Amazon & Co. Betrug mit dem Staubsauger aus dem Internet

Quelle: imago images

Durch Umsatzsteuerbetrug in virtuellen Kaufhäusern wie Amazon wird der Staat jährlich um Millionen geprellt. Nun stehen zwei Deutsche vor Gericht, die mit dieser Masche jahrelang Waren aus China vertrieben haben sollen.

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Im Büro von Christian Schüttenkopf, Sprecher der Zollfahndung München, stapeln sich derzeit die Staubsauger. Der Zöllner hortet die Geräte allerdings nicht zum Reinigen, sondern als Beweismittel in einem Fall von Umsatzsteuerbetrug mittels virtueller Kaufhäuser.

Bei diesen virtuellen Plattformen hat die Zollfahndung München die Staubsauger, Fotozubehör und zahlreiche weitere Haushaltsgeräte bestellt. Was alle diese Produkte eint: Sie wurden in China hergestellt und in Deutschland über virtuelle Kaufhäuser wie Amazon vertrieben. Nur Umsatzsteuer wurde dabei nicht entrichtet.

Kommenden Dienstag sollen sich dafür zwei Deutsche im Alter von 40 und 41 Jahren am Landgericht Hof in Bayern verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Steuerhinterziehung in Millionenhöhe begangen zu haben. Mindestens 3,5 Millionen Euro an Steuern und Zöllen soll das Duo zwischen 2011 und 2017 hinterzogen haben.

Dabei ist die Masche mit dem Umsatzsteuerbetrug in den virtuellen Kaufhäusern keineswegs neu oder als Einzelfall zu sehen. So vertreibt Amazon über seine Plattform Marketplace etwa auch Waren von Drittanbietern. Diese kommen oft aus China nach Deutschland und werden über die Logistikzentren von Amazon vertrieben. Ob der Drittanbieter seine Waren bei der Einfuhr ordentlich verzollt hat, ist dabei alleine Sache der Händler.
Genau diese Lücke sollen die beiden Beschuldigten ausgenutzt haben. Insgesamt 250 Einfuhren sollen sie in dem Tatzeitraum zwischen 2011 und 2017 getätigt haben. Dabei sollen sie die Waren sowohl direkt nach Deutschland als auch über Rotterdam importiert und zu niedrig verzollt haben.

Geliefert wurden die Waren nach Bayreuth, wo das Duo sie über virtuelle Kaufhäuser in ganz Europa versandt haben soll. Auch die dabei fällige Umsatzsteuer sollen die Beschuldigten nicht abgeführt haben.

Auf die Schliche kamen die Ermittler dem Duo bei einer Zoll-Kontrolle am Nürnberger Flughafen. Eine Sendung mit Fotozubehör war dort zu seinem äußerst günstigen Einfuhrpreis angegeben worden. Laut Zoll soll der Wert der Ware allerdings deutlich höher gelegen haben, als in den Rechnungen ausgewiesen war.
Im Mai vergangenen Jahres schlugen die Zoll-Ermittler zu und hoben das Waren-Lager in Bayreuth aus. Das Duo befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die aufgefundenen Waren hat der Zoll mittlerweile zu Geld gemacht. Auf der Website www.zoll-auktion.de hat der Zoll die Waren verkauft. 265.000 Euro hat der Verkauf laut Zoll bisher in die Staatskasse gespült.

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