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RettungsschirmeEuro-Retter Deutschland haftet doppelt

Die EU will taumelnden Nicht-Euro-Staaten nur unter strengeren Auflagen helfen. In Deutschland hält man die Pläne grundsätzlich für sinnvoll. Doch die Risiken für die Bundesrepublik reduziert das nicht, im Gegenteil.Dietmar Neuerer 21.02.2013 - 14:58 Uhr aktualisiert Quelle: Handelsblatt

Portugal

Notleidende Kredite: 9,0 Prozent der Gesamtkredite (März 2012)

Banken verlieren Einlagen, notleidende Kredite steigen

Foto: dapd

Spanien

Notleidende Kredite: 10,7 Prozent der Gesamtkredite (Stand: September 2012)

Sparer ziehen Einlagen ab, marode Immobilien bringen die Banken ins Wanken

Foto: dpa

Irland

Notleidende Kredite: 18,9 Prozent der Gesamtkredite (März 2012)

Völlig überdimensionierter Bankensektor und Explosion notleidender Kredite brachten den Staatshaushalt in Schieflage

Foto: dpa

Frankreich

Notleidende Kredite: 4,7 Prozent der Gesamtkredite (Dezember 2011)

Großer Bankensektor gefährdet den Staatshaushalt

Foto: REUTERS

Belgien

Notleidende Kredite: 5,0 Prozent der Gesamtkredite (Dezember 2011)

Die Rettung der angeschlagenen Dexia reißt Löcher in die Staatskasse

Foto: dpa

Niederlande

Notleidende Kredite: 2,5 Prozent der Gesamtkredite (Dezember 2011)

Klumpenrisiko in Form der Großbank ING

Foto: dapd

Deutschland

Notleidende Kredite: 4,0 Prozent der Gesamtkredite (Dezember 2011)

Banken suchen Zuflucht beim bonitätsstarken Heimatstaat

Foto: AP

Österreich

Notleidende Kredite: 10,4 Prozent der Gesamtkredite (Dezember 2011)

Notleidende Kredite in Osteuropa werden zum Problem

Foto: dpa

Italien

Notleidende Kredite: 12,3 Prozent der Gesamtkredite (Juni 2012)

Banken besitzen Klumpenrisiko in Form heimischer Staatsanleihen, notleidende Kredite steigen

Foto: dpa

Griechenland

Notleidende Kredite: 15,9 Prozent der Gesamtkredite (Dezember 2011)

Massive Flucht der Sparer, pleitebedrohter Staat gefährdet heimische Banken

Foto: dpa

Der geplante Rettungsschirm für Nicht-Euroländer könnte neue Milliarden-Belastungen für den Bundeshaushalt nach sich ziehen. Das räumt das Bundesfinanzministerium in einer Handelsblatt Online vorliegenden „umfassenden Bewertung“ ein, die dem Haushaltsexperten der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Willsch /CDU), zugeleitet wurde. Hintergrund ist die Modifizierung des finanziellen Beistandspaktes für EU-Länder, die nicht mit dem Euro zahlen. Das seit Jahren bestehende Kreditprogramm soll nach dem Muster des Euro-Rettungsschirms ESM weiterentwickelt werden.

In der Bewertung des Ministeriums heißt es zwar, dass „unmittelbar keine“ Kosten anfallen würden, da gegenüber der geltenden Rechtslage das maximale Gesamtvolumen der Zahlungsbilanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro unverändert bliebe. Gleichwohl würde bei einem Zahlungsausfall des Empfängers eines Darlehens oder einer Kreditlinie der EU-Haushalt belastet. „Der Bundeshaushalt wäre daran gemäß seinem Finanzierungsanteil am EU-Haushalt (derzeit ca. 20 Prozent) beteiligt“, heißt es.

