
Im Abgas-Skandal bei Volkswagen erhärtet sich einem Zeitungsbericht zufolge der Verdacht, dass der Konzern gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Ein VW-Manager habe dem damaligen VW-Chef Martin Winterkorn in einem Brief vom 4. September 2015 informiert, dass Führungskräfte des Autobauers am 3. September bei einem Treffen mit der US-Umweltbehörde CARB den Einsatz von Manipulationssoftware zugegeben hätten, berichtete "Bild am Sonntag" vorab. Der Brief sei hausintern direkt an Winterkorn gegangen. Die Öffentlichkeit erfuhr erstmals am 18. September von Manipulationen, als die US-Umweltschutzbehörde EPA erklärte, VW habe vorsätzlich Abgasvorschriften umgangen.
Ein VW-Konzernsprecher sagte am Samstagabend auf Anfrage zu dem Bericht, die Untersuchungen zu den Vorgängen liefen noch. "Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden wir dazu entsprechend informieren. Alle vermeintlich vorliegenden Informationen sind reine Spekulation. Alle Rückschlüsse basieren auf subjektiven Darstellungen und nicht vorhandenen Erkenntnissen der Zusammenhänge."
Die Anwälte von Winterkorn waren zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Die Folgen von Dieselgate
Die Entwicklung der Motorsteuergeräte-Software erfolgt in Zukunft unter strikter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips.
Emissionstests werden künftig grundsätzlich extern und unabhängig überprüft.
Die Prüfstandswerte sollen stichprobenartig mit Real-Life-Test zur Emissionseinhaltung auf der Straße überprüft werden.
Seit Beginn des Jahres 2015 sind 6 von 10 Vorstandsposten neu besetzt worden. Zudem wurden neue Posten außerhalb des Vorstands – etwa der des Chefstrategen oder Leiter der Digitalisierung – geschaffen.
Sieben von dreizehn Markenchefs inklusive der Konzernspitze wurden im Laufe des Jahres 2015 ausgetauscht.
VW selbst hatte erstmalig am 20. September Manipulationen eingeräumt. Am 21. September, dem ersten Börsenhandelstag nach dem öffentlichen Eingeständnis, brach die VW-Aktie um 20 Prozent ein. Am 23. September trat Winterkorn zurück. Ursprünglich war geplant gewesen, seinen Vertrag am 25. September zu verlängern.
Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet börsennotierte Unternehmen, Informationen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können, unverzüglich öffentlich zu machen.