Urlaubsagenturen Grüne wollen ans Reiserecht

Auf Druck Brüssels bringt das neue deutsche Reiserecht Urlauber und Reiseagenturen ab Mitte 2018 in erhebliche Bedrängnis. Die Bundestags-Grünen und der Reisebüroverband VUSR wollen das nicht hinnehmen.

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Erstmals kündigen Bundespolitiker nun offiziell eine Revision des verunglückten Reiserechts an. Quelle: dpa

Düsseldorf Erst in gut sieben Monaten tritt Deutschlands neues Reiserecht in Kraft, dann aber gleich mit einem Wust fragwürdiger Neuregelungen. So dürfen Pauschalreiseveranstalter noch 20 Tage vor Abreise die vereinbarten Buchungspreise einseitig um acht Prozent erhöhen, falls sie unvorhergesehene Sonderausgaben geltend machen. Alternativen müssen Tui, Neckermann und Co. in solchen Fällen nicht mehr anbieten.

Auch für Urlauber in Ferienwohnungen verschlechtert sich die Rechtslage: Geht der Vermieter pleite, stehen Buchungskunden demnächst ohne Insolvenzabsicherung da. Auch Tagesreisen fallen ab Juli 2018 aus der seit 1994 geltenden Pauschalreise-Absicherung. Diese verlangte bislang, dass bei jeder Anzahlung ein Sicherungsschein ausgestellte wird, der durch eine Assekuranz gedeckt ist. Sogar für reichlich Spott sorgte das neue Reiserecht. So verständigte sich die Bundesregierung darauf, die Versicherungspflicht für Tagesreisen beizubehalten, die mehr als 500 Euro kosten. Seither rätseln Reiseexperten, wie man für Tagestouren, die meist per Bus absolviert werden, derart teure Tickets verkaufen kann.

Erstmals kündigen Bundespolitiker nun offiziell eine Revision des verunglückten Reiserechts an. „Wir werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt 2019 auf die Evaluierung der Pauschalreiserichtlinie in Brüssel drängen“, versprach Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik der Grünen und Mitglied im Bundestags-Tourismusausschuss. „Die Richtlinie schafft es nicht, die Besonderheiten des deutschen Reisemarktes zu regeln“, kritisierte er am heutigen Freitag auf der Berliner Jahrestagung des Verbands unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) vor fast 150 Reisebüro-Betreibern. Die Neufassung der 1990 erlassenen EU-Richtlinie war Ende 2015 vom EU-Parlament beschlossen worden. Trotz heftiger Proteste deutscher Reisebüros und Verbraucher goss der Bundestag die Regelungen am 2. Juni 2017 in deutsches Recht – mit einer Abstimmung nachts um 1.55 Uhr.

Seither drohen deutschen Reisebüros erhebliche Sonderlasten. Schon vor dem Beratungsgespräch müssen Kunden ab Sommer 2017 – ähnlich wie bei Finanzanlagen – mehrere Informations-Protokolle unterschreiben. Zudem haften sie, sobald sie mehr als eine Reise-Einzelleistung verkaufen, oftmals bei der Pleite eines Anbieters. Einen Teil ihrer ohnehin schmalen Ertragsmarge – oft bleiben vor Steuern und Zinsen kaum zwei Prozent vom Umsatz – werden die Agenturen deshalb ab Mitte kommenden Jahres an Versicherungen abtreten müssen. „Das begünstigt konzerngebundene Reisebüros, die sich das noch leisten können“, warnte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Tressel, „und fördert Monopole.“

Als „Ironie des Schicksals“ bezeichnete der Tourismusexperte, dass die neue EU-Richtlinie vor allem auf Drängen Großbritanniens zustande kam. Dort gehören die Reiseagenturen – anders als die meisten der 10.000 Reisebüros in Deutschland – in der Regel großen Reiseveranstaltern wie Thomas Cook oder Tui. Ab dem Brexit wird die Richtlinie aber für die Briten nicht mehr gelten. Reisejuristen wie Julia Thöle von der Kanzlei Breiten Burkhardt beklagen erhebliche Rechtsunsicherheit. „Schon die Buchung eines Alpenhotels samt Skipass kann am Ende als Pauschalreise gewertet werden, die unter die Insolvenzhaftung fällt.“ Auch ein Billigflug könne zur Pauschalreise werden, falls ein Flughafenparkplatz im Preis enthalten ist. „Reisebüros sollten die Beratungsgespräche am besten schriftlich dokumentieren“, rät sie.

Ungewiss sei außerdem, ob eine zusammengezogene Bezahlung einzelner Reiseleistungen am Ende höchstrichterlich nicht ebenfalls als Pauschalreise gewertet wird. Hier hatte die Bundesregierung den Reisebüros eine Erleichterung eingeräumt, die aber möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof wieder gekippt werden könnte.

Klaus Brähmig, jahrelang Tourismusausschuss-Vorsitzender im Bundestag, kritisierte in Berlin die Rolle des mächtigen Deutschen Reise-Verbands (DRV). Dieser habe bei seiner Lobbyarbeit Fehler gemacht und die Agenturen in der Politik unzureichend vertreten. Entsprechend verständlich sei es, dass sich vor zwei Jahren unter der Reisevermittlerin Marija Linnhoff der Konkurrenzverband VUSR gegründet habe. „Das neue Pauschalreiserecht ist existenzgefährend für deutsche Reisebüros“, glaubt Brähmig.

Anders als Tressel wird der CDU-Politiker jedoch nicht mehr im Bundestag gegen das „Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ kämpfen können. Am 24. September verlor er nach 27 Jahren im Bundestag seinen Wahlkreis – ausgerechnet gegen die damalige AfD-Kandidatin Frauke Petry.

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