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So groß ist die Rentenlücke wirklich60-Jährige müssen 45.000 Euro pro Jahr sparen

Von der staatlichen Rente bleibt kaum etwas übrig und die meisten Vorsorgeprodukte sind unsicher. Die WirtschaftsWoche hat ausrechnen lassen, was das für konkrete Lebenssituationen bedeutet und wie viel Sie konkret sparen sollten.Silke Fredrich 13.09.2012 - 12:15 Uhr

Wenn Sie heute eine Rentenlücke in Höhe von 1000 Euro feststellen - Ihnen nach jetzigem Standpunkt und heutiger Kaufkraft trotz gesetzlicher Rente 1000 Euro fehlen würden, um all Ihre Ausgaben decken zu können - kann sich das Bild in den nächsten fünf Jahren weiter verdüstern. In fünf Jahren würden aus diesen fehlenden 1000 Euro:

1.051 Euro bei einer Inflation von einem Prozent

1.104 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent

1.159 Euro bei einer Preissteigerung von drei Prozent

1.217 Euro bei vier Prozent

1.276 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent

Foto: dpa

Auf zehn Jahre betrachtet, vergrößert die Inflation die heutige Lücke von 1000 Euro wie folgt:

1.105 Euro bei einem Prozent Inflation
1.219 Euro bei zwei Prozent Inflation
1.344 Euro bei drei Prozent Inflation
1.480 Euro bei vier Prozent Inflation
1.629 Euro bei fünf Prozent Inflation

Foto: dpa

In 15 Jahren beträgt die monatliche Rentenlücke dann:

1.161 Euro (ein Prozent Inflation)
1.346 Euro (zwei Prozent)
1.558 Euro (drei Prozent)
1.801 Euro (vier Prozent)
2.079 Euro (fünf Prozent Inflation)

Foto: dapd

Die Inflation macht auch denjenigen das Rentenleben schwer, die noch 20 Jahre Arbeitsleben vor sich haben. Wem jetzt 1000 Euro monatlich fehlen würden, fehlen in 20 Jahren

1.220 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.486 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
1.806 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
2.191 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
2.653 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent

- jedenfalls, wenn er oder sie jetzt nicht schnell seine private Vorsorge aufstockt.

Foto: dpa

Nach 25 Jahren sind aus den fehlenden 1000 Euro

1.282 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.641 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
2.094 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
2.666 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
3.386 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent

geworden.

Foto: dpa/dpaweb

Noch ernster wird es für Arbeitnehmer mit Mitte, Ende 30, die jetzt, 30 Jahre vor Renteneintritt, feststellen, dass ihnen nach heutigem Stand monatlich 1000 Euro im Geldbeutel fehlen würden. Bis es soweit ist, werden aus den 1000 Euro nämlich:

1.348 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.811 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
2.427 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
3.243 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
4.322 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent

Foto: dpa

Wie groß die Rentenlücke tatsächlich ausfällt und wie viele davon betroffen sind, darüber streiten sich derzeit die Experten. Sicher ist: Von der staatlichen Rente bleibt kaum etwas übrig und die meisten Vorsorgeprodukte sind unsicher.

Im Auftrag der WirtschaftsWoche hat Christian Lange, Finanzökonom beim Vermögensberater VZ VermögensZentrum, ausgerechnet, was das für konkrete Lebenssituationen bedeutet:

  1. für den Familienvater mit zwei Kindern
  2. die alleinerziehende Teilzeit arbeitende Mutter
  3. den 60-jährigen Angestellten
  4. den gerade fertig studierten Berufseinsteiger.

Alle Betroffenen müssen berücksichtigen, dass die heute festgestellte Versorgungslücke inflationsbedingt noch wächst. Wer später einmal 1800 Euro monatlich zur Verfügung haben möchte, es mit seinen Beiträgen aber bis zum Renteneintritt nur auf eine Rente von 800 Euro bringen wird, dessen Lücke ist nur nach heutigem Stand bereits 1000 Euro groß.

