Strittige Leistungen AfD klagt gegen Strafzahlungen in Spendenaffäre

Die Bundestagsverwaltung wertet schweizer Spenden an die AfD als unzulässig. Nun geht die Partei gerichtlich gegen resultierende Strafzahlungen vor.

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Spendenaffäre: AfD klagt gegen Strafzahlungen Quelle: dpa

Berlin Die AfD klagt gegen zwei Strafzahlungen in Höhe von mehr als 400.000 Euro wegen illegaler Parteispenden. Die Klage werde nun dem Bundestag zugestellt, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Nach Ansicht der AfD waren die strittigen Leistungen „keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes“.

Konkret geht es um Hilfen der Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Beide Politiker stehen ganz oben auf der Kandidatenliste der AfD für die Europawahl am 26. Mai.

Die Bundestagsverwaltung hatte erklärt, dass „diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen, da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren“. In beiden Fällen sei eine Strafzahlung in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge festgelegt worden.

Meuthen hatte der „Welt“ im März gesagt, Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten zu haben. Im Fall Reil gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus.

Wie das Verwaltungsgericht Berlin mitteilte, werde nun der Bundestag aufgefordert, die entsprechenden Verwaltungsvorgänge vorzulegen. Die AfD könne diese dann einsehen und unter Umständen ihre Klage ausführlicher begründen. Wann es zu einer mündlichen Verhandlung komme, sei noch nicht genau abzusehen.

Meuthen hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen gehen. Sie habe nichts Illegales getan. Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen.

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