Der Autobauer Opel will bis Ende des Jahres 2022 darauf verzichten, die im Tarifvertrag vereinbarte Katastrophenklausel zu ziehen, dank derer Opel trotz bestehender Beschäftigungssicherung betriebsbedingte Kündigungen aussprechen könnte. Die Beschäftigungssicherung gilt grundsätzlich bis 2025. „Im Zuge der jüngsten Vereinbarungen“, bestätigte ein Sprecher von Opel der WirtschaftsWoche, sei geregelt worden, „dass die Verträge bis Ende 2022 nicht gekündigt werden können“.
Das Management von Opel hatte immer wieder betont, dass man betriebsbedingte Kündigungen bei Opel nicht kategorisch ausschließen könne. So sah man im Management zuletzt aufgrund der derzeitigen Situation rund um Corona einen möglichen Grund, die Katastrophenklausel zu ziehen und betriebsbedingt kündigen zu können. Die Katastrophenklausel kann gezogen werden, wenn im europäischen Fahrzeugmarkt ein bestimmter Absatz unterschritten wird – wie es durch die Coronakrise der Fall ist.
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