Rente: Checkliste für die Budgetplanung
Legen Sie den Zeitpunkt fest, an dem Sie in den Ruhestand gehen möchten.Quelle: Vermögenszentrum München
Erstellen Sie eine Übersicht und überprüfen Sie, ob Ihre voraussichtlichen Einnahmen im Ruhestand ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Falls sich eine Einkommenslücke ergibt: Ermitteln Sie, wie viel zusätzliches Kapital Sie benötigen, um diese Lücke zu schließen. Finden Sie Wege, wie Sie dieses Kapital am besten ansparen: Zum Beispiel mit einem Sparplan, einer Gehaltsumwandlung in betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Riester- und die Rürup-Rente.
Klären Sie ab, welche Teile Ihrer Altersguthaben Sie als Kapital beziehen können, beispielsweise von Kapitallebensversicherungen oder betrieblichen Vorsorgelösungen. Achten Sie darauf, welche Anmeldefrist bei einem Kapitalbezug einzuhalten ist. Wägen Sie die Vor- und Nachteile beider Bezugsvarianten sorgfältig ab und entscheiden Sie dann, ob Sie alles als Rente beziehen oder ob Sie sich einen Teil als Kapital auszahlen lassen wollen.
Überlegen und entscheiden Sie, ob Sie das Darlehen für Ihre Immobilie vollständig tilgen wollen. Prüfen Sie, ob es sinnvoll wäre, einen Restbetrag stehen zu lassen.
Planen Sie, wann Sie Ihre Guthaben aus betrieblichen und privaten Altersvorsorgen aus steuerlichen Überlegungen am besten beziehen.
Erstellen Sie einen detaillierten Finanzplan, der die Entwicklung der Ausgaben, der Einnahmen und des Vermögens aufzeigt, und zwar für die Zeit bis zum Ruhestand und danach.
Holen Sie sich bei allen wichtigen Entscheidungen Unterstützung und lassen Sie sich einen verlässlichen Finanzplan ausarbeiten. Wählen Sie dafür einen Berater, dem Sie vertrauen.
Definieren Sie die Ziele für Ihr Vermögen neu: Müssen Sie es kontrolliert verzehren, um Ihr Einkommen zu sichern, oder können Sie es sich leisten, die Substanz für Ihre Erben zu erhalten?
Überlegen Sie, wie Sie Ihr Einkommen im Ruhestand sichern wollen: Lohnt sich zum Beispiel der Kauf einer Leibrentenversicherung, oder legen Sie dieses Geld besser selbst an und verzehren es nach Ihrem eigenen Plan?
Legen Sie für Ihr Vermögen eine neue Anlage- strategie fest. Schichten Sie Ihr Vermögen so um, dass Ihr Einkommen langfristig gesichert ist, und passen Sie die Strategie entsprechend an. Wählen Sie einen geeigneten Vermögensverwalter aus, wenn Sie Ihre Anlagestrategie nicht allein festlegen und Ihr Vermögen nicht selbst bewirtschaften möchten.
Organisieren Sie spätestens jetzt Ihren Nachlass: Sichern Sie Ihre Nächsten mit einem Testament oder einem Erbvertrag sowie mit einem Ehevertrag ab. Prüfen Sie, ob Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung einen Testamentsvollstrecker einsetzen sollten.
Reichen Sie Ihren Rentenantrag spätestens drei Monate vor Rentenbeginn ein, damit Ihre erste Rente pünktlich überwiesen wird.

Bei einer Inflation von drei Prozent werden binnen 20 Jahren aus den fehlenden 1000 Euro dann schon 1.806 Euro - und das monatlich.

Fazit: Alle Altersgruppen müssen vor allem schnell gegensteuern und sich um private Vorsorge kümmern.

Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile

Dichtung:

"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...

Foto: dpa

Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile

Wahrheit:

Richtig ist: Riester-Sparer dürfen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Brutto-Einkommen zahlen. Jedes Jahr erstattet das Finanzamt ihnen den Steuervorteil für die gezahlten Riester-Beiträge. Ein Steuerspar-Trick ist das trotzdem nicht: Im Gegenzug wird im Ruhestand die ausgezahlte Riester-Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Steuer ist also nur gestundet. Bislang ergibt sich meist dadurch ein Vorteil, dass die Steuersätze der Rentner unter den Steuersätzen der Erwerbstätigen liegen. Da der Fiskus künftig im Alter stärker zugreifen will, wird dieser steuerliche Vorteil jedoch sinken. Sparer sollten darauf nicht bauen. Im Vergleich zu anderen abgeltungsteuerpflichtigen Anlagen bietet Riester aber tatsächlich einen Vorteil: Sparer müssen in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Erträge zahlen.

