Rubik's Cube Simba Toys punktet im Streit um Zauberwürfel

Der Generalanwalt des EuGH hält den Markenschutz für die Form des Rubik's Cube für nichtig. Sollte das EuGH in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls zu dem Entschluss kommen, darf Simba Toys den Würfel weiter produzieren.

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Simba Toys kann im Streit um den Zauberwürfel auf einen juristischen Erfolg hoffen. Quelle: dpa

Im Markenstreit um den Zauberwürfel „Rubik's Cube“ kann der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys auf einen juristischen Erfolg hoffen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sprach sich in einem Gutachten dafür aus, den 1999 eingetragenen Markenschutz für die Form des Würfels für nichtig zu erklären.

Die einfache Form des Würfels mit seiner Gitterstruktur lässt sich demnach nach europäischem Recht nicht als Marke für „dreidimensionale Geduldsspiele“ schützen. Ein solches Vorgehen würde die Entwicklung von anderen Produkten in nicht angemessener Weise erschweren, machte der Gutachter deutlich.

Der Fürther Spielzeughersteller Simba Toys geht seit 2006 gegen den Markenschutz für den von Ernö Rubik erfundenen Zauberwürfel vor. Gegner in dem Streit ist das britische Unternehmen Seven Towns. Es verwaltet die Rechte des geistigen Eigentums an dem dreidimensionalen Geduldsspiel mit jeweils neun quadratischen Steinen pro Fläche.

Das Urteil in dem EuGH-Verfahren wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Die Einschätzung des Generalanwalts zum Fall ist nicht bindend, meistens folgen die EuGH-Richter aber der Stellungnahme.

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