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BundesgerichtshofCum-Ex-Urteil: BGH bestätigt Einziehung von Tatlohn

Mit Cum-Ex-Aktiendeals wurde der Fiskus um Milliarden geprellt. Im Urteil gegen Schlüsselfigur Hanno Berger ordnete ein Gericht die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatlohn an. Der BGH stimmt zu. 08.07.2025 - 17:07 Uhr
Hanno Berger. Der einstige Finanzbeamte in Hessen gilt als wichtigster Kopf im Cum-Ex-Skandal. Foto: Oliver Berg/dpa

Im Rahmen des Urteils gegen Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Einziehung von weitergeleiteten Taterträgen bestätigt. Das Landgericht Wiesbaden hatte Berger im Mai 2023 wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und zugleich die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro angeordnet.

Laut BGH handelte es sich um einen Teil des Tatlohns aus den Cum-Ex-Aktiengeschäften, den Berger auf einen weiteren Beteiligten verschoben hatte. Dieser sei selbst nicht Täter der Steuerhinterziehungen, um die es im Verfahren ging, betonte das Gericht. Auf die Revision dieses Dritten hin habe der BGH die Einziehungsentscheidung des Landgerichts überprüft, dabei aber keine Rechtsfehler gefunden. Die Revision wurde verworfen. Das Verfahren sei damit insgesamt rechtskräftig abgeschlossen, so der BGH. (Az. 1 StR 58/24)

„Mr. Cum-Ex“ und seine Rolle im Cum-Ex-Skandal

Berger gilt als Wegbereiter für die Cum-Ex-Aktiendeals in Deutschland, mit denen der Staat um mindestens zehn Milliarden Euro geprellt wurde. Der frühere Steueranwalt stand nicht nur in Wiesbaden vor Gericht. Schon im Dezember 2022 hatte das Landgericht Bonn Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von rund 13,7 Millionen Euro verurteilt. Die Bildung einer Gesamtstrafe steht noch aus. Berger drohen maximal 15 Jahre Haft – tatsächlich dürften es aber deutlich weniger werden.

Bei Cum-Ex-Geschäften, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Dividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dabei wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Politik reagierte mit einer erst 2012 greifenden Gesetzesänderung.

dpa
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