Vor Finanzminister-Treffen Neue Grundsteuer könnte Extra-Steuererklärung nötig machen

Eine neue Grundsteuer könnte für Hausbesitzer noch mehr Papierkram bedeuten. Unter den Ländern zeichnet sich Streit um die Neuregelung ab.

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Grundsteuer: Extra-Steuererklärung durch Grundsteuer-Neuregelung? Quelle: dpa

Berlin Die Neuregelung der Grundsteuer könnte für Grundbesitzer mit bürokratischem Aufwand verbunden sein. „Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine - allerdings recht schlichte - Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen“, sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Je nach künftigem Bewertungsmodell wird sie einfach oder sogar sehr einfach sein. Wir brauchen unbedingt ein einfaches Modell.“ Die Finanzminister von Bund und Ländern treffen sich an diesem Mittwoch in Berlin und beraten über die Neuregelung der Grundsteuer, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April nötig wird. Hilbers hofft, „dass wir uns darüber einigen, welche Wege gangbar sein könnten und welche nicht.“

Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll.

„Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen - andere auch weniger“, erwartet Hilbers. „Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten.“

In der Diskussion sind derzeit im wesentlichen drei Modelle. Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt. Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein.

Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wären vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.

Die niedersächsische Landesregierung habe sich noch nicht auf einen Favoriten festgelegt, sagt Hilbers. Das Bodenwertmodell hält er allerdings für ungeeignet. „Ein reines Bodenwertmodell gibt die größtmöglichen Verwerfungen“, sagte Hilbers. „Steigende Bodenpreise schlagen auf den Bodenrichtwert durch - und führen damit zu höheren Steuern. Das sollten wir vermeiden.“

Die Länder sind sich unterdessen uneins, wie die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Neuregelung der Grundsteuer aussehen soll, wie sich bereits jetzt abzeichnet.

So will Bayern für eine Neuberechnung nach Grundstücksgröße werben. „Es wäre wünschenswert, wenn auch die anderen Bundesländer den bayerischen Weg mitgehen würden“, sagte Finanzminister Albert Füracker der Deutschen Presse-Agentur in München.

Dagegen sagte Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (CDU) der dpa, er persönlich favorisiere das sogenannte Kostenwertmodell. Dabei würden neben dem Bodenwert auch Baujahr und Baukosten berücksichtigt. Zudem könnten die Gemeinden mit Hebesätzen die Höhe der Abgabe steuern.

Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.

In der Diskussion für die Neuregelung sind im wesentlichen drei Modelle. Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt.

Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein. Dieses Modell hatte 2016 eine Mehrheit der Länder vorgelegt. Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wäre vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.

„Wir wollen eine einfache und faire Grundsteuer, ermittelt nach Grundstücksgröße und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes“, erläuterte Bayerns Finanzminister Füracker. Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise vor einer Steuererhöhung durch die Hintertür.

Sachsen-Anhalts Finanzminister Schröder sagte: „Wir wollen keine neuen Modelle auf den Markt tragen, sondern die bestehenden abklopfen.“ Vom Treffen an diesem Mittwoch erwarte er sich eine Verständigung auf den weiteren Zeitplan.

Dies erhofft sich auch Thüringens Finanzministerin Heike Taubert. „Zunächst muss der Bund deutlich machen, was er will“, betonte die SPD-Politikerin. Sie plädiert für einen „Gerechtigkeitsfaktor“ bei der Neuregelung.

Dabei sollten Wert und Lage von Grundstücken eine Rolle spielen. „Es sollte mehr bezahlt werden für ein Grundstück beispielsweise am Bodensee als in den vielen ländlichen Regionen Deutschlands“, sagte Taubert der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sollte der Wert eines Grundstücks entscheidend sein. „Wir favorisieren ganz eindeutig ein so genanntes Bodenwertmodell“, sagte Geschäftsführer Ulrich Ropertz der Deutschen Presse-Agentur.

Das sei auch deshalb wünschenswert, weil Gebäude mit mehreren Wohnungen dabei tendenziell besser gestellt wären als Einfamilienhäuser - was wiederum Mietern nutzen würde.

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) warnte vor neuen Belastungen der Wirtschaft. „Aus Sicht der Unternehmen muss in jedem Fall vermieden werden, dass die zukünftige Grundsteuer zu einer höheren Unternehmensbesteuerung führt“, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwoch).

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