Dieselskandal VW befürchtet hohe Wertverluste bei 1,2 Millionen Leasingautos

VW rechnet mit hohen Wertverlusten bei Fahrzeugen, die vom Dieselskandal betroffen sind. Das geht aus internen Dokumenten hervor.

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Volkswagen Quelle: dpa

Der VW-Konzern rechnet mit hohen Wertverlusten bei Fahrzeugen, die vom Dieselskandal betroffen sind. Das geht aus Berechnungen hervor, die Vertreter des Konzerns bei der „Automotive Credit Conference“ im Juni in London präsentierten. Die Präsentation liegt der WirtschaftsWoche vor. Offiziell bestreitet Volkswagen bislang Wertverluste bei den betroffenen Autos, da nach Rückruf und Reparatur alle Mängel behoben sein.

Trotzdem sieht die VW-Tochtergesellschaft VW Financial Services AG das Risiko hoher Wertverluste. Ihr gehören 1,2 Millionen Leasingfahrzeuge, die derzeit in der Hand von Kunden sind. Nach Ablauf der Leasingverträge geben die Kunden die Autos an VW zurück. Wie Vertreter der VW-Tochter bei der Investorenkonferenz in London ausführten, stiegen nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals im zweiten Halbjahr 2015 die Rückstellungen für unvorhergesehene Wertverluste von 271 Euro pro Fahrzeug auf 765 Euro. Die Risikovorsorge für alle Leasingfahrzeuge erhöhte sich von 358 auf 897 Millionen Euro. VW Financial Services AG bestätigte gegenüber der Wirtschaftswoche die Zahlen. Das durch den Dieselskandal gestiegene Risiko für Wertverluste sei durch „eine erhöhte Risikovorsorge adäquat abgedeckt“ worden.

Die befürchteten zusätzlichen Wertverluste von rund 500 Euro pro Fahrzeug scheinen Kanzleien zu bestätigen, die Schadenersatz für VW-Kunden fordern.

Die US-Kanzlei Hausfeld etwa strengt ein Sammelverfahren wegen rund 100 000 Fahrzeugen gegen VW an. Hausfeld-Anwalt Christopher Rother: „Der von VW Financial Services festgehaltene außerordentliche Anstieg des Restwertrisikos steht in diametralem Widerspruch zu Behauptungen seitens VW, dass keine Wertminderung bei den betroffenen Fahrzeugen festzustellen sei. Unsere Mandanten, darunter namhafte Flottenbetreiber, berichten uns, dass sich die betroffenen Fahrzeuge nur mit erheblichen Abschlägen vermarkten lassen.“

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