Wie geht es weiter mit dem ESM?
Der Nachfolger des „Rettungsschirms“ EFSF soll mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro Mitgliedstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eigentlich sollte er schon zum 1. Juli starten.
Der ESM tritt in Kraft, sobald ihn so viele Mitgliedstaaten ratifiziert haben, dass sie mit ihren Anteilen gemeinsam 90 Prozent des Stammkapitals stellen.
Bisher haben 13 der 17 Euro-Länder den ESM ratifiziert: Griechenland, Portugal, Slowenien, Frankreich, Spanien, Zypern, Finnland, Belgien, die Slowakei, Irland, Luxemburg und zuletzt in dervergangenen Woche die Niederlande und Österreich. In Estland prüft den Vertrag das Verfassungsgericht, das am 12. Juli entscheidet. In Italien und Malta muss der ESM noch durch die Parlamente.

Auf Unwägbarkeiten des neuen Hilfsprogramms wies auch schon der Bundesrat hin, der in einem Beschluss zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission Stellung genommen hat. So sei nach Auffassung der Länderkammer nicht auszuschließen, „dass es aufgrund unterschiedlicher Handhabungen innerhalb und außerhalb des Euroraumes im Rahmen einer Hilfevergabe zu Ungereimtheiten oder Verwerfungen kommen kann, für die möglichst zeitnah Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden sollten“, heißt es in dem Beschluss.

Zudem wird auch darauf hingewiesen, dass alle Euro-Staaten, also auch Deutschland, einem doppelten Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Denn für die auf Basis der EU-Verordnung vergebenen Hilfen hafteten alle EU-Mitgliedstaaten, während dies für die im Rahmen des Schutzschirmes vergebene Hilfen etwa aus der EFSF oder dem ESM nur für die Mitgliedstaaten der Euro-Zone zutreffe. „Letztere unterliegen damit im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone einer Doppel-Haftung“, konstatiert der Bundesrat.

Gleichwohl hält die Länderkammer ebenso wie das Finanzministerium die von der EU-Kommission angeregte Überarbeitung der „Verordnung des Rates zur Schaffung einer Faszilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist“ grundsätzlich für sinnvoll zur Bekämpfung von Zahlungsbilanzkrisen sowie zur Wiederherstellung und Erhaltung makroökonomischer Stabilität außerhalb der Euro-Zone.

„Die Vorstellung, dass wir in Europa ein Liquiditätsproblem haben, ist komplett falsch“

Im August 2011 malte der Draghi-Vorgänger, Ex-EZB-Chef Jean-Claude Trichet, die Lage schön. Denn wahr ist: Sowohl auf staatlicher Seite, als auch im Bankensektor fehlt es vielerorts an liquiden Mitteln.

Foto: dpa

„Die Rettungsschirme laufen aus. Das haben wir klar vereinbart“

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble versicherte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Juli 2010, dass die Rettungsschirme nicht von Dauer sein werden. Inzwischen ist klar: Der Euro-Rettungsschirm EFSF wird zwar abgelöst, aber ersetzt durch den permanenten Rettungsschirm ESM.

Foto: dpa

„Wir werden jeden Cent zurückzahlen. Deutschland bekommt sein Geld zurück - und zwar mit hohen Zinsen“

Griechenlands Ex-Regierungschef Giorgios Papandreou betonte im März 2011, dass sein Land nicht dauerhaft alimentiert werden braucht. Bei den Rettungspaketen handele es sich lediglich um Kredite, die das Land mit hohen Zinsen zurückzahlen werde. Doch: Wenige Monate später brauchte Griechenland einen Schuldenschnitt. Der betraf zwar zunächst nur private Gläubiger. Allerdings: Mehrere Milliarden musste mit dem Schuldenschnitt auch die deutsche Hypo Real Estate abschreiben, die Griechenland-Anleihen im Wert von rund acht Milliarden Euro besaß. Durch die Verstaatlichung der Bank im Jahr 2009 trägt diese Lasten der deutsche Steuerzahler.