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Irrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren

Dichtung:

"Selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinne", schreibt zum Beispiel die Stiftung Warentest 2008 in einem Artikel zur Riester-Rente. Auf der Internetseite der Genossenschaftsbank Unterallgäu heißt es zum angebotenen Riester-Fondssparplan: "So können wir Ihnen garantieren, dass von Ihren eingezahlten Beiträgen kein Cent verloren geht." Tatsächlich müssen alle Riester Riester-Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn wenigstens die Summe aus eingezahlten Beiträgen und staatlichen Zulagen auf dem Sparkonto liegt. Es scheint daher logisch, dass Riester-Sparer kein Geld verlieren können – warum es trotzdem nur Dichtung ist?

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Irrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren

Wahrheit:

Das Riester-Guthaben zu Beginn der Rentenzahlung ist aus Sicht der Sparer eine fiktive Summe: Sie können auf dieses Guthaben nicht komplett zugreifen. Lassen sie sich ihr Guthaben auf einen Schlag auszahlen, müssen sie alle erhaltenen Vorteile zurückzahlen, sowohl Zulagen als auch Steuervorteile. Allenfalls 30 Prozent der Summe sind frei verfügbar, ohne dass sie die staatliche Förderung erstatten müssen. Im Regelfall erhalten Sparer aus dem Guthaben aber eine lebenslange Rente. Wie viel Geld der Riester-Sparer insgesamt bekommt, hängt daher vor allem von seiner Lebensdauer ab: Wer vor Erreichen des 80. Lebensjahres stirbt, kann mit Riester sehr wohl Geld verlieren. Auch in der Ansparphase sind Verluste möglich. Wer dann aus seinem Vertrag aussteigt, verliert ebenfalls Geld. Im schlimmsten Fall machen Riester-Sparer also anders als dargestellt keinen Gewinn, sondern Verluste.

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Irrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld

Dichtung:

"Bei Familien mit Kindern meint es der Staat besonders gut: Für jedes Kind zahlt er bei einem Riester-Vertrag eine Zulage von 185 EUR", wirbt der Versicherer Hanse Merkur 24 in einer Beispielrechnung. Für alle seit 2008 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro. Klingt gut - ist es oft aber nicht.

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Irrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld

Wahrheit:

In den meisten Fällen ändert sich die Rendite der Riester-Sparer durch die Geburt eines Kindes nicht. Zwar erhalten Sparer nach der Geburt zusätzlich zu ihrer eigenen Zulage (154 Euro) tatsächlich noch die Kinderzulage (185 Euro, für seit 2008 geborene Kinder 300 Euro). Doch neben den Zulagen gibt es auch noch einen Steuervorteil. Das Problem: Das Finanzamt zieht vom rechnerischen Steuervorteil (Gesamt-Riesterbeitrag multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz) alle bereits ausgezahlten Zulagen ab – sowohl die eigene Zulage als auch alle Kinderzulagen. Daher fällt nach der Geburt eines Kindes der Steuervorteil meist genau um den Betrag der Kinderzulage. Solange der rechnerische Steuervorteil über der Summe der Zulagen liegt – und das ist in der Regel so –, verändert sich die Förderung insgesamt nicht. Die Summe aus Zulagen und tatsächlichem Steuervorteil bleibt dann nach der Geburt des Kindes gleich. Einen echten finanziellen Nutzen durch den Nachwuchs haben nur kinderreiche Sparer (etwa ab dem dritten Kind) oder Geringverdiener (unter 40 000 Euro).

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Irrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung

Dichtung:

"Bei der Riester-Rente entscheiden Sie sich zuerst für ein Vorsorgeprodukt, mit dem Sie Kapital für Ihr Alter ansparen wollen. Das kann etwa eine private Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan sein", schreibt das Bundesfinanzministerium zur geförderten Altersvorsorge. Falsch ist das nicht. Die ganze Wahrheit aber auch nicht...

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Irrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung

Wahrheit:

Auch wer sich für ein anderes Riester-Produkt, etwa einen Fondssparplan oder einen Banksparplan entscheidet, bekommt indirekt eine Rentenversicherung. Zwar fließt die spätere Rente anfangs in der Regel direkt aus dem angesparten Guthaben im Sparplan. Damit die Anbieter der Sparpläne ihnen aber wirklich eine lebenslange Rente garantieren können, schließen diese zu Rentenbeginn für die Kunden bei einem Versicherer eine Rentenversicherung ab. Die Police übernimmt dann alle Auszahlungen vom 85. Lebensjahr an. Tatsächlich muss also bei allen Riester-Sparprodukten eine Rentenversicherung genutzt werden. Nur wer vorzeitig aussteigt, kann diese Police meiden.

