Urteil des Bundesverfassungsgerichts EZB legt Bundestag und Regierung Dokumente zu Anleihekäufen vor

Um den Vorgaben der Karlsruher Richter zu entsprechen, offenbart die EZB den Institutionen ihre Abwägungen. Direktorin Schnabel verteidigt das Vorgehen der Zentralbank.

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Die vertraulichen Dokumente sollen dem Parlament und der Regierung zeigen, wie die Zentralbank in Sachen Verhältnismäßigkeit des Anleihenkaufprogramms abgewogen hat. Quelle: dpa

Die Europäische Zentralbank hat der Bundesregierung und dem Parlament als Reaktion auf das kritische Urteil des Verfassungsgerichts wichtige Dokumente zu den umstrittenen Anleihekäufen zur Verfügung gestellt. Sie sollen belegen, dass die Transaktionen verhältnismäßig sind.

Wie aus einem Schreiben an die Abgeordneten aller Fraktionen im Bundestag hervorgeht, wurden die Dokumente der EZB über das Finanzministerium dem Parlament zur Verfügung gestellt. Sie werden aber als vertraulich eingestuft. „Die Dokumente werden ab Montag, dem 29. Juni 2020, in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages für die berechtigten Personen zur Einsichtnahme bereitgestellt“, heißt es in der E-Mail an die Abgeordneten, die der Nachrichtenagentur Reuters am Wochenende vorlag.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai das Kaufprogramm PSPP, das die EZB 2015 aufgelegt hatte, als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Karlsruher Richter forderten, dass der EZB-Rat zeigen müsse, dass es verhältnismäßig sei. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist an den Käufen teilzunehmen.

EZB-Direktorin Isabel Schnabel verteidigte am Samstag die Vorgehensweise der Euro-Notenbank. „Die Maßnahmen, die die EZB als Reaktion auf die Krise ergriffen hat, waren notwendig, angemessen und verhältnismäßig, um die Preisstabilität in der Eurozone zu gewährleisten.“ Die Vorteile überwögen bei weitem die Nebenwirkungen.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums hatte am Freitag gesagt: „Wir sind zuversichtlich, dass wir eine gute Lösung finden werden.“ Man sei mit der Bundesbank und allen weiteren Akteuren „in einem guten und vertrauensvollen Austausch“.

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