
Durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. November werden Fahrräder und Elektrofahrräder (Pedelecs) steuerlich wie Dienstwagen behandelt. Stellt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Dienstfahrrad zur Verfügung, muss dieser das Zweirad künftig wie einen Dienstwagen versteuern – pauschal mit monatlich einem Prozent des Listenpreises. Anders als beim Auto gibt es keine zusätzliche Besteuerung des Dienstweges.
Die Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2012. Der Zweirad-Industrieverband (ZIV) lobt die Entscheidung der Finanzminister, weil „Fahrräder damit zu gleichwertigen Dienstfahrzeugen“ würden. Gefordert hatten die im Verband organisierten Zweiradhersteller zuvor allerdings eine Besteuerung mit nur 0,5 Prozent, um den Umstieg von Dienstauto auf Dienstfahrrad stärker zu fördern.
Von der neuen Besteuerungs-Regel könnte vor allem das Leasing-Geschäft mit Fahrrädern profitieren. Ein Arbeitnehmer, der ein Fahrrad durch Gehaltsumwandlung über drei Jahre least, spart gegenüber dem Barkauf bis zu 40 Prozent, hat das Freiburger Fahrrad-Leasing-Unternehmen LeaseRad errechnet.
Unterstützt der Arbeitgeber das Leasing mit Zuschüssen, erhöht sich der Spareffekt. Fahrrad-Leasing ist vor allem bei teuren Elektrofahrrädern interessant. Leaserad stattete bereits Kommunen wie die Stadt Stuttgart oder Unternehmen wie Telekom und Ebay mit Fahrradflotten aus. Die neue Besteuerung soll im kommenden unter anderem bei Geschäften mit der Lufthansa zum Tragen kommen.