Oberstes NRW-Gericht Stadt Bochum muss Sami A. zurückholen

Das nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht hat letztinstanzlich entschieden: Der abgeschobene Islamist Sami A. muss zurück nach Deutschland.

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Die Stadt Bochum kann noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen und Verfassungsbedenken ins Feld führen. Quelle: dpa

Münster Der nach Tunesien abgeschobene Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Dies entschied am Mittwoch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Bochum zurecht verpflichtet, den von ihr abgeschobenen tunesischen Staatsangehörigen Sami A. unverzüglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“, teilte das Gericht mit. Es wies damit eine Beschwerde der Stadt gegen die Rückholung zurück.

Der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden war Mitte Juli von Düsseldorf in sein Heimatland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies wegen der möglichen Gefahr von Folter untersagt hatte. Der Beschluss war den Behörden aber erst zugegangen, als A. sich schon auf dem Flug in das nordafrikanische Land befand. Das Gericht hatte daraufhin die Rückholung angeordnet.

Tunesien hat erklärt, A. nicht an Deutschland zurück zu überstellen. Inzwischen haben die Behörden ihn aus der Haft entlassen. Der Verdacht gegen ihn habe sich noch nicht erhärtet. Die Ermittlungen dauern aber an.

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