Freytags-Frage
EZB-Anleihenkauf: Wem nutzt das EuGH-Urteil zur Geldpolitik? Quelle: dpa

Wem nützt das Urteil zu Staatsanleihen-Käufen?

Die Sorgen vieler Deutscher über die Währungsunion sind völlig berechtigt. Doch anders als man denken könnte, stärkt das Urteil zur Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Staatsanleihen nicht die EZB, sondern andere.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 11. Dezember der Europäischen Zentralbank (EZB) scheinbar den Rücken gestärkt. Das Urteil sieht im Ankauf von Staatsanleihen in großem Stil nämlich keinen Bruch mit dem Europarecht, insbesondere dem Verbot der Finanzierung von Staatsschulden. Die EZB hat erfreut darauf reagiert.

Wahrscheinlich ist die Freude verfrüht!

Seit dem Abschluss des Vertrages von Maastricht im Dezember 1992 ist dieses Thema – neben dem Bailout bzw. dessen Verbot – eine zentrale Sorge der Deutschen mit Blick auf die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWU). Mit dem Urteil von Dienstag steht unbestreitbar fest, dass die Sorgen berechtigt waren und dass die Versprechen des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl keine Bindungswirkung entfalten konnten.

Das ist keine neue Erkenntnis, dennoch wird damit sozusagen amtlich, dass die deutsche Bevölkerung seit 1992 systematisch getäuscht wurde, ohne dass man hier irgendeinem Akteur böse Absicht unterstellen kann. Die Schutzmechanismen der Eurozone erwiesen sich als nicht angemessen für die deutschen Befindlichkeiten, die ihrerseits wiederum auf üblen Lehren der Vergangenheit beruhen. Die EWU ist eben keine auf deutschen Stabilitätsvorstellungen ruhende Gemeinschaft. Bevor die Eurozone gegründet wurde, war die Bundesbank wirklich unabhängig von der Tagespolitik; ihr Rückhalt in der Bevölkerung war sehr stark. Dies gilt nicht für die EZB; ihre Unabhängigkeit besteht vornehmlich auf dem Papier. Überall in Europa schlägt ihr Skepsis entgegen. Für die Einen ist sie zu lasch, den Anderen ist die Geldpolitik zu streng.

Insofern steht sie unter einem im Vergleich zu den nationalen Notenbanken höheren Druck, obwohl man eigentlich annehmen konnte, dass sie – wegen ihrer Ferne zu einzelnen Regierungen – deutlich unabhängiger sein sollte als die Mitglieder des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Dies gilt allerdings nur solange, wie es der EZB gelingt, die Regeln der EWU aufrechtzuerhalten. Dazu zählt insbesondere der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP). Aber bereits 2003 wurde deutlich, dass dieser Pakt recht zahnlos ist; nämlich als ausgerechnet die Bundesregierung sich weigerte, Sanktionen anzuerkennen. Im Jahre 2010 folgte dann der nächste Schritt zur Demontage der Regeln der EWU – die No-Bailout-Vorschrift wurde missachtet. Seit 2015 kommt der systematische Ankauf von Staatsanleihen hinzu.

Die EZB war an diesen Maßnahmen zunächst nur indirekt beteiligt. Auf die Ereignisse im Herbst 2003 hatte sie keinen Einfluss. Während der Staatsschuldenkrise 2010 spielte der damalige EZB-Präsident Trichet allerdings bei den ersten Rettungsmaßnahmen eine tragende Rolle. Und ab 2012 hat sich die EZB ziemlich klar in den Dienst der Regierungen gestellt.

Diese Folge von Rettungsmaßnahmen schwächte dann auch die Position der EZB gegenüber den Regierungen. Seitdem wird die EZB konsequenterweise von der Politik systematisch dazu missbraucht, unangenehme, weil politisch gefährliche Reformschritte zu verhindern. Stattdessen verpflichteten sich die Mitglieder, also die Zentralbanken des ESBZ, monatlich Staatsanleihen ihrer jeweiligen Regierungen zu erwerben, immerhin in abnehmender Höhe. Die Bilanzsumme der EZB ist auf über 4,4 Billionen Euro angewachsen; davon entfallen über 2 Billionen Euro auf Staatsanleihen. Damit ist die EZB der größte Gläubiger der europäischen Staaten.

All dies war nicht unbedingt konform mit den Vorstellungen der deutschen Bevölkerung. Nun ist es keineswegs so, dass diese Ordnungsvorstellungen die Aktionen der EZB unbedingt leiten müssten. Aber es ist so, dass diese Vorstellungen einer traumatischen Erfahrung entsprangen, die man in Deutschland nicht noch einmal erleben wollte (und will). Immer dann, wenn Geldpolitik für andere Ziele als die Preisniveaustabilität herangezogen wurde, entstand Chaos. Das treibt die deutsche Sorge vor unsachgemäßer Geldpolitik.

Und genau dieses Chaos droht in der Eurozone in der langen Frist. Die permissive Geldpolitik der EZB – rechtens oder nicht – hat es den ständig wechselnden italienischen Regierungen erlaubt, ihre Bemühungen um eine angemessene, weil problemgerechte Wirtschaftspolitik einzustellen. Anstatt die Zeit, die die EZB mit ihrer Politik des vielen und des billigen Geldes den Regierungen geben wollte, zu nutzen, wurde nichts getan. Dies gilt übrigens nicht nur in Italien. In Deutschland hat die Bundesregierung seriösen Schätzungen zufolge durch die Geldpolitik der EZB etwa 260 Milliarden Euro Zinsen gespart. Dieses Geld wurde nicht für die Infrastruktur oder die Bildung ausgegeben; es wurde auch kein Schuldenabbau betrieben. Im Gegenteil: Es wurde mit Geschenken an die Rentner zum Beispiel der Konsum der Frührentner befeuert. Damit wurden zugleich zukünftige Ausgaben zementiert.

Hinzu kommt, dass die mit der Geldschwemme einhergehenden niedrigen Zinsen das Geschäftsmodell vieler Banken angreifen. Diese vergeben dann weniger Kredite an junge Unternehmen und mehr an sogenannte Zombie-Firmen. Der Strukturwandel wird somit nicht nur durch die nicht getätigten Reformen, sondern auch durch die ausbleibenden Bereinigungen in den Bankbilanzen unterdrückt.

Damit ist die Krise in der Eurozone weiterhin nicht gelöst – die Lösung wird stattdessen weiter verschoben. Es steht zu befürchten, dass die Eurozone dauerhaft in einer latenten Krise stecken bleibt.

Es wäre aber verkehrt, die EZB für all diese Probleme verantwortlich zu machen. Sie ist vermutlich vor allem von den Regierungen der Eurozone getrieben. Deswegen sollte man sich in der EZB auch nicht über das Urteil des EuGHs freuen. Es schränkt ihre Unabhängigkeit vom Tagesgeschäft weiter ein, denn nun kann sie weitere Forderungen der Regierungen nach billigem Kredit noch schlechter abwehren als vorher. Letztlich ist das Urteil des EuGHs eine Aufmunterung für die Regierungen der Eurozone, die Lösung der Eurokrise weiter zu verzögern. Offenbar hat die EZB dies verstanden, wurde doch gestern das Ende der Ankäufe von Staats- und Unternehmensanleihen bekannt gegeben. Auf keinen Fall zu früh!

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