Zukunftssicherung 2030 Warum Daimler trotz Beschäftigungssicherung Zehntausende Stellen abbauen kann

Bei Daimler geht aktuell die Angst um, dass eine Kündigungswelle droht. Quelle: dpa

2017 verlängerte Daimler die sogenannte Zukunftssicherung bis zum Jahr 2030. Trotzdem sind betriebsbedingte Kündigungen nun nicht ausgeschlossen. Der Unmut darüber ist groß.

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Im Oktober 2017 waren die Betriebsräte von Daimler so richtig stolz. „Die aktuelle Daimler Zukunftssicherung 2020 wird bis 2030 verlängert. Das bedeutet: KEINE betriebsbedingten Beendigungskündigungen bis 2030! Das ist die längste Zukunftssicherung, die bei Daimler je abschlossen wurde“, hieß es damals in der Betriebszeitung „ScheibenWischer“.

Keine drei Jahre später fragen sich viele, was die intern liebevoll „Zusi 2030“ getaufte Vereinbarung wirklich wert ist. „Wahrscheinlich haben die auch so eine „Beschäftigunsgarantie“ wie BMW, die nur solange gilt wie die Zahlen gut sind“, schreibt ein Daimler-Mitarbeiter in einem Internetforum. „Wieviel ist die Beschäftigungsgarantie im Ernstfall noch wert? Und aktuell haben wir einen Ernstfall“, fragt ein anderer. Fürwahr: Daimler rutschte wegen der Corona-Krise tief in die roten Zahlen, ein ohnehin hartes Sparprogramm wird deshalb noch mal nachgeschärft. Im zweiten Quartal lag der auf die Aktionäre entfallende Verlust bei rund zwei Milliarden Euro.

Jetzt geht bei Daimler die Angst um, dass eine Kündigungswelle droht. Medien berichten davon, dass der Autobauer angeblich 30.000 Mitarbeiter weniger brauche – das wären weltweit gesehen rund zehn Prozent. Dass die Vereinbarung dem nicht zwingend entgegen steht, machte Personalvorstand Wilfried Porth kürzlich klar. In der „Zusi“ stehe auch, sagte er, dass neu verhandelt werde, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen signifikant veränderten. „Die Zusi beschreibt den Weg, den man gemeinsam geht, um Beschäftigung zu sichern“, betonte er. „Bei veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschreibt sie aber auch den Weg, der am Ende zu betriebsbedingten Kündigungen führen kann, ohne dass es einer Kündigung der Vereinbarung bedarf.“

Nun wird geredet. Dass sich die Lage signifikant geändert hat, steht außer Frage. Porth erwartet von den Betriebsräten, dass sie ihm deutlich weiter entgegenkommen als bisher. Bei den Arbeitnehmervertretern ist der Unmut jedoch groß. „In guten Zeiten braucht man so einen Kündigungsschutz nicht“, schimpft einer und fragt: „Für wann, wenn nicht für diese Situation, macht man so eine Vereinbarung?“ Betriebsräte verweisen darauf, dass die Zusi die Gegenleistung des Arbeitgebers für ihre Zustimmung zum Umbau des Konzerns in drei voneinander unabhängigere Sparten gewesen sei. Und ärgern sich, dass diese nun nicht allzu viel wert sein könnte.

Vorstandschef Ola Källenius beeilt sich, die Wogen zu glätten: Betriebsbedingte Kündigungen seien immer das „letzte Mittel“, sagte er bei der Vorlage der Zahlen zum zweiten Quartal vor wenigen Tagen. Und auch wenn die wirtschaftliche Lage grundsätzlich Gespräche über diese erlaube, sei man im konstruktiven Dialog mit den Arbeitnehmern, um Kündigungen möglichst zu vermeiden.

„Wind-und-Wetter-Klauseln“, die in Krisenzeiten neue Verhandlungen oder gar ein Abweichen von Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung erlauben, sind üblich. Betriebsräte können ihren Leuten in guten Zeiten damit zwar zeigen, dass sie etwas für sie erreicht haben. In schlechten Zeiten sind sie jedoch oft nur ein Argument in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Dann können sie Kündigungen vielleicht verzögern – aber nicht verhindern.

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