1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Dienstleister
  4. Cum-Ex: Prozess gegen Christian Olearius soll eingestellt werden

SteuerskandalDauerhafte Verhandlungsunfähigkeit: Cum-Ex-Prozess gegen Olearius soll eingestellt werden

Es ist der größte Steuerskandal in der Geschichte Deutschlands – und das Strafverfahren gegen einen der wichtigsten Angeklagten könnte nun eingestellt werden. Der Grund dafür: Olearius hat Bluthochdruck. 14.06.2024 - 13:38 Uhr

Christian Olearius in Bonn.

Foto: REUTERS

Der Cum-Ex-Strafprozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius (82) soll wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt werden. Das habe die Staatsanwaltschaft beantragt, wie das Bonner Landgericht am Freitag mitteilte. Hintergrund hierfür ist ein vom Gericht eingeholtes medizinisches Gutachten, dem zufolge der Angeklagte einen so schlechten Gesundheitszustand hat, dass die Verhandlungstage künftig maximal 45 Minuten dauern dürften. Bei so einem Zeitpensum würde die noch ausstehende Beweisaufnahme nach Schätzung der Ankläger bis zu 120 Verhandlungstage dauern – dies wäre dem Angeklagten auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft angesichts der gesundheitlichen Risiken nicht zuzumuten.

Olearius hat unter anderem Blutdruckprobleme, bei den vergangenen Verhandlungstagen war auf Anordnung des Gerichts stets ein Notarzt im Saal anwesend. Laut Mitteilung des Gerichts vom Freitag hat die Staatsanwaltschaft zudem beantragt, das Strafverfahren in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten in Höhe von rund 43 Millionen Euro anzuordnen. Die Verteidigung habe sich dem entgegengestellt. Sie fordere einen Freispruch und nur hilfsweise eine Einstellung des Prozesses. Der Prozess soll am kommenden Mittwoch fortgesetzt werden.

Olearius ist angeklagt wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung. Er hatte im Prozess seine Unschuld beteuert und sich auf seine Unwissenheit berufen. „Ich habe weder wissentlich noch willentlich an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt“, hatte er in Bonn ausgesagt. Er sei vielmehr von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. „Eine Schädigung des Staates lag mir fern.“

Schneller schlau: Cum-ex-Geschäfte
Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten Geschäften geht es um den raschen Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Dividendenstichtag, um Kapitalertragssteuern mehrfach vom Fiskus erstattet zu bekommen. Am Tag vor der Dividendenzahlung ist diese im Aktienkurs mit eingepreist. An der Börse spricht man von einem Kurs „cum Dividende“.Am Tag nach der Ausschüttung, in der Regel einen Tag nach Hauptversammlung, die die Dividendenzahlung beschließt, ziehen die Börsenbetreiber die Dividende vom Kurs ab, das heißt die Aktie wird „ex Dividende“ gehandelt. Von Banken bekamen die Aktienkäufer und -verkäufer eine Bestätigung, die Kapitalertragsteuer abgeführt zu haben, was sie beim Fiskus mehrfach steuerlich geltend machten - obwohl sie so nicht gezahlt hatten. Ein Beispiel: Die Banken verkaufen die Aktien leer an einem „cum“-Tag, müssen sie aber wegen der Börsenregelungen erst nach zwei Tagen an den Käufer liefern. Sie beschaffen sich die Papiere also nach dem Dividendenstichtag zum „ex“-Preis – also ohne Dividende – von einem Dritten und liefern diese Aktien an den Käufer. Dabei parallel abgeschlossene Kurssicherungsgeschäfte, die Risiken ausschließen, sichern den Gewinn aus der Transaktion.
Papiere werden rund um den Dividendenstichtag – meist der Tag der Hauptversammlung – schnell hintereinander ge- und wieder verkauft. Leerverkäufer verdienen, wenn der Aktienkurs bis zum Liefertermin gefallen ist und sie so die Aktien billiger kaufen können, als sie sie verkauft haben.Generell wird auf die gezahlte Dividende Kapitalertragssteuer fällig. Im geschilderten Konstrukt ließen sich sowohl der Käufer als auch der jeweilige Dritte, von dem sich die Banken die Aktien beschafft hatten, die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten. Die Finanzämter zahlten so mehr Steuern zurück, als sie zuvor eingenommen hatten.
Im Wesentlichen nutzten Banken und Profianleger wie Fonds oder Börsenhändler den Steuertrick mittels Dividendenstripping.Für Privatanleger sind Cum-ex-Geschäfte zu aufwendig, zumal es sich bei kleinen Anlagesummen kaum rechnet. Sie hätten nur geringe bis keine Chancen gehabt, an solchen Deals zu verdienen.
Banken und Investoren nutzten bestimmte Eigenheiten der Abwicklungssysteme an den Börsen, aber auch steuerrechtliche Besonderheiten – und das offensichtlich über Jahre hinweg und mit Wissen von Bund, Ländern und Finanzbehörden. So erklärte der Bundesfinanzhof das Dividendenstripping bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1999 für grundsätzlich rechtens. Geschlossen wurde das Schlupfloch aber erst 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten.

Der Cum-Ex-Betrug mit illegalen Aktiendeals gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik. Dabei wurden Papiere mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenansprüche in kurzer Zeit zwischen Finanzakteuren hin- und hergeschoben. Am Ende erstattete der Fiskus Banken, Aktienhändlern und Beratern unwissentlich Kapitalertragssteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat soll durch die Geschäfte von insgesamt rund 1700 Beschuldigten ein Schaden geschätzten zehn Milliarden Euro entstanden sein.

Aus Tagebucheinträgen von Olearius ging hervor, dass er sich dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hatte, als dieser noch Bürgermeister von Hamburg war. Der genaue Inhalt der Treffen ist unklar. Fakt ist aber, dass die Finanzbehörde danach eine Forderung fallenließ und die Ansprüche daraufhin nach damaliger Rechtslage verjährten. Dass ein kausaler Zusammenhang bestand zwischen den Scholz-Olearius-Treffen und der Behördenentscheidung, ist nicht erwiesen. Scholz schließt eine politische Einflussnahme aus, beruft sich bei der Frage nach dem genauen Inhalt der Gespräche aber auf Erinnerungslücken.

Lesen Sie auch: Wie Geldwäsche besser bekämpft werden kann


dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
Stellenmarkt
Die besten Jobs auf Handelsblatt.com
Anzeige
Homeday
Homeday ermittelt Ihren Immobilienwert
Anzeige
IT BOLTWISE
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Remind.me
Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s
Anzeige
Presseportal
Lesen Sie die News führender Unternehmen!
Anzeige
Bellevue Ferienhaus
Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen
Anzeige
Übersicht
Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche
Anzeige
Finanzvergleich
Die besten Produkte im Überblick
Anzeige
Gutscheine
Mit unseren Gutscheincodes bares Geld sparen
Anzeige
Weiterbildung
Jetzt informieren! Alles rund um das Thema Bildung auf einen Blick