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Die richtige Budgetplanung für die Rente
Sammeln Sie die Belege aller Ausgaben des laufenden Monats.Quelle: Vermögenszentrum München
Erfassen Sie alle fixen Ausgaben wie Miete, Krankenkasse, Telefon, Kleidung, Körperpflege, Hobbys, Benzin und öffentliche Verkehrsmittel.
Erfassen Sie die Ausgaben, die quartalsweise, halbjährlich oder jährlich anfallen, zum BeispielDarlehenszinsen, Versicherungsprämien, Steuern, Urlaub.
Berücksichtigen Sie besondere Ausgaben, die nicht jedes Jahr anfallen, z.B. für ein neues Auto.
Planen Sie eine Reserve ein, etwa für Arztkosten, Reparaturen oder einen Wohnungswechsel.
Überlegen Sie, auf welche Ausgaben Sie in Notlagen verzichten können (Kleider, Ferien, Hobbys).
Markieren Sie die Kosten, bei denen Sie weitere Sparmöglichkeiten sehen.
Erfassen Sie Ihre fixen Einnahmen wie Renten, Einkünfte aus einem Nebenerwerb, aus Immobilien oder Wertpapieren.
Rechnen Sie aus, wie viel Sie auf die Seite legen können bzw. wie viel Vermögen Sie verzehren.
Berechnen Sie, wann Ihr Vermögen aufgebraucht sein wird. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt die langfristige Teuerung auf Ihren Ausgaben!

Das erste Beispiel in unserer Betrachtung ist ein verheirateter Mann mit zwei Kindern, der mitten im Berufsleben steht. Ihm stehen monatlich 2000 Euro netto für Ausgaben zur Verfügung. Bei einer geschätzten Inflation von zwei Prozent werden aus dem heutigen Ausgabenniveau 3.300 Euro - binnen 22 Jahren. Der Mann kann dann mit einer gesetzlichen Rente von 2000 Euro - und einer Versorgungslücke von 1000 bis 1500 Euro pro Monat - rechnen.
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Finanzökonom Lange empfiehlt, bei einer Rentenlücke in Höhe von 1000 Euro bis zum Renteneintritt 300.000 Euro Kapital auf die Seite zu schaffen. Nur so sei die finanzielle Versorgung im Alter ausreichend. Wer beispielsweise 100.000 Euro auf der Hohen Kante hat, kann 35 Jahre lang monatlich 430 Euro beziehungsweise jährlich 5200 Euro abheben, bevor das Kapital restlos verbraucht ist.

Kapitalentwicklung in Abhängigkeit des Zinssatzes und der Sparrate - bei einer Anlage von 20 Jahren

Um diese Summe von 300.000 Euro anzusparen, müsste der Familienvater bei vier Prozent Rendite aufs Anlagekapital monatlich 750 Euro für die private Altersvorsorge weglegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er diesen Betrag mittels einer Lebensversicherung oder einer anderen Anlageform anspart. Entscheidend ist, dass sein Anlageziel der langfristige Kapitalerhalt ist, so Lange.

Durchschnittsrenten

Laut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016

Foto: dpa

Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten Renten

Die Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten.

Aktuell bekommen männliche Rentner:

in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat

in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat

in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat

in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat

in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat

in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat

in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat

in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat

in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat

in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat

in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat

im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat

in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat

in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat

in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat

in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat

Foto: AP

Frauen mit deutlich weniger Rente

Frauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz.

Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente:

in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat

in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat

in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat

in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat

in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat

in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat

in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat

in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat

in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat

in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat

in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat

im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat

in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat

in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat

in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat

in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat

Foto: dpa

Beamtenpensionen deutlich höher

Staatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent.

Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro.

Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro.

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Rentenerhöhung

Im Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent.

Foto: dpa

Reserven der Rentenkasse

Dabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen.

Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können:

Foto: dpa

Abweichungen vom Standardrentner

Wer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt.

Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro.

Foto: Fotolia

Durchschnittsrente Ost nach Arbeitsjahren

In den neuen Bundesländern liegt die Rente nach 45 Arbeitsjahren und durchschnittlichem Lohn bei 1217 Euro.

