Neuer Ärger Kirchs Hinterlassenschaft bei der Deutschen Bank

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Zukunft der Vorstände noch unklar

Wie finden das die Aktionäre der Deutschen Bank?

Über Jahre hatte die Bank ihren Eigentümern erklärt, dass sie sicher nicht zahlen müsse. Die Sorge vor Klagen der Aktionäre war in der Vergangenheit denn auch ein Grund, ausgehandelte Vereinbarungen platzen zu lassen. Ganz leicht wird die Argumentation auch jetzt nicht. Der Wunsch nach Ruhe reicht nicht aus, um eine derart hohe Zahlung zu rechtfertigen. Nach der Niederlage im Prozess kann die Bank aber einigermaßen glaubhaft behaupten, dass die nun getroffene Vereinbarung Schlimmeres verhindert.

Denn mit dem Vergleich sind etwa 25 weitere Klagen der Kirch-Seite erledigt. Darunter finden sich auch Schadensersatzforderungen wegen des Wertverlusts anderer ehemaliger Beteiligungen des verzweigten Kirch-Reichs, unter anderem am Axel-Springer-Verlag. Die Klagen hätten durchaus zu Zahlungen von mehr als fünf Milliarden Euro führen können. Dass einzelne Aktionäre dennoch gegen den Vergleich klagen, ist nicht ausgeschlossen. An der Börse spielte die Einigung am Donnerstag keine große Rolle. Die Aktie der Bank fiel bis zum Nachmittag um 1,7 Prozent, kaum mehr als der Dax.

Muss Breuer jetzt zahlen?

Schon um die Aktionäre zu besänftigen wird die Bank kaum darum herumkommen, gegen ihren Ex-Chef vorzugehen. Die Fürsorglichkeit gegenüber dem auskunftsfreudigen Breuer soll intern zuletzt deutlich nachgelassen haben. Die endgültige Entscheidung über einen möglichen Regress muss der Aufsichtsrat treffen, sie ist wohl noch nicht gefallen. Die Tendenz geht jedoch gegen Breuer. Unklar ist, ob seine Managerhaftpflicht einspringt. Sie zahlt nicht bei vorsätzlichen Verfehlungen.

Was machen die Kläger mit dem Geld?

Gegen die Deutsche Bank ist eine Klagegemeinschaft ins Feld gezogen. Die Hälfte des Geldes geht an den Insolvenzverwalter und damit an die Gläubigerbanken des 2002 pleitegegangenen Kirch-Konzerns. Von der anderen Hälfte gehen wiederum etwa 50 Prozent an Kirchs Familie. Dass die hochbetagte Witwe Ruth die späte Genugtuung anders als ihr 2011 verstorbener Mann noch erleben kann, gilt auf Kirch-Seite als wesentlicher Grund für die Zustimmung zur Einigung. Auch Kirch-Manager Dieter Hahn wird über einen größeren Batzen verfügen können. Er wird ihn vermutlich in den weiteren Aufbau eines neuen Mediengeschäfts stecken.

Welche Folgen hat der Vergleich für die laufenden Strafverfahren?

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Prozessbetrugs gegen Breuer, die früheren Vorstände Josef Ackermann, Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck sowie den amtierenden Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen. Sie alle hatten mehr oder weniger deutlich behauptet, dass die Bank nicht mit Kirch ins Geschäft kommen wollte. Doch in den angeblich rund 30.000 Seiten umfassenden beschlagnahmten Unterlagen finden sich Dokumente, die das Gegenteil nahelegen. Deshalb sollen die übrigen Vorstände bei ihren Vernehmungen von Breuer abgerückt sein und ihn als Hauptverantwortlichen dargestellt haben. Ob ihnen das eine Anklage erspart, ist unklar. Die Staatsanwälte dürften darüber in den kommenden Tagen entscheiden. Die Einigung könnte aber zumindest dafür sorgen, dass die Strafe bei einer Verurteilung milder ausfällt.

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