Hamburg Jan Böhmermann (35) darf große Teile seines Gedichtes „Schmähkritik“ weiterhin nicht veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Außerdem verurteilte das Gericht Böhmermann zur Zahlung von 1973,90 Euro an Erdogan.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.