Für 40 Jahre in Arbeit gibt es aktuell 1082 Euro. Bei 35 Jahren sind es in den neuen Bundesländern 947 Euro.

Foto: Fotolia

Halbtags arbeiten erhöht das Armutsrisiko

Je nach Verdienst, kann die Rente aber stark schwanken. Wer etwa im Berufsleben auf die Hälfte vom Durchschnittsverdienst kam, dessen Rentenansprüche halbieren sich auch. In den alten Bundesländern wären das aktuell nach 45 Berufsjahren 657 Euro. In den neuen Bundesländern bei gleicher Arbeitszeit 609 Euro.

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Maximale Rentenhöhe für Gutverdiener

Umgekehrt verdoppelt sich die Rente, wenn der Lohn während des Arbeitslebens über der Bemessungsgrenze lag. In den alten Bundesländern könnte ein Vielverdiener so auf 2628 Euro kommen. In den neuen Bundesländern sind theoretisch bis zu 2434 Euro drin.

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Wichtige Änderungen für Rentner im Jahr 2012
Ab 2012 sinkt der Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 19,6 %.
Die Altersgrenze für die gesetzliche Regelaltersrente wird angehoben. Der erste betroffene Jahrgang ist 1947. Ab Geburtsjahrgang 1964 gibt es Altersrente erst ab 67 Jahren.Wichtige Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in den Ruhestand treten.
Wer 2012 erstmals Rente erhält, muss 64 % der Rentenbezüge versteuern. Der Restbetrag von 36 % ist der persönliche Rentenfreibetrag, der zeitlebens unverändert berücksichtigt wird. Eine Rentenerhöhung nach Festschreibung des Rentenfreibetrags unterliegt in vollem Umfang der Besteuerung.
Wer als Rentner neben der Rente Zusatzeinkünfte bezieht, verfügt über einen sogenannten Altersentlastungsbetrag. also einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.Die Höhe des Altersentlastungsbetrags beträgt 1.900 EUR, wenn der Rentner bereits vor 2011 seinen 64. Geburtstag vollendet hat. Hat der Rentner im Jahr 2011 das 64. Lebensjahr vollendet, erhält er ab 2012 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 28,8 % der Einkünfte, höchstens aber 1.368 EUR.Der Altersentlastungsbetrag steht jedem Ehegatten gesondert für eigene Einkünfte und Nebeneinkünfte zu.

Rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind alleinerziehend, ein Großteil davon sind Frauen. Wer seine Kinder ohne den anderen Elternteil großzieht, arbeitet in den wenigsten Fällen Vollzeit. Erziehung und 40 Stunden-Woche passen für die meisten Lebenssituationen nicht zusammen. Für unser zweites Rechenbeispiel sind wir deshalb von einer teilzeitarbeitenden, alleinerziehenden Frau mit einem Ausgabenniveau von 1.400 Euro pro Monat ausgegangen.

Fallbeispiel 1

1.) Netto-Rendite auf die gezahlten Eigenbeiträge (abzüglich Zulagen und Steuervorteile); Rentenbeginn mit 67 Jahren; alle Riester-Sparer zahlen vier Prozent des Bruttoeinkommens ein (maximal 2100 Euro); klassische Riester-Rentenversicherung (nicht fondsbasiert); garantierte und prognostizierte Rendite nach den Durchschnittswerten von 42 Tarifen

Foto: Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Fallbeispiel 2

1.) Netto-Rendite auf die gezahlten Eigenbeiträge (abzüglich Zulagen und Steuervorteile); Rentenbeginn mit 67 Jahren; alle Riester-Sparer zahlen vier Prozent des Bruttoeinkommens ein (maximal 2100 Euro); klassische Riester-Rentenversicherung (nicht fondsbasiert); garantierte und prognostizierte Rendite nach den Durchschnittswerten von 42 Tarifen

Foto: Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Fallbeispiel 3

1.) Netto-Rendite auf die gezahlten Eigenbeiträge (abzüglich Zulagen und Steuervorteile); Rentenbeginn mit 67 Jahren; alle Riester-Sparer zahlen vier Prozent des Bruttoeinkommens ein (maximal 2100 Euro); klassische Riester-Rentenversicherung (nicht fondsbasiert); garantierte und prognostizierte Rendite nach den Durchschnittswerten von 42 Tarifen