Foto: dpa

„Wenn Griechenland pleitegehen würde, wäre das schlimmer als Hypo Real Estate und Lehman Brothers zusammen“

Wolfgang Schäuble warnte bei einem Treffen der Unionsfraktion vor den unkontrollierbare Folgen einer Griechenland-Pleite. Doch nach dem Schuldenschnitt für Athen blieben die Horror-Szenarien aus. Ansteckungseffekte auf Portugal oder Spanien gab es nicht.

Foto: dapd

„Ich bin fest davon überzeugt, dass Griechenland diese Hilfe nie wird in Anspruch nehmen müssen, weil das griechische Konsolidierungsprogramm in höchstem Maße glaubwürdig ist“

Der Chef der Eurogruppe Jean-Claude Juncker war sich noch im März 2010 sicher, dass Griechenland die Wende schaffen würde und nannte die Sparvorhaben der griechischen Regierung „in höchstem Maße glaubwürdig“. Schon längst mussten die europäischen Geldgeber feststellen, dass die Politiker in Athen ihren Worten nur sehr spärlich Taten haben folgen lassen. Der Internationale Währungsfonds droht bereits, seine Hilfen einzustellen, wenn Griechenland nicht endlich seine Konsolidierungsversprechen einlöst.

Foto: dapd

„Wir können Zinsen nicht sozusagen künstlich herunterrechnen“

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte diesen Satz im März 2011. Dabei versuchte die EZB mit ihren Anleihekäufen seit 2010, die Märkte auszutricksen. Durch den Kauf von Schuldpapieren in Milliardenhöhe versucht die Zentralbank, die Renditen für die Euro-Pleitekandidaten zu drücken. Kritiker sprechen von einer direkten Staatsfinanzierung, die der Notenbank verboten ist.

Foto: dapd

„Spanien wird sein Defizit-Ziel von 4,4 Prozent erreichen“

Spaniens Regierungschef Mariano Rajoy beteuerte noch im Januar 2012, dass Griechenland die Maastricht-Kriterien nur um 1,4 Prozent reißen wird. Schon damals hielten Ökonomen dieses Ziel für unrealistisch. Heute wissen wir: Spanien wird dieses Jahr nach Schätzungen der EU-Kommission ein Haushaltsdefizit von mindestens 6,4 Prozent aufweisen. Im Juli musste das Land bereits Finanzhilfen für seinen maroden Bankensektor anfordern.

Foto: REUTERS

„Italien ist kein Risikoland“

EZB-Chef Mario Draghi erklärte am 15. Februar 2011, dass sein Heimatland stabil ist. Darstellungen, Italien sei ein Euro-Sorgenkind, seien falsch. Inzwischen ist der Zinsdruck auf Italien so hoch, dass der Notenbank-Präsident mit Anleihekäufen seinem Landsmann, Ministerpräsident Mario Monti, zur Seite springen muss.

Foto: dpa

Deutschland kann sein Veto einlegen, wenn die Voraussetzungen für Hilfen nicht gegeben sind – und davon werde ich Gebrauch machen“

Bundeskanzlerin Angela Merkel beschrieb im März 2011 die „strikten Auflagen“ unter denen ein Euro-Sorgenland Geld von den europäischen Partnern bekommen kann. Die Realität ist eine andere. Griechenland hat die Auflagen aus dem ersten Rettungspaket nicht erfüllt, wie die Troika festgestellt hat. Trotzdem bekam Griechenland per zweitem Rettungspaket neue Milliardenkredite.

Foto: dapd

„Dieses Geld wird eine große Zukunft haben“

Helmut Kohl, Bundeskanzler von 1982 bis 1998, prophezeite der Gemeinschaftswährung in seiner Rede zur Einführung des Euro 2001 eine rosige Zukunft. Die kann noch kommen, keine Frage. Aktuell gilt aber eher, dass der Euro die Ressentiments gegenüber Brüssel und den europäischen Nachbarn verstärkt haben. Gegenüber dem Dollar hat der Euro in den vergangenen Jahren an Wert verloren, die Währungen der Nicht-Euro-Länder (Schweiz, Schweden) haben massiv aufgewertet.

