Online-Händler Gesetz gegen Umsatzsteuer-Betrug soll ab 2019 greifen

Gesetz gegen Online-Umsatzsteuer-Betrug soll ab 2019 greifen Quelle: dpa

Die Finanzminister der Länder wollen durchsetzen, dass Amazon, Ebay und Co künftig haften müssen, wenn Anbieter auf ihren Plattformen Umsatzsteuer hinterziehen.

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Online-Plattformen wie Amazon und Ebay sollen nach dem Willen der Länder-Finanzminister künftig haften, wenn ihre Händler keine Umsatzsteuer zahlen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigten sich die Ressortchefs der Länder bei ihrer Jahreskonferenz am Freitag in Goslar mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums. Bereits zum Januar 2019 solle das neue Gesetz in Kraft treten, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD), die den Konferenzvorsitz innehatte.

Bei ihrem Treffen forderten die Finanzminister zudem vom Bund mehr Geld für die Bewältigung von Flüchtlingsaufgaben. Sie einigten sich auch auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die Vorschläge für eine verständlichere Sprache der Finanzbehörden machen soll.

Ahnen betonte, der Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel habe eine hohe Relevanz für die öffentlichen Haushalte. „Es geht da sehr schnell um dreistellige Millionenbeträge, die jährlich den staatlichen Einnahmen entzogen werden. Außerdem muss Wettbewerbsgerechtigkeit mit anderen Anbietern gewährleistet sein.“ Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass künftig die Marktplatzbetreiber haften, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung soll greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. „Jeder vernünftige Online-Händler wird sich dagegen wehren, in die Haftung zu gehen, und von seinen Händlern ein entsprechenden Nachweis verlangen“, sagte Ahnen. Die nationale Gesetzgebung solle eine Lücke schließen, bevor 2021 eine entsprechendes EU-Regelung in Kraft trete.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertete die Gesetzesinitiative positiv. „Immer mehr Händler, aber auch Hersteller sind von den ungleichen Bedingungen im Wettbewerb mit Anbietern aus Nicht-EU-Ländern betroffen“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. Schätzungsweise seien nur ein Viertel dieser Anbieter beim zuständigen Finanzamt registriert. Die Finanzminister forderten den Bund außerdem auf, sie bei den Ausgaben für Flüchtlinge stärker zu unterstützen. Die Herausforderung der langfristigen Integration sei größer geworden, sagte Ahnen. „Unsere Forderung ist, dass die bisherigen Regelungen mindestens in der bisherigen Höhe fortgeschrieben und bedarfsgerecht erweitert werden.“ Dies gelte für die Integrationspauschale, die Unterkunftskosten und die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Ausländer, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Minister. Die zuletzt auf Bundesebene avisierten Mittel zur Entlastung von Ländern und Kommunen seien nicht ausreichend, um die gestiegenen Kosten für die Kommunen aufzufangen.

Eine weitere Initiative der Länder-Finanzchefs betrifft die Sprache ihrer Behörden. Eine Arbeitsgruppe soll Vorschläge machen, wie Formulare, Briefe und Info-Broschüren einfacher und verständlicher formuliert werden können. „Eine Umfrage hat gezeigt, dass 61 Prozent der Bevölkerung häufig Probleme haben, die amtliche Sprache zu verstehen“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU), der das Projekt initiiert hatte. Seine Behörde habe bereits 600 ländereigene Vordrucke überarbeitet.

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