Foto: Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Fallbeispiel 4

1.) Netto-Rendite auf die gezahlten Eigenbeiträge (abzüglich Zulagen und Steuervorteile); Rentenbeginn mit 67 Jahren; alle Riester-Sparer zahlen vier Prozent des Bruttoeinkommens ein (maximal 2100 Euro); klassische Riester-Rentenversicherung (nicht fondsbasiert); garantierte und prognostizierte Rendite nach den Durchschnittswerten von 42 Tarifen

2.) beide Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag; Kinder: zwei und vier Jahre alt

Foto: Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Fallbeispiel 5

1.) Netto-Rendite auf die gezahlten Eigenbeiträge (abzüglich Zulagen und Steuervorteile); Rentenbeginn mit 67 Jahren; alle Riester-Sparer zahlen vier Prozent des Bruttoeinkommens ein (maximal 2100 Euro); klassische Riester-Rentenversicherung (nicht fondsbasiert); garantierte und prognostizierte Rendite nach den Durchschnittswerten von 42 Tarifen

2.) beide Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag; Kinder: zwei und vier Jahre alt

Foto: Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Fallbeispiel 6

1.) Netto-Rendite auf die gezahlten Eigenbeiträge (abzüglich Zulagen und Steuervorteile); Rentenbeginn mit 67 Jahren; alle Riester-Sparer zahlen vier Prozent des Bruttoeinkommens ein (maximal 2100 Euro); klassische Riester-Rentenversicherung (nicht fondsbasiert); garantierte und prognostizierte Rendite nach den Durchschnittswerten von 42 Tarifen

Foto: Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Bis zum 67. Lebensjahr der Frau, also dem Renteneintrittsalter, ist das Ausgabenniveau bei einer Inflation in Höhe von zwei Prozent auf 2800 Euro pro Monat angestiegen. Die Alleinerziehende bekommt mit 67 Jahren dann vermutlich 1.300 Euro gesetzliche Rente. Hierbei ist berücksichtigt, dass sie das Pensum sukzessive steigert (hier 75 Prozent mit 50 Jahren, 100 Prozent für die letzten Jahre ab 60 Jahre). Für die Kapitalentwicklung hätte das folgende Auswirkungen:

Kapitalentwicklung in Abhängigkeit des Zinssatzes und der Sparrate - bei einer Anlage von 30 Jahren

Um die angenommene Versorgungslücke von 1500 Euro zu schließen, braucht auch die alleinerziehende Mutter laut Finanzökonom Lange Kapital in Höhe von 300.000 Euro. Um auf diesen Betrag zu kommen, muss sie monatlich etwa 300 Euro sparen.

