Keine betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2022 Opel könnte die Katastrophenklausel ziehen – verzichtet aber darauf

Kundgebung von Opelanern Ende Oktober. Das Management hatte immer wieder betont, dass man betriebsbedingte Kündigungen nicht kategorisch ausschließen könne. Quelle: dpa

Der Autobauer hat angekündigt, die im Tarifvertrag stehende Katastrophenklausel vorerst nicht zu ziehen. Damit sind Kündigungen für die kommenden 13 Monate vom Tisch.

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Der Autobauer Opel will bis Ende des Jahres 2022 darauf verzichten, die im Tarifvertrag vereinbarte Katastrophenklausel zu ziehen, dank derer Opel trotz bestehender Beschäftigungssicherung betriebsbedingte Kündigungen aussprechen könnte. Die Beschäftigungssicherung gilt grundsätzlich bis 2025. „Im Zuge der jüngsten Vereinbarungen“, bestätigte ein Sprecher von Opel der WirtschaftsWoche, sei geregelt worden, „dass die Verträge bis Ende 2022 nicht gekündigt werden können“.

Das Management von Opel hatte immer wieder betont, dass man betriebsbedingte Kündigungen bei Opel nicht kategorisch ausschließen könne. So sah man im Management zuletzt aufgrund der derzeitigen Situation rund um Corona einen möglichen Grund, die Katastrophenklausel zu ziehen und betriebsbedingt kündigen zu können. Die Katastrophenklausel kann gezogen werden, wenn im europäischen Fahrzeugmarkt ein bestimmter Absatz unterschritten wird – wie es durch die Coronakrise der Fall ist.

Mehr zum Thema: Die Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen gegen Ex-Opel- und Ex-Continentalchef Neumann.

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