Individuelle Abfindungen Opel-Betriebsrat prangert Formfehler bei Abfindungsprogramm an

Opel-Betriebsrat: Formfehler bei Abfindungsprogramm Quelle: dpa

Opel hat beim Abfindungsprogramm möglicherweise einen Formfehler begangen und hunderte Beschäftigte zu früh gehen lassen, lautet der Vorwurf des Gesamtbetriebsrat. Der beruft sich auf die Agentur für Arbeit.

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Opel kann sich bis zum 15. Juni nicht von hunderten Mitarbeitern trennen, weil die Agentur für Arbeit eine freiwillige Beendigung der Arbeitsverhältnisses von bis zu 1200 Mitarbeitern vorerst abgelehnt hat. Das geht aus einem Schreiben des Betriebsrates an die Opel-Mitarbeiter hervor, das der WirtschaftsWoche vorliegt.

Opel wollte vom Arbeitsamt demnach die Genehmigung, sich noch vor Ablauf einer Entlassungssperre von Mitarbeitern trennen zu dürfen. Die WirtschaftsWoche hatte bereits im März von einem entsprechenden Programm berichtet. Konkret zitiert der Betriebsrat wie folgt aus einem Schreiben der Arbeitsagentur an die Geschäftsleitung von Opel: „Ihren (sic!) Antrag vom 14. Mai 2018 auf Zustimmung zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse von bis zu 1200 zur Entlassung vorgesehenen (...) Arbeitnehmer vor Ablauf der Entlassungssperre (...) wird nicht entsprochen.“ Denn der Entlassungsanzeige von Opel sei zu entnehmen, dass Opel den Beschäftigten die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist anbiete.

Nähere Angaben wie die tatsächliche Anzahl, die Berufsgruppen der betroffenen Arbeitnehmer und der Zeitpunkt der Beendigung seien „nicht enthalten“, moniert die Arbeitsagentur. „Ohne nähere Angaben, (sic!) kann eine abschließende Interessenabwägung nicht erfolgen und der Antrag muss daher abgelehnt werden.“

Laut dem Schreiben des Betriebsrates sollten die Entlassungen im Zeitraum vom 12. April bis zum 12. Juli erfolgen. Die Entlassungsanzeige habe dem Amt jedoch erst am 15. Mai wirksam vorgelegen, zitiert der Betriebsrat das Schreiben der Behörde. „Sollten Sie vor diesem Zeitpunkt bereits Entlassungen ausgesprochen haben, so sind diese unter Umständen nach dem Kündigungsschutzgesetz unwirksam.“ Die Entlassungssperre ende nun am 15. Juni. Arbeitsverhältnisse dürften daher „grundsätzlich erst nach Ablauf der Entlassungssperre enden“, schreibt das Amt.
Opel sagt, die Darstellung des Betriebsrates sei unvollständig und reiße „Aussagen aus dem Zusammenhang“. Das zitierte Schreiben der Arbeitsagentur gehe davon aus, dass durch den Abschluss der Aufhebungsverträge „keine anzeigepflichtigen Entlassungen“ im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vorlägen. Opel habe das Verfahren „mit der Arbeitsagentur abgestimmt und rein vorsorglich und ohne rechtliche Verpflichtungen für die Freiwilligen-Programme durchgeführt“.

Opels Fazit: „Die Umsetzung der Freiwilligen-Programme wird durch die Schreiben der Bundesagentur für Arbeit in keiner Weise beeinflusst.“

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