Die EU-Kommission bereitet sich angesichts des Kriegs in der Ukraine und der Energiekrise auf mögliche Stromausfälle und andere Notlagen innerhalb der Europäischen Union vor. „Es ist gut möglich, dass Katastrophenhilfe auch innerhalb der EU nötig wird“, sagte der EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenschutz, Janez Lenarcic, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). In dem Fall könnte die EU-Kommission unter ihrem Programm für Katastrophenschutz Hilfen koordinieren und weiterleiten.
„Wenn nur eine kleine Zahl an Mitgliedsstaaten von einem Zwischenfall wie einem Blackout betroffen ist, können andere EU-Staaten über uns Stromgeneratoren liefern, wie es während Naturkatastrophen geschieht“, sagte der Kommissar. Wäre eine große Zahl an Ländern gleichzeitig betroffen, so dass die EU-Länder ihre Nothilfe-Lieferungen an andere Mitgliedsstaaten deckeln müssten, könne die Kommission den Bedarf aus ihrer strategischen Reserve bedienen.
Die Energiespar-Vorgaben der Bundesregierung
- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
- Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt - bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen” oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeiten verrichten, gilt eine Obergrenze von 18 Grad. Für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
- Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
- Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
- Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen – es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.
- Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
- Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
- Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren – über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
- Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. Der Gedanke dahinter: Weil es tagsüber ohnehin hell ist, soll die Beleuchtung erst am Nachmittag wieder für sechs Stunden eingeschaltet werden dürfen.
- Ladentüren oder sonstige „Eingangssysteme” zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen – außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.
Zu dieser Reserve für Krisenfälle zählen Löschflugzeuge, Generatoren, Wasserpumpen und Treibstoff, aber auch medizinisches Gerät und inzwischen auch Medizin, sagte Lenarcic dem RND. „Schon vor dem Krieg haben wir uns auch gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Notfälle gewappnet“, so Lenarcic. Bei dem EU-Programm für Katastrophenschutz können alle EU-Mitgliedsstaaten, aber auch alle anderen Länder der Welt Hilfe im Fall von Waldbränden, Überschwemmungen, Erdbeben und ähnlichen akuten Krisen beantragen.
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