
Im bundesweit ersten Prozess um die Zulässigkeit von Auto-Videokameras, sogenannter Dashcams, haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Ansbach erklärte am Dienstag den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So sei der permanente Einsatz einer Dashcam nach dem Bundesdatenschutzgesetz unzulässig.
Mit den Kameras dürften zudem keine Aufnahmen in der Absicht erstellt werden, sie später im Internet zu veröffentlichen oder Dritten, beispielsweise der Polizei, zu übermitteln. Im konkreten Fall wurde ein behördliches Verbot allerdings auf Grund von Formfehlern aufgehoben.
Als Dashcam bezeichnet man eine auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigte Videokamera, die während der Fahrt fortwährend aufzeichnet. Die Inhalte werden digital gespeichert, üblicherweise auf einer Speicherkarte. Dashcams unterscheiden sich technisch kaum von klassischen mobilen Videokameras. Die Videos werden üblicherweise in HD-Qualität aufgezeichnet.
Zusätzlich verfügen die Autokameras oft über einen Beschleunigungssensor, der bei Unfällen dafür Sorge trägt, dass das gerade aufgezeichnete Video nicht überschrieben werden kann. Weniger häufig finden sich in Dashcams GPS-Empfänger, die die aktuelle Geschwindigkeit und die Position ermitteln können. Teurere Modelle lassen sich außerdem als Fahrassistent benutzen. Damit können ältere Fahrzeuge um Funktionen wie einen Spurhalteassistenten, Abstandswarner oder Verkehrszeichenerkennung ergänzt werden.
Dashcams gibt es für einen Preis zwischen 40 und 300 Euro, abhängig von Ausstattungsmerkmalen und Bedienkomfort. Günstiger geht es mit Hilfe von Smartphone-Apps für Android und iPhone. Diese kosten entweder nichts oder nur wenige Euro, bieten allerdings deutlich weniger Komfort. Außerdem sind die Kameras in Smartphones nicht für Fahrten im Dunkeln geeignet, da die Lichtempfindlichkeit der Bildsensoren nicht ausreicht.
In Russland fast in jedem Auto
Bisher erfreuten sich Dashcams vor allem in Russland großer Beliebtheit und gehören dort fast schon zur Standardausrüstung eines Fahrzeugs. Ein Grund dafür ist die Skepsis gegenüber der Polizei: Viele Russen wollen sich gegen die Willkür der Ordnungsbeamten absichern. Außerdem kommt es häufig zu Versicherungsbetrug.
Die Kameras im Fahrerraum können Situationen aufzeichnen und die Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel genutzt werden. In Deutschland ist die Rechtslage bezüglich der Nutzung von Dashcams seit Jahren unklar, die Zulässigkeit der andauernden Aufnahme sowie die Verwendung als Beweismittel waren stets umstritten. "Generell greifen KFZ-Versicherungen bei Schadensfällen auf alle Fakten zurück, die zur Verfügung stehen. Also werden auch Dashcams zugelassen, um einen Schadensfall zu klären. Nur wenn eine der beiden Parteien vor Gericht zieht, muss das Gericht entscheiden, ob Filmmaterial bei der Beweisführung zulässig ist", sagt eine Sprecherin der Gemeinschaft der Autoversicherer in Deutschland.
Rechtliche Lage von Dashcams
Verschiedene KFZ-Versicherungen bieten Rabatte an, wenn der Versicherungsnehmer eine Dashcam einsetzt.
In unserem Nachbarland stellen Dashcams kein rechtliches Problem dar. Privatanwender dürfen Kameras in ihren Fahrzeugen installieren.
Der ADAC rät vom Einsatz von Dashcams in diesem Land ab. Grund hierfür sind erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.
Die nationale Datenschutzkomission erlaubt die Benutzung von Dashcams nur in Ausnahmefällen.
Das Amt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten veröffentlichte im Juli 2013 eine Erläuterung mit der Empfehlung auf Dashcams zu verzichten, verboten ist der Einsatz aber nicht. Versicherer wie AXA Winterthur sehen sogenannte Unfalldatenspeicher als bessere Lösung an.
Die österreichische Datenschutzbehörde vertritt die Rechtsauffassung, dass Dashcams der Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen unterliegen. Privatleute haben bisher keine offizielle Genehmigung erhalten. Wer sich nicht an die Regelung hält, muss mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
In Frankreich sind Cockpitkameras erlaubt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kamera die Sicht des Fahrers nicht einschränkt.
In Spanien sind Dashcams erlaubt.
Auf Grund vorliegender Datenschutzbestimmungen ist die Verwendung von Dashcams in Schweden untersagt.
In Norwegen sind Dashcams nur für den privaten Gebrauch zugelassen. Der Fahrer darf von der Kamera nicht abgelenkt sein.
In den europäischen Nachbarländern wurde die Rechtslage zum Teil schon geklärt. In Österreich sind die Kameras grundsätzlich verboten, wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Strafen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Auch in Belgien und Luxemburg sollte auf die Kameras verzichtet werden. In der Schweiz ist der Einsatz sehr umstritten, offiziell sind sie allerdings nicht verboten. In Großbritannien werden die Autofahrer teils sogar ermutigt, Kameras in ihrem Auto-Cockpit zu installieren: Einige Versicherer gewähren ihren Kunden dann Rabatte.
Das aktuelle Urteil könnte maßgeblich vorgeben, wie Dashcams in Zukunft benutzt werden dürfen. Auslöser des Verfahrens ist die Klage eines Nürnberger Anwalts, der seine Autofahrt mit einer Kamera gefilmt hatte. Während die Behörde die Benutzung als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz ansieht, betonte der Kläger, dass die Aufnahmen lediglich als Beweis im Falle eines Unfalls eingesetzt würden.