
Der Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist nach einem Jahr beendet. Fünf Wochen hatten die beiden Schlichter, der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) und der frühere Brandenburger Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) um eine Lösung im festgefahren Konflikt gerungen.
"Wir haben heute eine gute Nachricht", sagte Platzeck bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Es war Spannungspotenzial da, die Interessenslagen waren weit auseinander. Am Ende haben wir aber einen Abschluss mit Vernunft und Augenmaß hinbekommen." Dieser Abschluss sieht aber nicht einen Tarifvertrag vor, sondern mehrere. "Die sind aber alle schon verhandelt und seit letzer Nacht in Kraft", so Platzeck. Das Tarifwerk umfasst 14 Einzelverträge über 450 Seiten.
Was die GDL erreichen will
Wie immer geht es zwischen Arbeitgeber und den Gewerkschaften um Einkommen, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen. Das Besondere an diesem Tarifkonflikt ist jedoch, dass zusätzlich die GDL (34 000 Mitglieder) mit der viel größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG (210 000 Mitglieder) um die Vertretungsmacht bei einem Teil der Belegschaft konkurriert. Die Bahn wiederum will Tarifkonkurrenz vermeiden. Für eine Berufsgruppe soll ihrer Meinung nach nur ein Tarifvertrag gelten.
Die GDL will die Verhandlungsmacht auch für rund 8800 Zubegleiter, 2500 Gastronomen in den Speisewagen, 3100 Lokrangierführer sowie 2700 Instruktoren, Trainer und Zugdisponenten. Das macht zusammen 17 100 Mitarbeiter. Mit den rund 20 000 Lokführern bildet die GDL daraus die Gruppe „Zugpersonal“ mit 37 000 Mitarbeitern. In dieser Gruppe habe sie die Mehrheit der Mitglieder. Die EVG hält von der GDL vorgenommene Zusammenführung für willkürlich und bezweifelt deren Zahlenangaben.
Das ist der heikle Punkt, weil die Gewerkschaften aus dem Organisationsgrad ihr Verhandlungsmandat für die jeweiligen Berufsgruppen ableiten. Wer stärker ist, soll in Tarifverhandlungen das Sagen haben. Die Frage ist jedoch, welche Organisationseinheit man dabei betrachtet: Einen Betrieb, ein Unternehmen im Konzern, eine Berufsgruppe? Je nach dem kann die Mehrheit mal bei der einen, mal bei der anderen Gewerkschaft liegen.
Bei den Lokführern ist die Sache klar: 20.000 sind bei der Bahn beschäftigt. Die GDL reklamiert 78 Prozent von ihnen als ihre Mitglieder, das wären etwa 15.500. Die EVG gibt ihre Mitgliederzahl unter den Lokführern mit 5000 an, davon seien 2000 Beamte. Das geht nicht ganz auf, selbst wenn alle Lokführer gewerkschaftlich organisiert wären. Aber: Das Kräfteverhältnis ist eindeutig, drei zu eins für die GDL. Schwieriger und umstritten ist es bei den übrigen rund 17.000 Mitarbeitern, die nach GDL-Definition zum Zugpersonal zählen. Die EVG sagt, 65 Prozent der Zugbegleiter und 75 Prozent der Lokrangierführer seien bei ihr organisiert. Das wären zusammen allein bei diesen beiden Berufsgruppen 9860 Beschäftigte. Die GDL macht eine andere Rechnung auf: 37.000 Beschäftigte (inklusive Lokführer) gehörten zum Zugpersonal. Davon seien 19.000 GDL-Mitglieder, das sei eine Mehrheit von 51 Prozent.
Für die GDL ist das sehr bedeutsam. Denn ein solches Gesetz könnte ihre Handlungsmöglichkeit einschränken. Möglicherweise verlöre sie in bestimmten Ausgangslagen das Streikrecht. Damit wäre die GDL wie andere Berufsgewerkschaften in ihrer Existenz bedroht. Die GDL hat bereits angekündigt, dass sie ein solches Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen würde.
Streiks in rascher Folge, Lähmung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft sollen erschwert werden. Die Diskussion hatte durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes schon vor vier Jahren an Fahrt gewonnen. Die Richter stärkten die Tarifvertrags-Vielfalt und die Konkurrenz unter großen und kleinen Gewerkschaften. Der Grundsatz „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ wurde damals hinfällig.
Ein wichtiger Punkt sei auch die Verringerung der Arbeitsbelastung gewesen. "Die Konfliktparteien haben vereinbart, dass 100 Zugbegleiter und 300 Lokführer neu eingestellt werden müssen", sagte Ramelow. "Zudem haben die Angestellten einen Anspruch auf eine feste Arbeitszeitplanung." Marathon-Streiks dürften vorerst der Vergangenheit angehören: "Friedenspflicht bis 30.09.2016 und Friedenspflicht bei der Wochenarbeitszeit bis 2018."
Neun Streiks belasteten die Volkswirtschaft
"Ich muss den beiden Schlichtern meinen Dank aussprechen, da es ihnen gelungen ist, zwei Züge auf Kollisionskurs umzulenken, damit sie jetzt mit Höchstgeschwindigkeit in dieselbe Richtung fahren", sagte GDL-Chef Klaus Weselsky. "Ich danke auch den Bahn-Kunden, die Verständnis gezeigt haben." Auch der Streit zwischen den Gewerkschaften EVG und GDL scheint gelöst, wer für welche Berufsgruppe verhandeln darf. Ein zusätzlich zu den Tarifverträgen unterzeichnetes Grundsatzpapier sollt bis 2020 regeln, dass beide Gewerkschaften unabhängig voneinander Tarifverträge mit der Bahn verhandeln dürfen.





