Reform Städtetag sagt aufkommensneutrale Grundsteuerreform zu

Das Finanzministerium weist die Berechnung über den starken Steuer-Anstieg zurück. Nach Bayern fordert Hamburg Rücksicht auf die „besondere Situation“.

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Die Pläne von Bundesfinanzminister Scholz könnten zu einer Mehrbelastung der Metropolen führen. Quelle: dpa

Berlin Die Kommunen wollen nach Angaben des Deutschen Städtetages durch die Grundsteuerreform nicht ihre Steuereinnahmen erhöhen. „Bund, Länder und Kommunen haben gemeinsam das klare Ziel, dass die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral sein wird“, sagte Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, der Nachrichtenagentur Reuters am Montag.

„Die Kommunen sind bereit, ihre Hebesätze so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen in etwa gleich hoch bleibt.“ Zuvor hatte das Bundesfinanzministerium an die Kommunen appelliert, dies zuzusagen. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte, man werde eine mögliche Mehrbelastung von Metropolen durch die Steuerreform von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) genau prüfen.

Auslöser der Debatte sind Berechnungen der Eigentümer-Organisation Haus&Grund, nach der die Grundsteuer-Abgaben durch die Reform in einigen Städten massiv in die Höhe schießen würden. Das Finanzministerium sprach am Montag von „Täuschung der Öffentlichkeit“, weil in diesen Berechnungen von den bisherigen Hebesätzen ausgegangen werde.

Das Ministerium gehe aber davon aus, dass Städte und Gemeinden diese Hebesätze senkten. „Unser klares Zahl ist es, dass das derzeitige Aufkommen der Kommunen von 14,8 Milliarden Euro erhalten bleibt“, sagte eine Scholz-Sprecherin. Allerdings räumte sie ein, dass dies nicht in der Hand des Bundes liege. „Wir können Kommunen nicht zwingen.“

Der Städtetag erklärte, dass zwar insgesamt das Steueraufkommen gleich bleiben solle, die Neuberechnung nach aktuellen Grundstückswerten aber Folgen hätte. „Deshalb kommt es durch eine neue verfassungskonforme Grundsteuer natürlich zu Veränderungen nach oben und nach unten“, sagte Göppert zu der Frage, ob es Verlierer und Gewinner gebe.

Strittig ist dabei auch der „Großstadt-Zuschlag“, den der Finanzminister bei besonders teuren Lagen in Städten mit mehr als 600.000 Einwohnern erheben will.

Auch wenn das Finanzministerium hier auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts verweise, „sollte das Ziel der Grundsteuerreform weiter sein, bei den Wohnkosten nicht noch als Treiber zu wirken“, sagte Hamburgs Finanzsenator Dressel. „Wir werden auch diesen Punkt jetzt für Hamburg genau nachrechnen und kritisch prüfen. Und wir werden weiter darauf dringen, dass beim Punkt Bodenrichtwertentwicklung auf die besondere Hamburger Situation Rücksicht genommen wird“, fügte er hinzu.

Vor Hamburg hatte Bayern darauf gepocht, dass eine Reform auf besondere Länder-Interessen Rücksicht nehmen müsse. Bayern, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestehen deshalb auf eine Öffnungsklausel, damit einzelne Bundesländer abweichende Grundsteuer-Konzepte umsetzen dürfen. Wohnen dürfe nicht noch teurer werden, hatte der zuständige Unions-Fraktionsvize Andreas Jung bereits vergangene Woche gesagt.

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