffen worden, hieß es aus dem Landesressort.

Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen am 1. Februar erneut über die Grundsteuer beraten. Sie muss bis Ende 2019 neu geregelt werden, da das Bundesverfassungsgericht die Berechnung auf Grundlage von Einheitswerten aus den Jahren 1935 und 1964 beanstandet hatte.

Die Steuer spült derzeit rund 14 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Der Streit geht nun vor allem darüber, ob in die Besteuerung der Wert der Immobilie einfließen soll oder ob die Steuer nur aufgrund der Fläche berechnet wird. Die SPD hat zudem ins Gespräch gebracht, dass Eigentümer die Grundsteuer womöglich nicht mehr auf die Mieter abwälzen können.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%