Foto: AP

„Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Verschärfung von Bedingungen für die Gewährung von etwaigen Hilfen in Form von Darlehen oder Kreditlinien sowie die vorgesehene strengere Überwachung von Anpassungsprogrammen“, heißt es in der Stellungnahme vom 21.09.2012. Besonders hervorzuheben sei dabei, dass nunmehr „Hilfen ausgesetzt werden können, wenn die von betroffenen Mitgliedstaaten in detaillierter Form vorzulegenden Anpassungsprogramme nicht in dem erforderlichen Maße umgesetzt werden“.

"Das Ziel ist möglichst viel Vergemeinschaftung"

In der Unionsfraktion stößt das Vorhaben auf harsche Kritik. Der CDU-Haushälter Willsch kritisiert, dass quasi „unbemerkt“ von der europäischen Öffentlichkeit über einen „Schatten-ESM“ auch rumänische oder bulgarische Banken mit Geld versorgt würden, sobald die direkte Bankenrekapitalisierung über den ESM möglich sei. Auf Deutschland komme dann ein „weiteres milliardenschweres, gut verstecktes Haftungsrisiko“ zu, warnt Willsch in einem Gastbeitrag für Handelsblatt Online. Denn schon jetzt zeichne sich ab, dass 50 Milliarden „nicht die absolute Obergrenze“ sein würden. „Die Hebelung der vorhandenen Summe um ein Vielfaches wäre eine weitere Möglichkeit hierzu“, schreibt Willsch. Zumal, wie er hinzufügt, der Verordnungsvorschlag eine „Verschuldungsoption“ vorsehe.

Für besonders problematisch hält der CDU-Politiker in diesem Zusammenhang, dass der Bundestag das Hilfsprogramm für Nicht-Euro-Staaten nicht kontrollieren könne, weil es in der „Brüsseler Black Box angesiedelt“ sei. Während beim ESM und dem Rettungsfonds EFSF noch die Möglichkeit bestanden habe, darüber im Haushaltsausschuss oder im Plenum des Bundestages zu debattieren, sei dies beim „Schatten-ESM“ nicht möglich. „Nicht nur aus Gründen der Selbstachtung, sondern auch im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts müssen wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages eine Parlamentsbeteiligung wie beim ESM erwirken.“

Skeptisch ist auch der Mainzer Staats- und Finanzwissenschaftler Hanno Kube. „Wenn das Volumen erweitert werden soll, genügt eine neue Verordnung“, kritisiert Kube. Die müssten die EU-Finanzminister allerdings einstimmig beschließen. Kube moniert auch: „Es gibt hier keinen auf den Einzelfall bezogenen Vorbehalt, wie es das Bundesverfassungsgericht für den ESM gefordert hat.“ Fachleute im Bundesfinanzministerium haben gegenüber der „Wirtschaftswoche“ bestätigt, dass die Erhöhung der Fondsmittel eine reine Entscheidung des Rates ist. Der Bundestag werde nur informiert.

Gunnar Beck, Europarechtler an der Universität London, sieht weitere Parallelen zum Euro-Rettungsschirm: „Beim ESM konnten wir beobachten, dass sämtliche Vertragsklauseln, die als Beschränkung gedacht oder zumindest so präsentiert wurden, später weit ausgelegt wurden. Meine Prognose ist, dass es hier ähnlich kommen wird.“ Die rechtliche Auslegung der oft komplizierten EU-Gesetzestexte ist Becks Hauptarbeit. „Die Zweideutigkeiten sind so konstruiert, dass Bedenken vorab zerstreut werden. Nach der Verabschiedung des Schatten-ESM wird das dann lockerer gehandhabt. Das Ziel ist möglichst viel Vergemeinschaftung, möglichst viel Solidarität.“

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