Was Sie bei vorzeitigen Ruhestand wissen müssen
Wer seine Einkommenslücke mit Vermögen decken möchte, muss das dafür notwendige Kapital ermitteln. Für diese Berechnung sind die Restlebenserwartung und ein Abzinsungsfaktor zu berücksichtigen. Angenommen die monatliche Versorgungslücke beträgt anfänglich 2.000 Euro. Bei einer angenommenen Teuerungsrate von 2,5% steigt die monatliche Einkommenslücke über 23 Jahre auf über 3.500 Euro an. Unterstellt man einen vorsichtigen Abzinsungsfaktor von 1%, würde ein 65-jähriger Mann zu Beginn des Ruhestands mehr als 685.000 Euro benötigen, um seine Versorgungslücke bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 83 Jahren lebenslang schließen zu können. Bei einem großzügig bemessenen Abzinsungsfaktor von 3% wären immer noch rund 545.000 Euro notwendig.
Der frühe Ausstieg aus dem Berufsleben ist teuer. Die Kosten eines vorzeitigen Ruhestands mit 64 statt mit 65 Jahren entsprechen etwa zwei Dritteln eines Jahresgehalts. Es fällt ein Jahreseinkommen weg, bereinigt um die niedrigeren Einkommenssteuern undBeiträge an die Rentenversicherungen. Zudem fallen die gesetzliche und die betriebliche Rente wegen des Vorbezugs lebenslang niedriger aus. Ein Beispiel: Die Kosten, mit 64 Jahren in den Ruhestand zu gehen, betragen Euro 57.600 Euro - bei einem Bruttojahresgehalt von 90.000. Bei vorzeitigem Ruhestand mit 63 Jahren machen die Verluste bereits mehr als 121.000 Euro, mit 60 Jahren sogar über 322.000 Euro aus.
Bei der vorausschauenden Planung ist es sehr wichtig, die Inflation zu berücksichtigen. Der Lebensunterhalt wird immer teurer. Daher: Ausgaben und die Einnahmen inflationieren. Das führt dazu, dass sich die Versorgungslücke über die Jahre verändert. Unser Beispiel verdeutlicht dies.Bei einer Inflationierung der Ausgaben mit 2,5% und einer Indexierung der regelmäßigen Einnahmen von 0,5% erhöht sich die Versorgungslücke innerhalb von 10 Jahren von 2.000 Euro auf 3.250 Euro.
Über 55-Jährige können mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbaren, wenn sie die letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit versicherungspflichtig beschäftigt waren. Möglich sind eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit oder ein Blockmodell, bei dem der Arbeitnehmer im ersten Abschnitt Vollzeit weiterarbeitet und im zweiten Abschnitt freigestellt wird. Problem: Die Altersteilzeit wird seit einigen Jahren nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert.
Neu ist ab 2012 der stufenweise Anstieg des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahren. Dadurch wächst die Versorgungslücke bei vorzeitigem Renteneintritt in Zukunft, da immer größere Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 verschiebt sich die Regelaltersgrenze um jeweils einen Monat nach hinten bis zum Alter von 66. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 erhöht sich die Altersgrenze um weitere zwei Monate pro Jahr bis 67. Eine Ausnahme bleibt weiterhin bestehen: Wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann auch weiterhin mit 65 aufhören zu arbeiten.
Wird bei einer privaten Rentenversicherungen der Rentenbeginn nach vorne gelegt, mindert das die Auszahlungsumme. Die Lücken können Renditeimmobilien füllen. Die Nettorendite der Mieterträge (nach Abzug von Betriebskosten, Abschreibungen und Rückstellungen) liegt oftmals zwischen 1 und 4%. Vorteil ist der langfristige Substanzerhalt. Am wichtigsten ist angespartes Vermögen, beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Kontoguthaben. Renten können 3 bis 6% Zinserträge bringen und behalten ihren Nominalwert. Aktien unterliegen hohen Wertschwankungen und schütten in der Regel 1 bis 4% Dividenden aus. Beim gezielten Substanzverbrauch nimmt das Kapital laufend ab. Das Einkommen beträgt z.B. bei einer Verzehrdauer von zehn Jahren jährlich 11 bis 13% des Anfangskapitals.
Bei einer Abfindung vor Renteneintritt sind die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich fallen Abfindungen steuerlich unter die sogenannte Fünftel-Regelung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei die Abfindungssumme durch fünf geteilt und die anschließend auf dieser reduzierten Basis ermittelte Steuerschuld wiederum mit fünf multipliziert. Aufgrund der Mechanik der Fünftel-Regel fällt die Entlastung bei niedrigen Abfindungen sehr groß aus und ist bei höheren Abfindungen wesentlich geringer. Aufgrund der Steuerprogression kann es zu beträchtlichen Steuerersparnissen kommen. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt jedoch davon ab, wie hoch die weiteren Einkünfte im entsprechenden Veranlagungszeitraum ausfallen. Eine gute Planung einerseits und eine Absprache mit dem Arbeitgeber andererseits ist in diesen Fällen also viel Geld wert.
Wer die Möglichkeit hat, seine Altersrenten vorzubeziehen, sollte diese Angebote nutzen. Bei der gesetzlichen Rente fallen für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, Abschläge in Höhe von 0,3% an. Man muss sich bewusst sein, dass die monatliche Rente bei einem einjährigen Vorbezug lebenslang um 3,6%, bei zweijährigem Vorbezug um 7,2% gekürzt wird. Da die Rentenzahlungen allerdings früher anfallen, rechnet sich der Vorbezug dennoch. Die Rente vorbeziehen können nur Arbeitnehmer, die als "Langjährig Versicherte" mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Zur Versicherungszeit gehören neben den normalen Beitragszeiten auch die sogenannten Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten. Das sind die Jahre, in denen beispielsweise aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung keine Beiträge gezahlt wurden. Aber Achtung: Wer während des Vorbezugs weiterhin erwerbstätig ist, darf die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Denn ansonsten werden die Renten gekürzt.

