Betrugsverdacht bei P&R „Wenn Herr Roth angeklagt wird, können Anleger ihre Ansprüche einfacher durchzusetzen"

Nach der Pleite der Containerinvestmentfirma P&R hat die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen unter anderem wegen Betrugsverdachts gegen frühere und heutige Geschäftsführer aufgenommen. Quelle: dpa

Nach der Pleite des Containervermittlers P&R wurde Gründer Heinz Roth festgenommen. Der Wirtschaftsstrafrechtler Hans-Hermann Aldenhoff erklärt, warum geprellten Anlegern das nützen könnte.

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Herr Aldenhoff, schon kurz nach der Insolvenz des Containervermittlers P&R im März legten Indizien nahe, dass das Unternehmen ein gigantisches Schneeballsystem betrieben haben könnte. Warum dauerte es fast ein halbes Jahr, bis der P&R-Gründer Heinz Roth in U-Haft genommen wurde?
Grundsätzlich braucht es für die Verhängung der Untersuchungshaft immer eine Kombination aus einem dringenden Tatverdacht und einem Haftgrund wie etwa Fluchtgefahr. Wenn jemand seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ist diese Fluchtgefahr nicht so einfach darzulegen. Ein weiterer Haftgrund ist die Verdunkelungsgefahr. Aber wie man der Presse entnehmen konnte, hat Herr Roth – zumindest am Anfang – sehr wohl mit dem Insolvenzverwalter kooperiert. Insofern war auch dieser Haftgrund offenbar längere Zeit nicht gegeben.

Die Staatsanwaltschaft München 1 teilte der WirtschaftsWoche mit, dass sie seit Mai rund 270 Zeugen, darunter vor allem Anleger, vernommen habe, um den Tatverdacht gegen Herrn Roth zu erhärten. Ist so ein Aufwand üblich?
Ich denke der Fall P&R lässt sich am besten mit dem Skandalunternehmen Flowtex vergleichen, wo auch nur ein Bruchteil der angeblich verleasten und verkauften Bohrer existiert haben. Natürlich wurden auch bei Flowtex Bankenvertreter und die Anwälte des Unternehmens einvernommen. Aber für die Frage des Haftgrundes kommt es letztlich nicht darauf an, ob die Vorwürfe von fünf Anlegern bestätigt werden oder von 270. Insofern scheint der Aufwand schon etwas überbordend.

Herr Roth hat P&R gegründet und führte über lange Zeit die Geschäfte. Doch es gab auch andere Geschäftsführer. Müssen die nun auch mit U-Haft rechnen?
Auch hier gilt: Die Kombination aus dringendem Tatverdacht und einem Haftgrund entscheidet über die Verhängung der U-Haft. Gerade wenn jemand seinen Wohnsitz in Deutschland hat, über keine größeren Vermögenswerte im Ausland verfügt und auch sonst unbescholten ist, ist das Mittel der U-Haft nicht zwingend. Oft geht die Staatsanwaltschaft auch taktisch vor, indem sie den mutmaßlichen Mastermind in U-Haft nimmt, um ein Exempel zu statuieren und mögliche andere Täter damit kooperationswilliger zu machen.

Dr. Hans-Hermann Aldenhoff ist Wirtschaftsstrafrechtler und Partner bei der internationalen Kanzlei Simmons & Simmons. Er leitet die internationale Prozessrechtsabteilung der Sozietät. Dr. Aldenhoff berät Unternehmen zu allen arbeits- und strafrechtlichen Verfahren gegen ehemalige Führungskräfte oder Dritte sowie zu Fragen im Zusammenhang mit Corporate Compliance. Er ist Mitglied der Praxisgruppe Crime, Fraud and Investigations bei Simmons & Simmons.Foto: Hans-Hermann Aldenhoff

Wem könnten im Fall P&R denn noch strafrechtliche Konsequenzen drohen?
Gerade bei Betrugsdelikten gibt es eine Vielzahl von potentiell Beteiligten. So muss es ja auch Testate von Wirtschaftsprüfern gegeben haben. Auch dort muss – um es milde auszudrücken – einiges schiefgelaufen sein. Das kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Allerdings immer nur unter der Maßgabe, dass ein Prüfer vorsätzlich falsch testiert hat. Theoretisch kann ein Wirtschaftsprüfer ja auch sehr intelligent hinters Licht geführt worden sein. Sollte jemand ein Falschtestat bewusst in Kauf nehmen, wäre das schon für sich gesehen eine Straftat. Zudem wäre das eine Teilnahme am Betrug, womit der Wirtschaftsprüfer auch schadenersatzpflichtig werden könnte für den Schaden der Anleger.

Ändert sich durch die U-Haft von Heinz Roth denn etwas für die geprellten Anleger?
Prinzipiell haben Anleger Ansprüche gegen die Gesellschaft, bei der Sie als Anleger beteiligt sind. Wenn zudem strafbare Handlungen vorliegen, haben sie auch direkte Ansprüche gegen natürliche Personen wie in diesem Fall etwa gegen Herrn Roth. Und natürlich haftet er in diesem Fall mit seinem Vermögen. An dieser Situation ändert sich durch ein Strafverfahren nicht grundsätzlich etwas. Dennoch haben die Anleger jetzt einen gewissen Vorteil. Denn wenn Anleger zivilrechtliche Ansprüche gegen Herrn Roth geltend machen wollen, dann können sie sich jetzt auf die staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse stützen. Wenn Anklage gegen Herrn Roth erhoben wird, haben Anleger zudem die Möglichkeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren einzubringen. Das bereitet den Strafgerichten zwar mehr Aufwand, für Anleger wird es dadurch aber einfacher und auch billiger, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der Gründer des insolventen Container-Vermieters P&R ist am Mittwoch festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Ermittler legen ihm Anleger-Betrug in Milliardenhöhe zur Last.

Was passiert nun mit dem Vermögen von Herrn Roth?
Die Staatsanwaltschaft könnte das Vermögen von Herrn Roth einfrieren. Für Anleger könnte das Vorteile bringen. Sie könnten etwa einstweiligen Rechtsschutz beantragen und Teile aus diesem Vermögen direkt von der Staatsanwaltschaft einfordern. Das ist natürlich eine gute Möglichkeit, anderen Anlegern einen Schritt voraus zu sein. Denn letztlich kommt es in großen Betrugsfällen immer zu einem Windhundrennen zwischen den Geschädigten. Die Mittel des Strafprozesses könnten dem einen oder anderen helfen, sich sozusagen an die Spitze des Feldes zu setzen.

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