"Wir haben ein Ergebnis, dass Gott sei Dank dazu führt, dass unsere Kunden wieder Planungssicherheit haben", Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber. "Ich habe große Hoffnung darin, dass die Kunden das Vertrauen in die Deutsche Bahn nicht verlieren." Zudem betonte Weber, dass die Parteien zugestimmt haben, künftig vor jedem Tarifkonflikt eine Schlichtung durchlaufen zu müssen. Einen hohen Wert habe die Vereinbarung mit der GDL, „dass wir solche Exzesse wie zuletzt in Zukunft nicht mehr erleben werden“, sagte Weber.
Die Löhne für GDL-Mitgleider steigen in zwei Stufen um insgesamt 5,1 Prozent. Damit seien die Tarifabschlüsse mit GDL und EVG grundsätzlich vergleichbar, auch in der Laufzeit, so Weber.
Der GDL-Tarifabschluss im Einzelnen
Entgelterhöhungen und Einmalzahlung wie schon mit der EVG am 27. Mai 2015 vereinbart: Insgesamt 5,1 Prozent in zwei Stufen: 3,5 Prozent zum 1. Juli 2015 (mindestens 80 Euro) und 1,6 Prozent zum 1. Mai 2016 (mindestens 40 Euro. Dazu kommt eine Einmalzahlung, auf die eine bereits im Februar geleistete Vorschusszahlung angerechnet wird. Damit werden im Juli noch 350 Euro ausgezahlt. Der Tarifvertrag gilt bis zum 30. September 2016 (Laufzeit 27 Monate).
Langfrist-Garantie der GDL als Tarifpartner bei der DB bis 2020 sowie ein neues Schlichtungsverfahren: Die GDL erhält damit unabhängig von gesetzlichen Neuerungen eine Langfrist-Perspektive bei der DB. Zudem wurde bis 2020 auch ein verbindliches Schlichtungsverfahren vereinbart. Künftig kann die Schlichtung nicht nur einvernehmlich von beiden Seiten, sondern auch nur von einer Seite angerufen werden, wenn die Verhandlungen gescheitert sind oder Streiks angekündigt werden.
Umfassendes Programm zur Reduzierung der Belastung von Lokführern: Bis 31. Dezember 2017 sollen eine Million der über Jahre aufgelaufenen Überstunden abgebaut werden. Um dies zu erreichen, werden 300 zusätzliche Triebfahrzeugführer beschäftigt. Die Arbeitnehmer erhalten außerdem die Option, sich die Überstunden ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Zudem kann auch eine geringere Arbeitszeit vereinbart werden. Abstriche beim Entgelt werden dann durch die Auszahlung von Überstunden kompensiert. Ältere Lokführer können außerdem künftig auch von der bei der DB angebotenen besonderen Teilzeit im Alter profitieren (81 Prozent Arbeitszeit bei 88,5 Prozent Einkommen).
Absenkung der Referenzarbeitszeit um eine Wochenstunde ab 2018: Die Referenzarbeitszeit, nach der sich das Entgelt bemisst, wird zum 1. Januar 2018 um eine Stunde auf 38 Stunden gesenkt. Dafür wird gleichzeitig das Arbeitszeitsystem reformiert. Die Wahlmöglichkeit, einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 Minuten pro Überstunde anstelle einer Überzeitzulage wählen zu können, entfällt. Der bisherige „Zinseszins-Effekt“ auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen Überstunden wird ausgeschaltet. Die Absenkung der Referenzarbeitszeit greift erst nach dem Auslaufen der jetzigen Tarifabschlüsse mit GDL und EVG. Damit bleibt genügend Zeit, dies in den nächsten Tarifverhandlungen ab 2016 zu berücksichtigen.
Ein Bundesrahmentarifvertrag für das GDL-Zugpersonal und vier DB-Haustarifverträge für Lokführer, Zugbegleiter/Bordgastronomen, Disponenten und Lokrangierführer: Der neue „BuRa-ZugTV“ beinhaltet übergeordnete Themen wie beispielsweise Entgelt und Arbeitszeit. In den Haustarifverträgen werden die DB-spezifischen Regelungen abgebildet. Alle Regelungen sind widerspruchsfrei zu bereits bestehenden Tarifverträgen gestaltet.
Vor der Schlichtung war der insgesamt ein Jahr dauernde Konflikt festgefahren. Neunmal hatten die Mitglieder der GDL die Züge stehen lassen und den Bahnverkehr in großen Teilen zum Erliegen gebracht. Mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hatte sich die Bahn im Mai auf einen Tarifvertrag geeinigt.
Das Kernproblem der Auseinandersetzung bestand im Ziel der Lokführergewerkschaft, auch für Berufsgruppen zu verhandeln, für die bisher die EVG die Tarifverträge gemacht hatte, etwa Zugbegleiter, Bordgastronomen und Lokrangierführer. GDL-Chef Claus Weselsky hatte Tarifabschlüsse für jede in der Gewerkschaft organisierte Berufsgruppe verlangt.
Die Bahn wollte dabei widerspruchsfreie Regelungen für alle Mitarbeiter unabhängig von deren Gewerkschaftszugehörigkeit erreichen. Für gleiche Tätigkeiten solle es gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitszeiten geben.
Zu den Gruppen, die von beiden Gewerkschaften umworben werden, gehören außer den Lokführern die Zugbegleiter, Bordgastronomen, Lokrangierführer und Disponenten/Planer. Insgesamt geht es um rund 37.000 Beschäftigte.
Ramelow hatte schon am Dienstagabend eine Einigung angedeutet. „Ich lege mir jetzt MMW auf&höre Freiheit, ganz besonders die Stelle: die Verträge sind gemacht!“, schrieb er auf Twitter mit Bezug auf den Beginn des Liedes „Freiheit“ von Marius Müller-Westernhagen.