Auch Geringverdiener sollen es sich leisten können, Kinder zu kriegen. Deshalb zahlt der Staat neben dem Kindergeld auch noch einen monatlichen Zuschlag. Davon profitieren aktuell etwa 760.000 Kinder.
Wer bekommt den Kinderzuschlag?
Die Familienkasse ergänzt das Kindergeld mit dem Zuschlag, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie erhalten Kindergeld
- Das Kind ist jünger als 25, unverheiratet und lebt mit Ihnen im selben Haushalt
- Eltern verdienen mindestens 900 Euro zusammen oder Alleinerziehende 600 Euro
- Sie können mit dem Einkommen, Kinder- und Wohngeld sowie den Kinderzuschlag die Familie versorgen
- Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II
Was zählt zu dem Mindesteinkommen?
Das Mindesteinkommen setzt sich aus folgenden Einnahmen zusammen:
- Verdienst ohne Abgaben und Steuern
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
Da die Mindesteinkommensgrenze bei 900 Euro bzw. 600 Euro liegt, reicht ein Minijob nicht aus.
Wie viel darf ich maximal verdienen, um den Kinderzuschlag zu bekommen?
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es auch keine individuelle Höchstgrenze mehr, die das Einkommen der Familie nicht überschreiten darf, um den Kinderzuschlag zu erhalten. Familien dürfen mehr verdienen. Aber: Der Zuschlag verringert sich, umso mehr die Eltern verdienen. Der Sinn dahinter ist, dass Familien nicht mehr plötzlich ohne Kinderzuschlag dastehen, wenn sie mehr verdienen, sondern eben weniger Leistung erhalten.
Für den Antrag werden Einkommensnachweise der vergangenen sechs Monate benötigt. Daraus ermittelt die Familienkasse der Arbeitsagentur das monatliche Durchschnittseinkommen. So entscheidet sich, ob Sie einen Kinderzuschlag erhalten und wie hoch dieser ausfällt.
Was bedeutet der Familienbedarf?
Wenn die monatlichen Einnahmen auch mit Kinderzuschlag nicht ausreichen, den Bedarf der ganzen Familie zu decken, dann können Sie zusätzlich die Grundsicherung beantragen. Der Familienbedarf liegt in der Regel im Jahr 2021 bei:
Berechtigte | Bedarf |
Elternpaare | 802 Euro (2 x 401) |
Alleinerziehende | 446 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 283 Euro |
Kinder zwischen 6 und 14 Jahren | 309 Euro |
Kinder zwischen 14 und 18 Jahren | 373 Euro |
Kinder zwischen 18 und 25 Jahren | 357 Euro |
Dieser Beitrag steht den Eltern zur Verfügung. Bruttoeinkommen abzüglich Lohnsteuer, Krankenversicherungsbeiträge und Erwerbstätigenfreibetrag plus Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Wenn die Einnahmen unter dem Familienbedarf liegen, besteht ein Anspruch auf die zusätzliche Leistung.
Wie hoch fällt der Kinderzuschlag aus?
Bis zu 205 Euro gibt es im Monat für jedes Kind seit dem 1. Januar 2021. Wenn das Einkommen nach allen Abzügen über dem Familienbedarf liegt, kann die Familienkasse aber auch weniger zahlen. Der Betrag, der den Familienbedarf übersteigt, wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet, soweit es sich um Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit handelt. Alle anderen Einkommensarten werden vollkommen angerechnet. Wenn das Kind eigenes Einkommen oder Leistungen wie Unterhalt oder Waisenrente bezieht, wird dieser Betrag vom höchsten Kinderzuschlag zu 45 Prozent abgezogen.
Mit dem Kinderzuschlags-Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie vorab berechnen, ob sich der Antrag auf den Kinderzuschlag lohnt.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen?
Das Einkommen besteht aus dem Gehalt bzw. den Einkünften selbstständiger Arbeit, Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosen oder Krankengeld, Elterngeld, Renten aus der Sozialversicherung aber auch Zinsen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Leistungen aus der Pflegeversicherung gehören nicht dazu.
Zum Vermögen zählt abzüglich der festen Freibeträge Bargeld, Sparguthaben oder Wertpapiere. Und: Wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind, die Sie nicht bewohnen, ist das auch unter Vermögen einzuordnen. Eine selbstbewohnte Immobilie oder aber auch die private Altersvorsorge ist kein Teil des Vermögens.
Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?
Bei der Familienkasse können Sie den Kinderzuschlag schriftlich beantragen. Die Formulare gibt es bei jeder Familienkasse vor Ort oder auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag können Sie auch online ausfüllen unter „KIZ-Lotse“. Aber: Der Antrag muss trotzdem ausgedruckt, unterschrieben und per Post verschickt werden. Den Kinderzuschlag bewilligt die Familienkasse dann für ein halbes Jahr. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Der Kinderzuschlag fließt zusammen mit dem Kindergeld.
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