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Online-HändlerAmazon reicht als erster US-Konzern Klage gegen verschärfte EU-Regulierung ein

Der Digital Services Act soll große Online-Firmen dazu zwingen, stärker gegen illegale Inhalte im Netz vorzugehen. Amazon widerspricht nun der Einstufung durch die EU. 11.07.2023 - 14:43 Uhr

Neben Zalando und Amazon wertet die EU unter anderem den iPhone-Anbieter Apple und den Internet-Konzern Google als „Very Large Online Platform" (VLOP).

Foto: IMAGO/Lobeca

Nach Zalando wehrt sich nun auch Amazon gegen die Einstufung als sehr große Internet-Plattform durch die Europäische Union. Wenn andere große Einzelhändler nicht ebenfalls unter die damit verbundene verschärfte Regulierung fielen, wäre dies eine unfaire Behandlung, erklärte der Online-Händler am Dienstag.

Das Unternehmen bezweifelt, eine „Very Large Online Platform" (VLOP) im Sinne des EU-Digitalgesetzes DSA zu sein. Daher soll ein Gericht die Einstufung widerrufen.

Der Digital Services Act (DSA) soll Online-Firmen dazu zwingen, stärker gegen Hass und Hetze und andere illegale Inhalte im Netz vorzugehen. Hierfür müssen VLOP die Inhalte auf ihren Seiten stärker überwachen und ein Risikomanagement etablieren, das unabhängig überprüft wird.

Manipulative Praktiken, die Nutzer zu Käufen drängen, werden ebenso verboten wie auf Kinder ausgerichtete Werbung. Außerdem sollen große Plattformen Anwendern künftig mehr Einfluss dabei einräumen, welche Anzeigen ihnen angezeigt werden.

Zalando argumentiert, als Modehändler stellten die Inhalte auf der Webseite kein „systemisches Risiko" für die Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte von Dritten dar. Dem deutschen Konzern zufolge hat die EU zudem die Nutzerzahlen falsch interpretiert, so dass Zalando unterhalb der für VLOP wichtigen Schwelle von 45 Millionen bleibe.

Neben Zalando wertet die EU unter anderem den iPhone-Anbieter Apple und den Internet-Konzern Google als VLOP. Die Unternehmen haben für die Umsetzung der verschärften Regularien bis August Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

Der EU zufolge haben Klagen keine aufschiebende Wirkung für die Umsetzung der strengeren Regeln. Außerdem gehe es nicht nur um Hassrede, Desinformation und Cybermobbing, sondern auch um Maßnahmen gegen die Einfuhr illegaler oder unsicherer Produkte.

rtr
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