Ex-DWS-Chef Christian Strenger „VW-Führung wird von Gerichten zuvorkommend behandelt“

VW-Chef Herbert Diess (li.) und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch müssen sich wegen des Verdachts der Marktmanipulation nicht vor Gericht verantworten. Gegen Zahlung von neun Millionen Euro wird das Verfahren eingestellt. Quelle: imago images

Ex-DWS-Chef Christian Strenger kritisiert den „Ablasshandel“ zwischen Volkswagen und dem Landgericht Braunschweig scharf. Im Zivilverfahren rechnet Strenger mit einer neuen Milliardenstrafe für den Konzern.

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Christian Strenger ist Professor für Corporate Governance, war zuvor Chef der Fondsgesellschaft DWS, Aufsichtsrat in mehreren Dax-Konzernen und Gründungsmitglied der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“.

WirtschaftsWoche: Herr Strenger, VW-Chef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch müssen sich wegen des Verdachts der Marktmanipulation nicht vor Gericht verantworten. Sie haben einen Deal mit dem Gericht gemacht. Gegen Zahlung von neun Millionen Euro wird das Verfahren eingestellt. Was halten Sie davon?
Christian Strenger: Das ist erneut ein trauriger Beweis für die zuvorkommende Behandlung der VW-Führung und VW-Kontrolleure durch die in Niedersachsen ansässigen Gerichte. Selbst fast fünf Jahre nach Dieselgate und trotz eindeutiger Hinweise auf zu späte Kapitalmarktkommunikation werden die VW-Führungspersonen nicht weiter verfolgt.

Die Zahlung leistet der Konzern, nicht die Manager. Ist das aus Compliance-Sicht vertretbar?
Die Übernahme der neun Millionen-Zahlungen durch das Unternehmen trifft auch diesmal nicht die Verursacher, sondern nur die Aktionäre und lässt jede Form von Einsicht beziehungsweise Verantwortungsbewusstsein vermissen. Und dass der stellvertretende VW-Aufsichtsratsvorsitzende und Ministerpräsident Stephan Weil diesen Deal für gelungen hält, lässt sich keinesfalls mit guter Governance, sondern nur mit der Sorge um das Haushaltsdefizit seines Landes verbinden.

Was bedeutet der Deal für Manager in Deutschland?
Dass man durch Deals eigene Fehlleistungen auf andere abwälzen kann und nichts davon das eigene Portemonnaie belastet.

Wie wird das bei Investoren im Ausland aufgenommen?
Die internationalen Investoren haben längst aufgegeben, bei Volkswagen die Befolgung guter Führung und Kontrolle zu vermuten. Gott sei Dank sehen sie Volkswagen als bedauerlichen Einzelfall, der eine niedrigere Marktbewertung zur Folge hat.

Die Sache mit der möglichen Marktmanipulation ist damit noch nicht erledigt. Das Zivilverfahren um Schadenersatzforderungen von insgesamt neun Milliarden Euro geht weiter. Welche Auswirkungen hat der Deal im Strafrechtsverfahren auf diese Mega-Verfahren?
Unmittelbare Auswirkungen hat der „Ablasshandel“ des Strafverfahrens auf das Zivilverfahren zwar nicht. Allerdings könnten die niedersächsischen Zivilgerichte ermuntert sein, auch hier einen Deal-artigen Verfahrensabschluss anzustreben. Es dürften aber noch einige Milliarden Euro zu den die Aktionäre schon so belastenden über 30 Milliarden Euro Zahlungen aus Dieselgate hinzukommen.

Die Kläger im Zivilverfahren sehen sich durch das jüngste BGH-Urteil gegen VW im Schadenersatzverfahren eines VW-Käufers bestätigt. Solche Schadenersatzforderungen von Kunden und die Klage der Aktionäre sind rechtlich zwei völlig verschiedene Sachverhalte. Warum könnte das Auto-Urteil des BGH dennoch für die Aktionäre relevant sein?
Das Bundesgerichtshof-Urteil ist zumindest beispielgebend für die Dieselgate-Verantwortlichkeit des VW-Konzerns beziehungsweise dessen Führung – möge das die hoffentlich unabhängige Erledigung der ausstehenden Fälle beflügeln!

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