Corporate Governance Kodex Kommission schlägt strengere Regeln für Manager vor

Für Vorstände soll künftig eine Maximalvergütung gelten. Doch auch andere strengere Regeln sollen nach den Vorschlägen für Manager gelten.

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Aufsichtsräte, die geschäftsführenden Organen angehören, sollen maximal zwei Mandate ausüben dürfen. Quelle: dpa

Frankfurt Für Manager börsennotierter Gesellschaften könnten bald deutlich schärfere Regeln gelten. In einem Entwurf für neue Richtlinien der guten Unternehmensführung spricht sich die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für eine strengere Vergütung von Vorständen aus.

Die am Dienstag in Frankfurt veröffentlichten Vorschläge zielen außerdem auf mehr Transparenz und eine Deckelung der Aufsichtsratsmandate. Gerade wegen hoher Managergehälter bei Dax-Konzernen gibt es immer wieder Debatten. So soll für Vorstände nach dem Willen der Regierungskommission künftig eine Maximalvergütung gelten. Der Aufsichtsrat könne diese vorab festlegen und verhindern, dass das Gehalt von Top-Managern bei der Übererfüllung der Ziele durch die Decke schießt.

Auch die umstrittenen Boni greift der Entwurf auf: Die Kommission plädiert dafür, dass die langfristige variable Vergütung vor allem Anreize für die Umsetzung der Firmenstrategie setzt, was den Anforderungen der EU-Aktionärsrichtlinie entspricht. Auch sollten Firmen bei diesen Vergütungsinstrumenten ausschließlich Aktien gewähren.

Auch für Aufsichtsräte empfiehlt die Regierungskommission schärfere Regeln, etwa bei der Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Kontrollgremium. So sieht sie Verstöße, wenn Aufsichtsräte kontrollierende Aktionäre sind oder Vorständen familiär nahe stehen, was auf die vielen deutschen Unternehmen in Familienhand zielt.

Ferner nimmt die Regierungskommission Manager in den Blick, die in zahlreichen Aufsichtsräten zugleich sitzen - was Aktionärsschützer schon länger stört. So sollen Aufsichtsräte, die geschäftsführenden Organen angehören, maximal zwei Mandate ausüben. Für übrige Kontrolleure sollen höchstens fünf Aufsichtsratsposten erlaubt sein. Aufsichtsratsvorsitze zählen dabei doppelt. Über den Entwurf wird noch beraten. Die neue Fassung des Kodex soll im April 2019 dem Bundesjustizministerium übergeben werden.

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