




Zehntausende Reisende müssen sich am Mittwoch auf Verzögerungen und Ausfälle im Flugverkehr einstellen. Die Lufthansa kündigte wegen eines Warnstreiks der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an sechs deutschen Flughäfen massive Flugausfälle für den Tag an. Im ganztägig bestreikten München können nach dem Sonderflugplan nur 90 Flüge stattfinden, 545 Verbindungen sind gestrichen. In Frankfurt, wo nur bis 15.00 Uhr gestreikt werden soll, können rund 500 Flüge starten und landen, 350 Verbindungen wurden abgesagt. Auch an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Hannover werde es zu Flugstreichungen infolge des Verdi-Streiks kommen, kündigte das Unternehmen an.
Mit den Ausständen will die Gewerkschaft den Druck im Tarifstreit über den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erhöhen. Sie verlangt sechs Prozent mehr Geld. Auch in vielen anderen Bereichen wie Kitas, Krankenhäusern, Rathäusern und dem Nahverkehr sind die Beschäftigten derzeit immer wieder im Ausstand.
Wie die Airline weiter mitteilte, ist der größte Teil der internationalen Flüge von und nach Frankfurt nicht betroffen. Am wichtigsten Drehkreuz des Landes müssten allerdings die meisten innerdeutschen Verbindungen und zahlreiche Europaflüge annulliert werden. Nach dem Ende des Streiks in Frankfurt sollen ab 15.00 Uhr die Lufthansa-Flüge wieder normal verkehren. Auch an den anderen betroffenen Flughäfen wird es nach Unternehmensangaben Annullierungen geben.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Bestreikt werden sollen etwa Werkstätten, Luftsicherheitskontrollen sowie Bodenverkehrsdienste wie Vorfeld, Fracht, Gepäck und Verwaltung. Noch einschneidender sind Arbeitsniederlegungen bei den Flughafenfeuerwehren, die für Frankfurt, München und Köln/Bonn angekündigt sind. Ohne Feuerwehr ist ein Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Flughafenverband ADV hatte die Warnstreiks als „völlig unangemessen“ kritisiert. Die Lufthansa veröffentlichte am Montagabend einen Sonderflugplan.
Verdi-Chef Frank Bsirske verteidigte die Maßnahmen. „Wir haben die Aktionen bereits am Freitag angekündigt, um betroffenen Passagieren entgegenzukommen“, sagte Bsirske den „Ruhr Nachrichten“ (Dienstag). „Die Arbeitgeber sollten ihre Haltung und ihr Angebot überprüfen, damit in der dritten Verhandlungsrunde am Donnerstag und Freitag eine Lösung gefunden werden kann.“
Lufthansa-Personalvorstand Bettina Volkens sagte laut Mitteilung, der Streik zeige erneut, „dass wir dringend Regeln für Arbeitskämpfe im Luftverkehr benötigen“. Ihr Unternehmen fordere verbindliche Mediations- oder Schlichtungsverfahren vor Arbeitskämpfen.
Für innerdeutsche Flüge, die streikbedingt ausfallen, können Passagiere der Lufthansa zufolge Züge der Deutschen Bahn nutzen. Reisende, die für den 27. April einen Flug mit einer Airline der Lufthansa Group von und nach oder über Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Hannover gebucht haben, können ihr Ticket kostenfrei umbuchen - unabhängig davon, ob ihr Flug von dem Verdi-Streik betroffen ist.
Die wichtigsten Kennzahlen der Lufthansa
2015: 32,1 Mrd Euro
2014: 30,011 Mrd Euro
2013: 30,027 Mrd Euro
Quelle: Lufthansa
2015: 1,8 Mrd Euro
2014: 954 Mio Euro
2013: 699 Mio Euro
2015: 1,69 Mrd. Euro
2014: 55 Mio Euro
2013: 313 Mio Euro
2015: 107 Mio
2014: 106 Mio
2013: 104,6 Mio
Vergleichbare operative Marge:
2015: 5,2 %
2014: 3,7 %
2013: 3,0 %
2015: 119.559
2014: 118.973
2013: 117.414
Fluggäste von Air Berlin, die aufgrund des Streiks von einer Flugstreichung betroffen sind, können kostenfrei auf einen Flug mit der gleichen Strecke im Reisezeitraum vom 28. April bis einschließlich 4. Mai 2016 umbuchen. Bei Flügen, die als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden, sollten Kunden ihren jeweiligen Reiseveranstalter kontaktieren.
Im November hatten die Flugbegleiter der Muttergesellschaft Lufthansa den bislang heftigsten und mit sieben Tagen längsten Streik in der Geschichte des 60 Jahre alten Unternehmens organisiert. Die Kosten allein dafür schätzte Lufthansa auf rund 140 Millionen Euro, die sich zu den bereits aufgelaufenen 130 Millionen Euro aus drei Streikrunden der Piloten addierten. Deren Tarifkonflikt ist nach wie vor ungelöst, während für die Flugbegleiter der Schlichter Matthias Platzeck bis zum Sommer ohne Streikdruck nach einer Lösung sucht.