Porsche Früherer Oberstaatsanwalt kritisiert Freispruch von Ex-Porsche-Chef Wiedeking

Der frühere leitende Oberstaatsanwalt von Stuttgart, Hans Richter, kritisiert die Freisprüche im Porsche-Prozess scharf.

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Hans Richter (2010). Quelle: dpa

„Das Urteil ist im Ergebnis falsch“, sagte Richter im Interview mit der WirtschaftsWoche. Seit vergangener Woche sind der Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und der ehemalige Finanzvorstand von Porsche, Holger Härter, endgültig vom Verdacht der Marktmanipulation freigesprochen, weil die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Revision zurückzog.

Weil es keine Revision gebe und der Fall somit nicht zum Bundesgerichtshof gehe, so Richter, würden wichtige Grundsatzfragen des Kapitalmarktrechts nicht geklärt: „Dieses Urteil, und vor allem auch die mangelnde Befassung mit aufgeworfenen Fragen durch den Bundesgerichtshof, schafft Unsicherheiten. Im Hinblick auf die notwendige Stabilisierung des Vertrauens in den deutschen Kapitalmarkt ist es deshalb kontraproduktiv.“

Richter kritisierte auch die mündliche Urteilsbegründung durch Frank Maurer, Vorsitzender der 13. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart. Maurer hatte gesagt, an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sei „nichts dran, weder vorne noch hinten und auch in der Mitte nicht.“ Diese „emotionale Urteilsbegründung“, so Ex-Staatsanwalt Richter, „war erkennbar für das Schaufenster bestimmt und darf deshalb nicht überbewertet werden.“ Für die rechtliche Bewertung des Ergebnisses eines Strafverfahrens zählten allein die schriftlichen Urteilsgründe. Die mündliche Urteilsbegründung sei „unprofessionell“ gewesen, „weil sie mit der Wendung ‚weder vorne noch hinten und auch in der Mitte nicht‘ sowohl die Bewertung der Staatsanwaltschaft als auch des Oberlandesgerichts für abwegig erklärte.“

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte 2014 einen hinreichenden Tatverdacht erkannt und auf dieser Basis das Landgericht gezwungen, das Verfahren zu eröffnen.

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