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HilfsprogrammeEU-Rechnungshof bemängelt Griechenland-Rettung

Im August läuft das dritte Griechenland-Hilfsprogramm aus. Der EU-Rechnungshof sieht es nicht als sichergestellt an, dass Griechenland bis dahin wieder vollständigen Zugang zu den Kapitalmärkten habe. 16.11.2017 - 14:35 Uhr

Der EU-Rechnungshof sieht die Rettung Griechenlands noch nicht als erfolgreich überstanden an.

Foto: dpa

Die Rettung Griechenlands in der Schuldenkrise war nach Einschätzung des EU-Rechnungshofs nur teilweise erfolgreich. Die drei Hilfsprogramme hätten zwar Reformen vorangebracht und den Bankrott des Landes abgewendet. Es sei aber nicht sichergestellt, dass es wieder vollständigen Zugang zu den Finanzmärkten habe, erklärte der Europäische Rechnungshof am Donnerstag.

Die EU und internationale Geldgeber griffen dem Mittelmeeranrainer seit 2010 mit insgesamt 350 Milliarden Euro unter die Arme, um eine Staatspleite zu verhindern, die eventuell auch andere Länder der Eurozone in Mitleidenschaft gezogen hätte. Um an die Unterstützung zu kommen, akzeptierte die Regierung in Athen harte Strukturreformen und unpopuläre Sparmaßnahmen.

Das dritte Griechenland-Programm ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Hilfen von 86 Milliarden Euro laufen Ende August aus. Dann soll sich Griechenland wieder selbst am Kapitalmarkt finanzieren.

EZB-Zielwert nicht erreicht

Inflationsrate in Euro-Zone schwächt sich ab

Der in Luxemburg ansässige Rechnungshof beaufsichtigt die Finanzen der EU. Im vorliegenden Fall nahm er ausschließlich die Arbeit der EU-Kommission unter die Lupe. Die von der Brüsseler Behörde aufgelegten Programme hätten nur begrenzt ausgereicht, um Griechenland bei der wirtschaftlichen Gesundung zu helfen, erklärte der Rechnungshof. Ein Kommissionssprecher sagte, die Kommission habe den Bericht zur Kenntnis genommen und sei offen für eine konstruktive Analyse.

Die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB), die zusammen mit den Eurostaaten und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) an den Programmen beteiligt war, untersuchte der Rechnungshof nicht. Nach seinen Angaben wollte die EZB keine Informationen bereitstellen. Sie habe dies damit begründet, dass der Rechnungshof für die Prüfung kein Mandat habe

rtr
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