Was arbeitswillige Rentner wissen sollten
Jenseits des regulären Rentenalters darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, liegt die Grenze bei 65 Jahren. Für die später Geborenen erhöht sie sich schrittweise auf 67 Jahre.
Ja. Allerdings werden Rentenleistungen dann entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen. Minijobs bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro werden nicht angerechnet.
Ja. Es gilt wie für die Rente der individuelle Steuersatz.
Vollrentner sind von der Versicherung befreit. Nur wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss Beiträge zahlen. Wer als Rentner arbeitet, muss da bei der Rentenversicherung anmelden.

Der Arbeitnehmer, der mit 60 feststellt, dass er eine Versorgungslücke in Höhe von 1400 Euro pro Monat hat, ist sehr spät dran. Die Chance, dieses Loch noch zu stopfen, ist verschwindend gering.

Realisierbare jährliche Entnahme aus 100.000 Euro

Ist der Angestellte alleinstehend und gibt monatlich 2500 Euro aus, werden daraus bis zum Renteneintritt in fünf Jahren - bei einer Inflation von zwei Prozent - 2900 Euro monatliches Ausgabenniveau. Wenn der Angestellte in Rente geht, kann er mit einer gesetzlichen Versorgung von 1500 Euro pro Monat rechnen, es klafft also eine monatliche Lücke von 1400 Euro. Um seine Versorgungslücke für die nächsten 25 Jahre zu schließen, benötigt er einen Kapitalstock von 270.000 Euro (ausgehend von vier Prozent Rendite netto auf Spareinlagen und mit der Vorgabe, dass das Kapital ab dem 66. Lebensjahr zur Verfügung stehen soll).

Die wichtigsten Fragen

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Nicht mal 40 Beschäftigungsjahre reichen aus, um die Grundversorgung der Rente zu erreichen. Auch viele private Vorsorge-Angebote taugen nichts. Die wichtigsten Tipps, wie Sie Ihre Rentenlücke rasch schließen können.

Dieser ist jedoch sehr schwierig zu erreichen, wenn in der Vergangenheit kaum Vermögen gespart wurde. Selbst bei vier Prozent Rendite auf Ersparnisse in Höhe von 35.000 Euro, müsste er in den kommenden fünf Jahren rund 45.000 Euro jährlich ansparen. Dies ist aussichtlos.

Rechner

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Laut Lange bleibt nur eisernes Sparen. Auch sollten sich Arbeitnehmer dieses Alters überlegen, ob sie freiwillig länger arbeiten oder sich in den ersten Jahren des Ruhestandes eines Teilzeitjob suchen.


Der letzte Prototyp unseres Rechenbeispiels kommt frisch von der Universität und steigt jetzt ins Berufsleben ein. Dementsprechend wenig aussagekräftig sind Annahmen zu seinem heutigen Ausgabenniveau. Das Einkommen unseres Berufseinsteigers wird sich im Laufe der Jahre stark verändern. Gleichzeitig werden mit steigendem Einkommen auch die Lebenshaltungskosten steigen.

Ausgangslage ist, dass 1000 Euro monatlich ausgegeben werden, die im Alter von 67 rund 2200 Euro monatlicher Ausgaben entsprechen. Dann würde der heute junge Akademiker später 2500 Euro gesetzliche Rente bekommen.

Wenn sich unser Prototyp einen Lebensstandard von 3500 Euro (heutige Kaufkraft) leisten will, muss er, die Inflation berücksichtigt, im Alter von 65 schon 7700 Euro ausgeben, um sich die gleichen Wünsche zu erfüllen. Geht man von den für den Berufseinsteiger veranschlagten 1000 Euro Ausgaben jetzt, beziehungsweise 2200 Euro Ausgaben im Alter von 67, aus, hätte er eine Versorgungslücke von 5200 Euro im Monat und müsste mehr als eine Million Euro Kapital aufbauen, um diese Lücke zu schließen.

Fazit: Auch wenn die abgebildeten Lebenssituationen nur beispielhaft wiedergeben, wie es um die Rentenlücke und das notwendige Sparvolumen bestellt ist, haben sie doch eines gemeinsam: Rasches Handeln in Bezug auf die private Vorsorge ist zwingend notwendig, um einer möglichen Altersarmut zu entgehen. Da aber gerade beim zuletzt dargestellten Berufsanfänger die Einkommensentwicklung noch ungewiss ist, lassen sich keine klaren Sparziele formulieren. Doch auch hier ist klar, dass so früh wie möglich mit der privaten Altersvorsorge begonnen werden sollte. Laut Finanzexperten Christian Lange reichen dabei auch schon kleinere Summen zwischen 50 und 100 Euro monatlich aus.

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