
Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ins Spiel gebrachten Änderungen bei der Abgeltungsteuer sorgen für heftige Debatten bei Vertretern aus Politik und Wirtschaft.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) äußerte sich ablehnend zur Idee von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, die Abgeltungsteuer abzuschaffen. "Eine Rückkehr zum alten System würde für viele bedeuten, wieder eine Steuererklärung abgeben zu müssen", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der WirtschaftsWoche. Die Abgeltungsteuer sei vor allem einfach und transparent. Zudem sei erst kürzlich mit viel Aufwand ein automatisches Abzugsverfahren für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge eingeführt worden. "Daher wäre die Abschaffung der Abgeltungsteuer kein guter Beitrag zur Steuervereinfachung", sagte Holznagel.
Nach Ansicht von Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken, wären die vom Bundesfinanzminister ins Spiel gebrachten Änderungen mit gravierenden Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland verbunden. "Die Abgeltungsteuer sollte auch zukünftig mit einem Steuersatz von 25 Prozent beibehalten werden", sagte Fröhlich der WirtschaftsWoche.





Durch die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 sollten nach Darstellung von Fröhlich die Akzeptanz der Besteuerung von Kapitalerträgen durch den Bürger verbessert, die komplizierte Besteuerung vereinfacht und der Finanzplatz Deutschland im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten gestärkt werden. Diese Ziele seien erreicht worden. "Das erfolgreiche Konzept aus kurzfristigen fiskalischen Gründen zu konterkarieren, würde die frühere komplexe und als ungerecht empfundene Besteuerung privater Kapitalanlagen wieder aufleben lassen", sagte Fröhlich. "Damit wären gravierende Nachteile für den Finanzplatz Deutschland verbunden."
Markus Ferber (CSU), stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses und Mitglied im Sonderausschuss des Europaparlaments zur Kapitalertragssteuer OECD, findet eine internationale Vereinbarung zur Bekämpfung der Steuerflucht bei Kapitalerträgen sinnvoller als nationale Regelungen. "Diese erzeugen nur Wanderungsbewegungen des Kapitals", sagte Ferber der WirtschaftsWoche. Eine OECD-Regelung sollte allerdings Freibeträge für Kleinanleger vorsehen.
Oliver Schultze, auf Kapitalanlagenbesteuerung spezialisierter Steuerberater in Pinneberg, sieht in der Abkehr von der Abgeltungsteuer zudem ein europarechtliches Problem. Die Abgeltungsteuer löste das Teileinkünfteverfahren bei Aktien ab, weil schon auf der Ebene der Aktiengesellschaften die Gewinnausschüttung mit rund 30 Prozent besteuert werden.
Nur die restlichen 70 Prozent können als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Davon wird dann noch 25 Prozent Abgeltungsteuer erhoben. Insgesamt kommt man dadurch auf eine Besteuerungsquote in Höhe des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Würde der Bundesfinanzminister die Steuer auf Dividenden aber bis auf den Spitzensteuersatz erhöhen, würden Dividenden mit rund 65 Prozent besteuert. "Diese Quote ist nicht mehr akzeptabel, dadurch würde Deutschland wieder zu einem Höchststeuerland", sagt Schultze.